Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0271
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Öffentlichen Betrauungsakts der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Greifswald Marketing GmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 07 Abteilung Wirtschaft und Tourismus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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25.03.2026
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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26.03.2026
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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●
Bereit
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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Bereit
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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Bereit
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Im Rahmen der Gründung der Greifswald Marketing GmbH wurde auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 20.07.2015 die Betrauung der Gesellschaft vorgenommen (Beschluss 06/366).
In diesem Betrauungsakt ist unter § 3 Abs. 1 ist geregelt, dass die Betrauung der Greifswald Marketing GmbH befristet auf zehn Jahre ist und sich automatisch verlängert, sofern die Stadt keine Änderung der Betrauung beabsichtigt. Grundsätzlich gab es bisher keinen Änderungsbedarf. Zwischenzeitlich wurde jedoch auf europarechtlicher Ebene eine Konkretisierung des zugrundeliegenden Freistellungsbeschlusses der Kommission vorgenommen, wonach der Betrauungszeitraum über zehn Jahre hinweg nur anwendbar ist, „wenn eine erhebliche Investition seitens des Dienstleistungserbringers erforderlich ist, die nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden muss“. Dies ist bei der Greifswald Marketing GmbH nicht der Fall. Im Sinne der beihilferechtlichen Rechtssicherheit ist der entsprechende Paragraph insofern zu ändern, dass die automatische Verlängerung gestrichen und der Betrauungsakt neu beschlossen wird. Weitere inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Die Greifswald Marketing GmbH erbringt u.a. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und erhält für diese sich nicht selbst refinanzierenden Geschäftsfelder öffentliche Ausgleichszahlungen als Verlustausgleich durch ihren einzigen Gesellschafter, die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Dafür führt die Greifswald Marketing GmbH eine Trennungsrechnung, mit der sie die korrekte Verwendung der Ausgleichszahlungen jährlich nachweist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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43,3 kB
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2
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öffentlich
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43,1 kB
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