Informationsvorlage - IV/08/0033
Grunddaten
- Betreff:
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Information zum Beschluss BV-P-ö/08/0173-01
Prüfauftrag zur Entlastung der Sporthallen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 23.3 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 41.7 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulverwaltung/Sportentwicklung/Jugend
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beschlusskontrolle
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23.03.2026
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Sachdarstellung
Nutzung von Aulen in Schulen:
Die Nutzung von Schulräumen bringt erhebliche praktische, organisatorische und konzeptionelle Probleme mit sich. Aulen sind keine Sporträume. Sie sind baulich und funktional für Versammlungen, kulturelle Veranstaltungen und schulische Gemeinschaftsformate konzipiert. Bodenbeläge, Akustik, Beleuchtung sowie fest installierte Technik wie Bühnen, Vorhänge oder Tonanlagen sind empfindlich und auf sportliche Belastungen nicht ausgelegt. In der Schule befinden sich außerdem keine Umkleidemöglichkeiten.
Die Öffnung der Schule für Sportvereine und/oder Übungsgruppen erfordert Zugangskontrollen, klare Zuständigkeiten, Übergabe- und Abnahmeprozesse sowie zusätzliche Reinigungs- und Wartungsleistungen. Diese Aufgaben müssen vom Schulträger wahrgenommen werden, da die Ressourcen des schulischen Personals bereits ausgeschöpft sind.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Nutzungskonkurrenz. Schulaulen und Räume werden regelmäßig – und oft kurzfristig – für schulische Zwecke benötigt: für Konferenzen, Versammlungen, Projekte, Prüfungen, Elternabende oder Veranstaltungen. Sportvereine hingegen benötigen feste, verlässliche Trainingszeiten. Diese strukturelle Unvereinbarkeit führt zwangsläufig zu Konflikten. In der Praxis entsteht Druck auf Schulen, ihre eigenen Bedarfe zurückzustellen oder langfristig zu planen, obwohl schulischer Alltag Flexibilität erfordert.
Auch Haftungs- und Sicherheitsfragen sind nicht zu unterschätzen. Sportliche Aktivitäten bergen ein höheres Unfallrisiko als Veranstaltungen. Fragen der Aufsicht, der Versicherung, des Brandschutzes und der Nutzung technischer Einrichtungen müssen rechtssicher geklärt werden. Jede zusätzliche externe Nutzung erhöht die Komplexität und das Risiko – insbesondere in Gebäuden, die nicht für sportliche Zwecke zertifiziert sind.
Nutzung von Bewegungsräumen in Kindertagestätten:
Die Nutzung von Bewegungsräumen in den Kindertagesstätten bringt ebenso erhebliche praktische, organisatorische und konzeptionelle Probleme mit sich. Zweck der Kindertageseinrichtungen entsprechend der Satzung ist die Kinderbetreuung. Eine Kindergarteneinrichtung ist ein geschützter Raum (Schwerpunkt Sicherung des Kindeswohls). Große Bedenken bei der öffentlichen Nutzung stellt der Datenschutz (Fotos, Aushänge, Dokumentationen) dar, da alle Sport- und Bewegungsräume keinen separaten Zugang haben. Eine weitere Nutzung der Räume z. B. für den öffentlichen Sport wird bei der Betriebserlaubnisbehörde des Landkreises derzeit erfragt.
Die Öffnung der Kindertagesstätten für Sportvereine und/oder Übungsgruppen erhöht den organisatorischen Aufwand für das Kita-Personal enorm. Es werden Zugangskontrollen, klare Zuständigkeiten, Übergabe- und Abnahmeprozesse sowie zusätzliche Reinigungs- und Wartungsleistungen erforderlich sein.
Da die Bewegungsförderung auf interne, betreute Angebote ausgerichtet ist, könnte die externe Nutzung die Gruppenplanungen stören. Ebenso befinden sich in den Einrichtungen keine Umkleidemöglichkeiten und Toiletten für Erwachsene in der Nähe. Sportgeräte, Matten, Bänke, Zubehör etc. werden vorrangig auch im Sportraum gelagert, was die effektive Raumgröße noch zusätzlich minimieren könnte.
Haftungs- und Sicherheitsfragen sind nicht zu unterschätzen. Fragen der Aufsicht, der Versicherung, des Brandschutzes und der Nutzung technischer Einrichtungen müssen rechtssicher geklärt werden. Jede zusätzliche externe Nutzung in den Kindertagesstätten und Horten erhöht die Komplexität und das Risiko – insbesondere in Gebäuden, die nicht für sportliche Zwecke zertifiziert sind. Ebenso müsste geklärt werden wie die Abrechnung von Betriebskosten erfolgen soll.
