Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0215
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Schulwegsicherung im Bereich Friedrichshagen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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24.03.2026
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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25.03.2026
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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26.03.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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13.04.2026
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Gestoppt
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Senat (S)
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Beratung
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die Ergebnisse der Verwaltung zum Prüfauftrag „Verbesserung der Schulwegsicherung im Bereich Friedrichshagen“ (BV-P-ö/08/0164) zur Kenntnis.
Die Bürgerschaft beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung jeweils einer solarbetriebenen Beleuchtung an den Bushaltestellen im Bereich Friedrichshäger Straße / L 26 umzusetzen, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
- Die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von ca. 15.000 € sind in den städtischen Haushalt einzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ergänzend Fahrradabstellbügel im Bereich der Bushaltestellen errichtet werden können.
- Die Verwaltung wird gebeten, die Verkehrssituation weiterhin zu beobachten und bei veränderten Rahmenbedingungen erneut zu berichten.
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft beauftragte die Verwaltung auf Initiative der Fraktion Christlich Demokratische Konservative mit der Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherung im Bereich Friedrichshäger Straße / L 26.
Die Auswertung der Unfallstatistik (2024–2025) zeigt, dass keine Unfallhäufungsstelle vorliegt und keine Unfälle mit Fuß- oder Radverkehr registriert wurden. Geschwindigkeitsmessungen ergaben zudem eine weitgehende Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist rechtlich derzeit nicht begründbar. Auch weitergehende verkehrsrechtliche Maßnahmen sind aufgrund der bestehenden Beschilderung und der unauffälligen Verkehrslage nicht angezeigt.
Handlungsbedarf besteht jedoch bei der Beleuchtung der Bushaltestellen, die derzeit nicht vorhanden ist. Das zuständige Straßenbauamt hat der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, auf eigene Kosten Solarbeleuchtung sowie ergänzende Fahrradabstellanlagen zu errichten (Kosten ca. 15.000 €).
Unabhängig von der objektiven Bewertung wurde von mehreren Familien ein subjektives Unsicherheitsgefühl, insbesondere für Kinder auf dem Schulweg, geäußert. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und des Sicherheitsempfindens wird daher die Umsetzung einer Beleuchtung vorgeschlagen.
