Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0260-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu: 4. Änderung der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald - Umsetzung des Beschlusses BV-V/08/0170-07 zu Kürzungen bei Aufwandsentschädigungen und Fraktionszuwendungen
Antrag zur Vorlage BV-V/08/0260
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratisch Konservative
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
02.03.2026
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass der Verwaltungsvorschlag wie folgt verändert wird:
„ …
In Abs. 3 Nr. 6 wird Satz 1 gestrichen.
Im neuen Satz 1 wird das Wort „weiteren“ gestrichen und nach dem Wort „Vizepräsidentinnen“ die Wörter „und die Fraktionsvorsitzenden“ ergänzt.
Der neue Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Für jede reguläre Sitzung der Bürgerschaft und jede Sondersitzung können jeweils bis zu zwei Fraktionssitzungen mit einer sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung pro Kalenderjahr berücksichtigt werden.“
Sachdarstellung
Dem derzeitigen Verwaltungsvorschlag folgend würden bei den für dieses Jahr geplanten sechs Bürgerschaftssitzungen insgesamt zwölf sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen gewährt, wobei rechnerisch jeweils zwei Fraktionssitzungen pro Bürgerschaftssitzung berücksichtigt werden. Fraktionssitzungen, die zur Vorbereitung zusätzlich anberaumter Sondersitzungen erforderlich sind, blieben dabei unberücksichtigt.
Der vorliegende Vorschlag trägt diesem Umstand Rechnung, indem er auch die für die Vorbereitung von Sondersitzungen notwendigen Fraktionssitzungen in angemessenem Umfang einbezieht. Damit wird der tatsächliche Aufwand der Fraktionsarbeit realistischer abgebildet und eine sachgerechte Anerkennung des zusätzlichen Engagements ermöglicht.
In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.
Finanz. Auswirkung
|
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
||||||||||
|
|
||||||||||||
|
Aufwendungen |
Erträge |
|
Haushaltsjahr(e) |
|||||||||
|
Auszahlungen |
Einzahlungen |
|
2026 |
|||||||||
|
|
||||||||||||
|
Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
||||||||||
|
|
||||||||||||
|
Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
||||||||
|
1 |
01 |
11104/50130000/ 00200.40000 |
funktions- und sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen; monatlicher Sockelbetrag Mandatsträger |
268.000 |
||||||||
|
|
||||||||||||
|
Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
||||||||||||
|
|
||||||||||||
|
Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
||||||||
|
1 |
2026 |
268.000 |
292.000 |
+ 24.000 |
||||||||
|
|
||||||||||||
|
Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
||||||||||
|
|
||||||||||||
|
Nr. |
HH-Jahr |
Erwarteter Bedarf für |
Bedarf in EUR |
|||||||||
|
1 |
2027 ff. |
Aufwandsentschädigungen und Sockelbeträge |
260.200 |
|||||||||
|
|
||||||||||||
|
Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
||||||||||
