Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0273

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Neufassung der Satzung des Seniorenbeirats.

Reduzieren

Sachdarstellung

Zur Beteiligung der Seniorinnen und Senioren an Entscheidungen der Verwaltung und Politik hat sich im Jahr 1994 eine Initiative gegründet, die die Wahl des ersten Seniorenbeirates am 23.02.1995 zur Konsequenz hatte. Der Seniorenbeirat ist mittlerweile in § 13 der Hauptsatzung als bürgerschaftliches Gremium fest verankert.
Zur Regelung aller relevanten Abläufe und Klärung der Rechtsfragen wurde am 11.03.1997 mit Beschluss-Nr. B637-30/97 durch die Bürgerschaft die Satzung des Seniorenbeirates beschlossen. Diese Satzung wurde im Laufe der Zeit fünfmal verändert. Im Zusammenhang mit der Modernisierung der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) sowie der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der turnusmäßigen Neuwahl des Seniorenbeirats in diesem Jahr wurde gemeinsam mit dem bestehenden Seniorenbeirat etwaiger Änderungsbedarf an der Satzung erörtert. Aufgrund der Menge der Änderungen wurde sich für eine Neufassung der Satzung entschieden.

 

Zusammen mit dem Seniorenbeirat und der Seniorenbeauftragten sowie im Benehmen mit der Präsidentin der Bürgerschaft wurde vorliegende Neufassung (Anlage 1) konzipiert. Eine Synopse als Vergleich zur vorherigen Satzung ist angehängt (Anlage 2). Folgende Punkte wurden hierbei besonders berücksichtigt:

Die KV M-V hat den Beiräten seit der Modernisierung im Jahr 2024 mehr Rechte verliehen (§ 41a). Es ist deswegen in der Satzung berücksichtigt worden, dass der Beirat ein bürgerschaftliches Gremium ist und entsprechende Rechte und Pflichten besitzt (§ 1, § 2 Abs. 1-2, § 5 Abs. 2), insbesondere wurde das Rede- und Antragsrecht aufgenommen (§ 1 Abs. 5, § 4 Abs. 2).

Sitzungen und deren Resultate wurden klarer geregelt (§ 2 Abs. 4, § 5) und es findet sich ein eindeutiger Verweis auf die zu beschließende Geschäftsordnung (§ 5 Abs. 4, § 6 Abs. 5).

Letztlich wurden Abläufe bei der Mitgliedschaft (§ 2 Abs. 5-8), die Unterstützung durch die Stadt (§ 6) und die Wahlordnung konkretisiert. Bei der Wahlordnung wurde die seit Gründung des Beirates praktizierte Delegiertenwahl beibehalten und durch nähere Beschreibungen klarer gefasst.

 

Nach Inkrafttreten dieser Satzung ist, in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat, die Neuwahl für den 1. Oktober 2026 angedacht. Dieses Datum ist besonders passend, da es den Beginn der diesjährigen Seniorentage darstellt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026 ff.

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

 

1

11102000/54190060/ 40140.71710

Zuschüsse Seniorenbeirat

1.000,00

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

 

2027 ff.

Jährliche Zuschüsse Seniorenbeirat

3.000,00

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...