Informationsvorlage - IV/08/0034

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschloss in ihrer Sitzung am 17.11.2025 haushaltsverbessernde Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2026. Hierbei enthalten ist die Einsparung von 1 % der Aufwendungen in Teilhaushalt 07 (Amt für Bürgerservice und Brandschutz).

Vor diesem Hintergrund entschied der Oberbürgermeister den Haushaltsansatz für die Neugeborenenprämie für 2026 zu streichen. Die Streichung des Haushaltsansatzes ist Bestandteil der Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026, welche am 02.03.26 durch die Bürgerschaft beschlossen worden ist. 

Mit Streichung des Haushaltsansatzes greift der § 3 zur Satzung über die Gewährung einer Neugeborenenprämie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Eine Auszahlung der Neugeborenenprämie entfällt in 2026 fortfolgend bis zur Wiederaufnahme der finanziellen Mittel in die zukünftigen Haushaltsplanungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.03.2026 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - zur Kenntnis genommen