Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 4. Änderungssatzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studierende mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschloss in ihrer Sitzung am 17.11.2025 haushaltsverbessernde Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2026. Hierbei enthalten ist die Einsparungen von 1 % der Aufwendungen in Teilhaushalt 07 (Amt für Bürgerservice und Brandschutz).

Vor diesem Hintergrund hat der Oberbürgermeister entschieden, u.a. die Gewährung der Umzugskostenbeihilfe einer Kürzung zu unterziehen. Nach verwaltungsinternen Abstimmungen wurde festgelegt, die Umzugskostenbeihilfe um 25 % zu reduzieren. Die Reduktion des Haushaltsansatzes ist Bestandteil der Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026, welche am 02.03.26 durch die Bürgerschaft beschlossen wurde. Demnach beläuft sich die Höhe der Umzugskostenbeihilfe künftig auf 150,00 € statt bislang 200,00 EUR.

Zur Umsetzung dieser Entscheidungen ist eine Anpassung der entsprechenden Satzungsregelungen mittels einer Änderungssatzung erforderlich.

 

Artikel 1 – Inhaltliche Bestimmung

Der § 1 wird wie folgt geändert:

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlt eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 150,00 EUR an Auszubildende und Studierende, die erstmalig und zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß §§ 17 und 21 des Bundesmeldegesetzes anmelden und diese während des Anmeldejahres ununterbrochen bis einschließlich des 31.12. des Beantragungsjahres beibehalten. Die Förderung erfolgt durch Ausreichung der sogenannten Greifswald-Gutscheine.

 

Artikel 2 – Inkrafttreten 

Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studierende mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

(Lesefassung 3. Änderungssatzung Umzugsbeihilfe 2021)

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026 ff.

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

07

12201 / 54191000 / 54191.40006

Umzugskostenbeihilfe, Förderung Hauptwohnsitz

150.000

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

1

2027 ff.

Umzugskostenbeihilfe, Förderung Hauptwohnsitz

150.000

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.03.2026 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

26.03.2026 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - aufgrund abgebrochener Sitzung nicht behandelt