Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0216-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzicht auf Haushaltsvorbehalt bei Leistungsvereinbarungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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23.03.2026
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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26.03.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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13.04.2026
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister unter Fortführung der Beschlüsse B 972-48/98 vom 17.11.1998 und B 652-43/03 vom 15.12.2003 mit den freien Trägern alle bestehenden Leistungsvereinbarungen in diesem Kalenderjahr neu abzuschließen und dabei auf den Haushaltsvorbehalt zu verzichten. Auch bei neu abzuschließenden Leistungsvereinbarungen ist kein Haushaltsvorbehalt aufzunehmen.
Sachdarstellung
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat mit einer Vielzahl freier Träger aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen sogenannte Leistungsvereinbarungen geschlossen. Ziel dieser Verträge ist es, neben der inhaltlichen Festlegung von Art und Umfang der jeweiligen Leistungen insbesondere eine verlässliche finanzielle Förderung der Einrichtungen sicherzustellen. Dies gilt ausdrücklich auch für Übergangszeiten, in denen ein Haushalt zwar bereits beschlossen, aber noch nicht genehmigt ist oder ein Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft noch aussteht. In diesen Phasen ist der Oberbürgermeister rechtlich darauf beschränkt, nur solche Verpflichtungen zu erfüllen, an denen er gesetzlich oder vertraglich gebunden ist.
Die zugrunde liegende Idee der Leistungsvereinbarungen wurde in Greifswald jedoch bislang nur unvollständig umgesetzt. Grund hierfür ist, dass die Stadtverwaltung die Vereinbarungen regelmäßig unter einen sogenannten Haushaltsvorbehalt gestellt hat. Diese Praxis führt dazu, dass in haushaltslosen Übergangszeiten Zahlungen entweder gar nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen erfolgen.
Für die betroffenen Einrichtungen hat dies weitreichende Konsequenzen. Zum einen entsteht erhebliche Unsicherheit darüber, ob und wann zugesagte finanzielle Mittel tatsächlich ausgezahlt werden. Zum anderen werden die Träger häufig verpflichtet, umfangreiche Nachweise über eine drohende Existenzgefährdung zu erbringen. Die Erstellung und Prüfung dieser zusätzlichen Dokumentationen verursachten sowohl bei den Einrichtungen als auch innerhalb der Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand, der aus Sicht der Antragsteller vermeidbar ist. Besonders gravierend ist zudem die Unsicherheit für die Beschäftigten der Einrichtungen, die nicht verlässlich abschätzen können, ob ihre Arbeitsplätze und Einkommen gesichert sind.
Vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Doppelhaushalt der Stadt zum Ende des Jahres ausläuft und mit dem Beginn des neuen Doppelhaushalts 2027/2028 erneut eine Phase finanzieller Unsicherheit zu erwarten ist, sehen die Antragsteller dringenden Handlungsbedarf.
In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen angepasst.
