Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0202-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen hinsichtlich öffentlicher Wahlwerbung in denkmalgeschützten Bereichen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Heino Förste, Antragsberechtigt für die Ortsteilvertretung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
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Beratung
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17.03.2026
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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24.03.2026
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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Bereit
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen, insbesondere § 5d Absatz 1d, dahingehend geändert werden kann, dass Gebiete der Stadt, die einem besonderen denkmalpflegerischen Schutz unterliegen, von öffentlicher Wahlwerbung (Plakatwerbung) ausgenommen werden können und mit den anderen Gebieten, wo Plakatwerbung verboten ist, gleichgestellt werden.
Sachdarstellung
Gemäß der geltenden Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist die Wahlwerbung mittels Plakaten in den folgenden Bereichen ausgeschlossen:
- Wieck
- Innenstadt
- Stadtpark
- Museumshafen
Es wird angeregt zu prüfen, ob auch Gebiete mit denkmalpflegerischer Zielstellung in den Geltungsbereich des Plakatierungsverbots einbezogen werden können.
Für die Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow betrifft dies insbesondere die denkmalgeschützte ehemalige Flugplatzsiedlung Ladebow. Diese weist einen hohen architektur- und städtebaulichen Denkmalwert auf und gilt als repräsentatives Beispiel einer Militärwohnsiedlung der 1930er-Jahre.
Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, inwieweit der Geltungsbereich des bestehenden Plakatierungsverbots auf Gebiete mit denkmalpflegerischen Zielstellungen erweitert werden kann und somit mit den jetzigen, oben genannten Ausschlussgebieten gleichgestellt werden.
Unabhängig von einer möglichen Satzungsänderung bittet die Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow die Parteien, im laufenden Jahr freiwillig auf Wahlwerbung im genannten Bereich zu verzichten.
In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen |
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Ja Nein |
Personeller Aufwand (h) |
50 |
Personalkosten (EUR) |
4.589,00 |
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Ja Nein |
Fremdvergabe (Art) |
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Kosten Fremdvergabe (EUR) |
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Ja Nein |
Sonstiges (Art) |
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Sonstige Kosten (EUR) |
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