Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0193-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Flankierende Maßnahmen zur Kommunalen Wärmeplanung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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02.03.2026
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt, dass die kommunale Wärmeplanung mit folgenden Maßnahmen flankiert werden soll:
1. Ambitioniertes Vorgehen
Die in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehenen Ausbauziele werden etabliert. Bei der weiteren Konkretisierung der Planung ist konsequent an ambitionierten und größtmöglichen Ausbauzielen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung festzuhalten.
2. Klimaneutralität 2035 als Gesamtbilanz betrachten
Das Ziel „Greifswald klimaneutral 2035“ wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.
Dabei sind die Szenarien in einer Gesamtbilanz aller relevanten Bereiche zu bewerten und bei Bedarf anzupassen. Dies umfasst neben der Wärmeversorgung auch weitere Emissionsquellen sowie CO₂-Senken und Ausgleichsmaßnahmen, unter anderem in den Bereichen Verkehr, Forst und Moore.
3. Wirtschaftsförderung und Infrastrukturaufbau
Die Stadt Greifswald entwickelt eine langfristige und detaillierte Planung zum Umbau der Wärmeversorgung. Diese soll lokalen Unternehmen ermöglichen, ihre Personalplanung und Investitionen frühzeitig auf den Ausbau und Umbau von Wärmenetzen, Hausanschlüssen sowie die Installation von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen auszurichten.
Ziel ist es, den notwendigen Kapazitätsaufbau zu unterstützen und gleichzeitig die lokale Wirtschaft zu stärken.
4. Kostentransparenz und Energieberatung
Die Kostenentwicklung der unterschiedlichen Wärmeversorgungsoptionen ist transparent darzustellen und auf einer Betrachtungsgrundlage von mindestens 15 Jahren in die Szenarien der kommunalen Wärmeplanung einzubeziehen.
Die Darstellung soll als nachvollziehbare Entscheidungshilfe für Bürger*innen dienen und durch eine qualifizierte, unabhängige Energieberatung ergänzt werden.
5. Prognose der gesellschaftlichen Gesamtkosten
Bei der Wärmeplanung sind neben den unmittelbaren Kosten auch die gesamtgesellschaftlichen Kosten zu berücksichtigen.
Dazu zählen insbesondere langfristige Kosten infolge des Klimawandels, etwa für Hochwasserschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen, die bis zum Jahr 2100 zu erwarten sind.
Sachdarstellung
Mit diesem Antrag sollen verlässliche, transparente und ambitionierte Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald geschaffen werden. Um das beschlossene Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen, ist ein zügiger und klar strukturierter Ausbau der klimaneutralen Wärmeversorgung erforderlich.
Ein schneller Ausbau ermöglicht es lokalen Unternehmen, notwendige Kapazitäten aufzubauen, Investitionen zu tätigen und Fachkräfte zu sichern. Ein langsamer Ausbau hingegen führt zu höheren Gesamtkosten, insbesondere durch die lange parallele Vorhaltung von Gas-, Strom- und Wärmenetzen.
Daher sollen in der Wärmeplanung realistische und nachvollziehbare Kostenszenarien dargestellt werden. Diese sollen die langfristige Preisentwicklung eines schnellen und eines langsamen Umbaus vergleichen und Annahmen zu CO₂-Preisen, Netzentgelten sowie Strom- und Gaspreisen transparent machen, einschließlich der jeweiligen Unsicherheiten.
Viele Haushalte in Greifswald verbleiben derzeit aus Unsicherheit bei Gasheizungen, insbesondere im Altbaubestand. Moderne Wärmepumpen sind jedoch häufig auch ohne umfassende energetische Sanierung einsetzbar. Kleinere Maßnahmen, wie der Austausch von Heizkörpern mit größerer Fläche, können einen effizienten Betrieb ermöglichen. Eine individuelle Beratung ist hierfür zentral.
In Bereichen mit hoher Bebauungsdichte sind zudem Maßnahmen zur Reduzierung von Schallemissionen von Wärmepumpen zu berücksichtigen, etwa durch hochwertige Geräte, Schallschutzmaßnahmen oder geeignete Regelungen.
Darüber hinaus müssen die langfristigen Kosten des Klimawandels stärker in kommunale Entscheidungen einbezogen werden. Bereits heute sind erhebliche Investitionen in den Küsten- und Hochwasserschutz absehbar. Der Beschluss „Greifswald klimaneutral 2035“ erfordert daher eine Gesamtbetrachtung aller Emissionsquellen und Senken, um realistische und zugleich ambitionierte Szenarien für eine klimaneutrale Zukunft der Stadt Greifswald zu entwickeln.
In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.
Finanz. Auswirkung
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Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2026 |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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1 |
05 |
55400000/56290000/56290.40070 |
Kommunale Wärmeplanung |
10.000,00 |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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1 |
2026 |
10.000,00 |
38.270,40 |
-10.000,00 |
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Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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1 |
2026 |
05 |
55400000/56290400/56290. 4005 |
Klimaschutzkonzept |
+10.000,00 |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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