Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0270
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderungssatzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 32 Amt für Bürgerservice und Brandschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat (S)
|
Beratung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
|
Beratung
|
|
|
|
25.03.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
|
|
26.03.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
|
13.04.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschloss in ihrer Sitzung am 17.11.2025 haushaltsverbessernde Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2026. Hierbei enthalten ist die Einsparungen von 1 % der Aufwendungen in Teilhaushalt 07 (Amt für Bürgerservice und Brandschutz).
Vor diesem Hintergrund hat der Oberbürgermeister entschieden, u.a. die Gewährung der Umzugskostenbeihilfe einer Kürzung zu unterziehen. Nach verwaltungsinternen Abstimmungen wurde festgelegt, die Umzugskostenbeihilfe um 25 % zu reduzieren. Die Reduktion des Haushaltsansatzes ist Bestandteil der Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026, welche am 02.03.26 durch die Bürgerschaft beschlossen wurde. Demnach beläuft sich die Höhe der Umzugskostenbeihilfe künftig auf 150,00 € statt bislang 200,00 EUR.
Zur Umsetzung dieser Entscheidungen ist eine Anpassung der entsprechenden Satzungsregelungen mittels einer Änderungssatzung erforderlich.
Artikel 1 – Inhaltliche Bestimmung
Der § 1 wird wie folgt geändert:
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlt eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 150,00 EUR an Auszubildende und Studierende, die erstmalig und zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß §§ 17 und 21 des Bundesmeldegesetzes anmelden und diese während des Anmeldejahres ununterbrochen bis einschließlich des 31.12. des Beantragungsjahres beibehalten. Die Förderung erfolgt durch Ausreichung der sogenannten Greifswald-Gutscheine.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studierende mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Finanz. Auswirkung
|
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
|||||||||
|
|
|||||||||||
|
Aufwendungen |
Erträge |
|
Haushaltsjahr(e) |
||||||||
|
Auszahlungen |
Einzahlungen |
|
2026 ff. |
||||||||
|
|
|||||||||||
|
Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
|||||||||
|
|
|||||||||||
|
Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
|||||||
|
1 |
07 |
12201 / 54191000 / 54191.40006 |
Umzugskostenbeihilfe, Förderung Hauptwohnsitz |
150.000 |
|||||||
|
|
|||||||||||
|
Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
|||||||||
|
|
|||||||||||
|
Nr. |
HH-Jahr |
Erwarteter Bedarf für |
Bedarf in EUR |
||||||||
|
1 |
2027 ff. |
Umzugskostenbeihilfe, Förderung Hauptwohnsitz |
150.000 |
||||||||
|
|
|||||||||||
|
Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
|||||||||
|
|
|||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
29 kB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
36 kB
|
