Informationsvorlage - IV/08/0035

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Die Stadtverwaltung informiert die Ortsteilvertretung Friedrichshagen und den Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit über das Ergebnis der Prüfung zum Prüfauftrag – Verbesserung der Schulwegsicherung im Bereich Friedrichshagen, BV-P-ö/08/0164 

 

 

Unfallstatistik:

Analyse der Unfallstatistik im Kreuzungsbereich und in der Nähe der Bushaltestellen, um mögliche Maßnahmen für ein sicheres Überqueren der L 26 abzuleiten

 

Das Unfallgeschehen im genannten Kreuzungsbereich wurde für die Jahre 2024 und 2025 ausgewertet. Grundlage der Bewertung sind die Angaben der Polizeiinspektion Anklam. Hiernach ist der Kreuzungsbereich keine Unfallhäufungsstelle. Unfälle mit dem Fuß- oder Radverkehr sind im genannten Zeitraum nicht aufgetreten. Unfälle mit Kfz-Beteiligung traten als Abbiegeunfälle und Wildunfälle auf.

 

  •      Hieraus ergibt sich kein Handlungsbedarf.

 

Geschwindigkeitskontrolle:

Überprüfung der Einhaltung der ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzung vom 80 Km/h auf der L 26 von Kraftfahrzeugen

 

Die Geschwindigkeitskontrolle wurde vom 15.09 2025 bis 21.09. 2025 durchgeführt. Die v85 betrug 82 Km/h. Dies entspricht nahezu der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

 

  •      Weitere Maßnahmen lassen sich daraus nicht herleiten.

 

Geschwindigkeitsbegrenzung:

Prüfung ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Km/h im Kreuzungsbereich auf Grund der Bushaltestellen angemessen wäre

 

  •      Für eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gibt es keinen Rechtsgrund.

 

Sicherheitsmaßnahmen: 

Untersuchung, ob die Installation von Geschwindigkeitsanzeigesystemen und Warnschildern die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer verbessern kann

 

Auf Grund der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind keine Geschwindigkeitsanzeigesysteme üblich. In diesem Bereich sind Warnbeschilderungen, VKZ 136, „Achtung Kinder“ i.V. mit Zusatzzeichen 1042, von 6.00 bis 17.30 Uhr vorhanden.

 

Beleuchtung:

Überprüfung ob die Bushaltestellen in den dunklen Jahreszeiten ausreichend beleuchtet sind um eine gute Sichtsituation zu gewährleisten

 

Die vorhandenen Bushaltestellen sind nicht beleuchtet. Zuständig hierfür ist der Straßenbaulastträger der Fahrbahn, einschließlich der Bushaltestellen, die hier auf dem Straßengrundstück liegen. Der Straßenbaulastträger ist das Straßenbauamt (SBA) Neustrelitz. Hier wurde eine Stellungnahme zur Einrichtung einer Beleuchtungsanlage abgefordert. Das SBA sieht hier auf Grund des schon beschriebenen Unfallgeschehens und der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit keinen Handlungsbedarf. Gleichzeitig haben wir vom SBA einen Gestattungsvertrag erhalten, der die Stadt Greifswald berechtigt, dort jeweils eine Solarlampe an den Bushaltestellen zu Lasten der Stadt zu stellen. Gleiches gilt für die Aufstellung von drei Fahrradabstellbügeln.

Hier fielen Kosten i.H. von ca. 15.000 € an, die vom städtischen Haushalt zu tragen wären.

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