Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0202-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen, insbesondere § 5d Absatz 1d, dahingehend geändert werden kann, dass Gebiete der Stadt, die einem besonderen denkmalpflegerischen Schutz unterliegen, von öffentlicher Wahlwerbung (Plakatwerbung) ausgenommen werden können und mit den anderen Gebieten, wo Plakatwerbung verboten ist, gleichgestellt werden.

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Sachdarstellung

Gemäß der geltenden Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist die Wahlwerbung mittels Plakaten in den folgenden Bereichen ausgeschlossen:


- Wieck
- Innenstadt
- Stadtpark
- Museumshafen

Es wird angeregt zu prüfen, ob auch Gebiete mit denkmalpflegerischer Zielstellung in den Geltungsbereich des Plakatierungsverbots einbezogen werden können.

Für die Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow betrifft dies insbesondere die denkmalgeschützte ehemalige Flugplatzsiedlung Ladebow. Diese weist einen hohen architektur- und städtebaulichen Denkmalwert auf und gilt als repräsentatives Beispiel einer Militärwohnsiedlung der 1930er-Jahre.

Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, inwieweit der Geltungsbereich des bestehenden Plakatierungsverbots auf Gebiete mit denkmalpflegerischen Zielstellungen erweitert werden kann und somit mit den jetzigen, oben genannten Ausschlussgebieten gleichgestellt werden.

Unabhängig von einer möglichen Satzungsänderung bittet die Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow die Parteien, im laufenden Jahr freiwillig auf Wahlwerbung im genannten Bereich zu verzichten.

 

In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen

Ja

Nein

Personeller Aufwand (h)

50

Personalkosten

(EUR)

4.589,00

Ja

Nein

Fremdvergabe (Art)

 

Kosten Fremdvergabe (EUR)

 

Ja

Nein

Sonstiges (Art)

 

Sonstige Kosten (EUR)

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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