Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0213
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmenkonzept gegen illegale Graffiti und Beschmierungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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19.03.2026
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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23.03.2026
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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24.03.2026
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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Bereit
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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Bereit
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis spätestens 21.09.2026 ein integriertes Konzept zur Prävention, Erfassung, Verfolgung und Beseitigung illegaler Graffiti und Beschmierungen vorzulegen und schrittweise umzusetzen.
Das Konzept soll insbesondere folgende Punkte umfassen:
- Erfassung und Verfolgung
Systematische Erfassung illegaler Graffiti und Beschmierungen an städtischem Eigentum sowie konsequente Verfolgung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.
- Jährliche Berichterstattung
Öffentliche Übersicht über:
- Anzahl der festgestellten Fälle,
- Anteil politisch motivierter Sachbeschädigungen,
- räumliche Schwerpunkte,
-
erstattete Anzeigen sowie deren Ergebnisse, soweit bekannt.
- Kostenübersicht
Jährliche Darstellung der Aufwendungen für Graffiti-Beseitigung im Haushalt.
- Zeitnahe Entfernung
Priorisierte und kurzfristige Beseitigung, insbesondere in der Innenstadt sowie an Kultur- und Tourismusstandorten, Schulen, Sporthallen und Kindertagesstätten. Ziel ist eine Entfernung innerhalb von maximal fünf Werktagen nach Kenntniserlangung, soweit dies organisatorisch und wirtschaftlich vertretbar ist.
- Prävention
Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen an besonders betroffenen oder
sensiblen Standorten, insbesondere:
- Anti-Graffiti-Beschichtungen,
- bauliche oder gestalterische Prävention,
- verstärkte Kontrollen,
-
technische Maßnahmen nach Einzelfallprüfung und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
- Unterstützung privater Eigentümer
Erarbeitung einer Förderrichtlinie für besonders sensible oder touristisch relevante Bereiche:
- Zuschuss von 25 %, in begründeten Fällen bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten,
- maximale Förderhöhe: 1.000 € je Maßnahme,
-
Auszahlung nach Vorlage der Rechnung und Nachweis der ordnungsgemäßen Beseitigung sowie erfolgter Anzeige.
- Weiterentwicklung Klarschiff.HGW
Konzept zur Verbesserung der Meldefunktionen, zur Priorisierung der Bearbeitung und zur transparenten Rückmeldung über den Bearbeitungsstand.
Das Konzept soll Aussagen zu rechtlicher Machbarkeit, Datenschutz, Personal- und Finanzbedarf sowie zu Erfahrungen anderer Kommunen enthalten.
Sachdarstellung
Illegale Graffiti und Beschmierungen stellen eine Sachbeschädigung dar und verursachen erhebliche Kosten für die öffentliche Hand sowie für private Eigentümer. Die wiederkehrenden Aufwendungen für Reinigung und Instandsetzung belasten dauerhaft den städtischen Haushalt.
Darüber hinaus beeinträchtigen Schmierereien das Erscheinungsbild der Stadt. Insbesondere in der historischen Innenstadt sowie an Kultur- und Tourismusstandorten mindern sie die Aufenthaltsqualität und können die Attraktivität Greifswalds als Universitäts- und Hansestadt negativ beeinflussen. Wiederholte Beschädigungen an historischen Fassaden, der Stadtmauer, öffentlichen Einrichtungen und touristisch frequentierten Bereichen führen zu Folgekosten und Imageverlust.
Ein Teil der Graffiti weist politische oder extremistische Inhalte auf, die das Sicherheits- und Ordnungsempfinden der Bevölkerung beeinträchtigen können. Eine systematische Erfassung und Auswertung ist daher erforderlich, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Erfahrungen aus zahlreichen deutschen Städten zeigen, dass eine wirksame Strategie auf mehreren Bausteinen beruht: konsequente Erfassung und Verfolgung, schnelle Entfernung zur Vermeidung von Nachahmungseffekten, präventive Schutzmaßnahmen sowie Transparenz über Entwicklung und Kosten. Städte wie Altenburg, Berlin, Hamburg oder Tübingen verfolgen entsprechende integrierte Ansätze.
Gerade in besonders sensiblen Bereichen dürfen private Eigentümer mit den finanziellen Belastungen wiederkehrender Graffitibeseitigung nicht allein gelassen werden. Kommunale Fördermodelle tragen dazu bei, eine fachgerechte und zeitnahe Reinigung sicherzustellen und das Stadtbild insgesamt zu schützen.
Ein integriertes Maßnahmenkonzept nach dem Vorbild bewährter kommunaler Praxis verbessert das Stadtbild, stärkt den Schutz öffentlichen und privaten Eigentums und schafft Transparenz über Umfang und Kosten des Problems.
