Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:


1. Die Bürgerschaft bekräftigt den Vorrang des Trinkwasserschutzes in den Wasserschutzgebieten und Trinkwassereinzugsbereichen der Hansestadt Greifswald.


2. Vor dem Hintergrund des ausgewiesenen Aufsuchungsfeldes „Gryps“ setzt sich die Bürgerschaft dafür ein, dass Bohrungen und Fördermaßnahmen innerhalb von Wasserschutzgebieten sowie in unmittelbarer Nähe zu Trinkwassergewinnungsanlagen ausgeschlossen werden.


3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Dialog mit der Landesregierung, dem Bergamt Stralsund und den Stadtwerken fortzuführen, um Standorte außerhalb sensibler Schutzbereiche zu priorisieren.

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Sachdarstellung

Die Trinkwasserversorgung Greifswalds ist ein zentrales Gut der öffentlichen Daseinsvorsorge. Laut Medienberichten vom 31.01.2026 liegen Teile des Aufsuchungsfeldes „Gryps“ in Bereichen wichtiger Wasserschutzzonen.
Auch bei Anwendung moderner Technik besteht ein Restrisiko möglicher Beeinträchtigungen. Daher sind Vorsorge sowie eine Standortwahl außerhalb dieser Gebiete geboten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Nein

 

 

 

  

 

Prüfauftrag an die Verwaltung

Nein

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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02.02.2026 - Hauptausschuss (HA) - behandelt