Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, ……………………….zum 1. April 2026 als Betriebsleitung des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF zu bestellen.

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Sachdarstellung

Zuständig für die Bestellung der Betriebsleitung als obligatorisches Organ des Eigenbetriebes ist auf Grundlage der Regelungen der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern und der Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF die Bürgerschaft der UHGW.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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