Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende 4. Änderung zur Hauptsatzung.

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft hat mit dem Beschluss „Haushalt 2025/2026 - Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Entscheidung vom 15.04.2025“ (BV-V/08/0170-07) in Bezug auf die Aufwandsentschädigungen mit Punkt III die Verwaltung beauftragt: „spätestens bis zum ersten Sitzungszyklus des Jahres 2026 Beschlussvorlagen zur Abänderung der entsprechenden Satzungen vorzulegen“. In Umsetzung dieses Beschlusses wurde in Benehmen mit der Präsidentin der Bürgerschaft die anliegende 4. Änderung zur Hauptsatzung erarbeitet.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen setzen insbesondere bei den Fraktionssitzungen an. Die Häufigkeit der Sitzungen soll hierbei von 3 pro Sitzungszyklus der Bürgerschaft auf 2 pro Zyklus beschränkt werden. Damit ergibt sich ein hohes Einsparungspotential, da bei Fraktionssitzungen für alle Gremienmitglieder eine Entschädigung eingeplant werden muss.
Die anderen Änderungen reduzieren die sitzungsbezogenen Entschädigungen für Personen, die bereits eine funktionsbezogene Entschädigung erhalten und sorgen für weitere Einsparungsmöglichkeiten.

 

Hinsichtlich des Auftrages an die Verwaltung, die Fraktionszuwendungen zu reduzieren, bleiben nur die Möglichkeiten, den Sockelbetrag für die Geschäftstätigkeit der Fraktion zu reduzieren oder die Höchstgrenze der Entgeltgruppe bzw. der Arbeitsstunden anzupassen. Eine Veränderung des Sockelbetrages ist aus Erfahrung nicht zu empfehlen, um den Fraktionen die notwendige Handlungsfähigkeit weiterhin zu ermöglichen. Von der Anpassung der Rahmenbedingungen der Fraktionsgeschäftsführenden nimmt die Verwaltung ebenfalls Abstand, um die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen zu erhalten. Hier müsste es einen Impuls aus den Fraktionen selbst geben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

01

11104/50130000/ 00200.40000

funktions- und sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen; monatlicher Sockelbetrag Mandatsträger

251.000

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2026

251.000

292.000

+ 41.000

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

1

2027 ff.

Aufwandsentschädigungen und Sockelbeträge

237.000

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.01.2026 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

02.02.2026 - Hauptausschuss (HA) - behandelt