Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0265
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 10.1 Haupt- und Personalamt/Abteilung Organisation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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02.03.2026
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.05.2024 (GVOBl. M-V S. 154, 183) wählt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Herrn Bastian König zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter. Gleichzeitig scheidet Frau Juliane Kruse als stellvertretende Gemeindewahlleiterin gemäß § 9 Abs. 4 LKWG M-V aus ihrem Amt aus.
Sachdarstellung
Die Stellvertretung der Gemeindewahlleitung ist für den Zeitraum des Mutterschutzes und der Elternzeit neu zu besetzen. Der Kommentierung zum § 9 LKWG M-V folgend, sollte die Stellvertretung aus der Verwaltung stammen und in enger Beziehung zum Gemeindewahlleiter stehen, damit häufiger Kontakt mit diesem möglich ist.
Herr Bastian König, Sachbearbeiter Organisation und stellvertretender Abteilungsleiter der Organisationsabteilung, erfüllt diese Voraussetzungen und wird als neuer stellvertretender Gemeindewahlleiter vorgeschlagen. Herr König wurde bereits für die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids 2023 sowie der Europa- und Kommunalwahl 2024 zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter gewählt. Zudem ist Herr König wegen seines Einsatzes bei der Organisation der Bundes- und Landtagswahlen 2021 und der hierbei erworbenen fachlichen Kenntnisse ausgewählt worden. Im Ergebnis hat Herr König seine Befähigung für diese Tätigkeit erfolgreich unter Beweis gestellt und wird somit erneut für die Tätigkeit des stellvertreten-den Gemeindewahlleiters vorgeschlagen.
