Informationsvorlage - IV/08/0031
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Stadtverordnung über das Führen von Hunden in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Greifswalder Hundeverordnung) durch den Oberbürgermeister
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 32.5 Amt für Bürgerservice und Brandschutz/Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben/Märkte/Veranstaltungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat (S)
|
Beratung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
17.03.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
|
Kenntnisnahme
|
|
Sachdarstellung
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 12.10.2025 (BV-P-ö/08/0157-01) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Greifswalder Hundeverordnung und die Satzung über die Strand- und Badeordnung an der Badestelle Eldena in Greifswald dahingehend zu ändern, dass das Verbot der Mitnahme von Hunden nur für den unmittelbaren Badebereich für den Zeitraum 1. April bis 30. September eines jeden Jahres gilt.
Die Regelung des Mitnahmeverbotes von Hunden in das Strandbad Eldena aus § 2 Abs. 2 der Greifswalder Hundeverordnung wird ersatzlos gestrichen, weil die Mitnahme von Tieren, insbesondere Hunden, in das Strandbad Eldena in § 6 der Neufassung der Satzung über die Strand- und Badeordnung an der Badestelle Eldena in Greifswald speziell geregelt ist. Eine zusätzliche Regelung in der Greifswalder Hundeverordnung ist nicht erforderlich.
Ohne Regelung gibt es keinen Ordnungswidrigkeitentatbestand. Folglich wird § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Greifswalder Hundeverordnung ebenfalls ersatzlos gestrichen.
Darüber hinaus ist die Greifswalder Hundeverordnung vom 05.12.2023 eine Rechtsverordnung zur Abwehr von Gefahren, die von Hunden ausgehen können. Ist die Mitnahme von Hunden in das Strandbad Eldena in der Badesaison ausgeschlossen, besteht auch kein Regelungsbedarf für die Gefahrenabwehr.
Die Änderung der Stadtverordnung muss durch die Fachaufsicht, also das Ministerium für Inneres und Bau M-V genehmigt werden, die die Rechtmäßigkeit der Regelungen überprüft. Nach Erhalt der Genehmigung kann der Oberbürgermeister die Stadtverordnung ausfertigen. Das Inkrafttreten der Änderung der Greifswalder Hundeverordnung wird an das Inkrafttreten der Regelungen in der Satzung über die Strand- und Badeordnung an der Badestelle Eldena in Greifswald geknüpft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
39,3 kB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
69,9 kB
|
