Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

1. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "199 - Schönwalde ll - SOS“ für das Haushaltsjahr 2020 festzustellen,

2. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.

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Sachdarstellung

Gemäß § 1 Abs. 4 KPG M-V führt der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung durch.

Er bedient sich dafür des Rechnungsprüfungsamtes (RPA).

 

Der Jahresabschluss 2020 mit Anhang und seinen Anlagen wurde vom Stadtbauamt, Abteilung Bauverwaltung aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Prüfung übergeben.

 

Die Prüfergebnisse wurden in einem Bericht zusammengefasst und aufgrund der festgestellten Beanstandungen ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2020 und die den Jahresabschluss erläuternden Anlage unter Berücksichtigung der eingeschränkten Beanstandungen des Prüfberichts den Vorschriften des § 60 KV M-V, der §§ 24 – 53a GemHVO –Doppik-MV sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Städtebaulichen Sondervermögens "199 - Schönwalde ll - SOS " der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wurden vom Oberbürgermeister bestätigt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.03.2026 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - aufgrund abgebrochener Sitzung nicht behandelt