Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0276
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald an die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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24.03.2026
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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26.03.2026
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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13.04.2026
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●
Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) beauftragt den Oberbürgermeister und die Verwaltung, das kommunale Verkehrsunternehmen Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2036 auf der Grundlage von § 108 Abs. 1 GWB direkt mit der Erbringung von Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der UHGW nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags der UHGW an die VBG für den Leistungszeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2036 zu beauftragen, um eine Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in der UHGW im genannten Leistungszeitraum zu gewährleisten.
Sachdarstellung
I. Leistungszeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2036
Die UHGW ist Aufgabenträger für den sonstigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) i.S.v. § 3 Abs. 3 ÖPNVG M-V auf dem Stadtgebiet. Diese Aufgabe wurde der UHGW vom Landkreis Vorpommern- Greifswald (Landkreis) auf der Grundlage von § 3 Abs. 4 ÖPNVG M-V erstmals im November 2013 übertragen. Zu diesem Zweck haben der Landkreis und die UHGW eine öffentliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers geschlossen, auf Basis der die UHGW die Aufgabe der zuständigen örtlichen Behörde i.S.d. Verordnung (EG) 1370/2007 übernommen hat.
Die UHGW hat zum 1. Januar 2016 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) an die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) vergeben, aufgrund dessen die VBG die Verkehrsdienste auf dem Stadtgebiet als interner Betreiber i.S.d. Verordnung (EG) 1370/2007 erbringt. Die Laufzeit des öDA endete am 31. Dezember 2025.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 hat die UHGW die VBG auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 13.10.2025 mit der interimsweisen Erbringung der Verkehrsleistungen nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) für den Leistungszeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 betraut.
II. Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers zwischen UHGW und Landkreis
Am 11. Dezember 2024 hat die Greifswalder Bürgerschaft dem 2. Änderungsvertrag zu der öffentlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers zwischen der UHGW und dem Landkreis zugestimmt (Beschluss der Greifswalder Bürgerschaft BV-V/08/0077-01 – Anlage 1). Gegenstand dieses 2. Änderungsvertrags ist u.a., dass die Aufgabenträgerschaft auch für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2026 bei der UHGW verbleiben soll.
III. Leistungszeitraum ab 1. Januar 2027
Die VBG ist das kommunale Verkehrsunternehmen der UHGW. Die UHGW hält mittelbar über die Stadtwerke Greifswald GmbH sämtliche Anteile an der VBG. Vor diesem Hintergrund liegen die Voraussetzungen einer sogenannten Inhouse-Vergabe gemäß § 108 GWB vor. Die UHGW kann die VBG direkt, d.h. ohne eine europaweite Ausschreibung, mit der Erbringung von Verkehrsleistungen beauftragen.
Bei der Vergabe der Verkehrsleistungen müssen die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (Verordnung 1370/2007) eingehalten werden. Dazu gehört auch die Vorgabe aus Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007, wonach jede zuständige Behörde spätestens ein Jahr vor der Direktvergabe die in der Bestimmung aufgeführten Vorinformationen über die beabsichtigte Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen muss. Die UHGW ist zuständige Behörde im Sinne der Verordnung.
Auf Grundlage des Beschluss der Bürgerschaft vom 13.10.2025 hat die Verwaltung der UHGW die Vorinformation am 17. Dezember 2025 im Amtsblatt der europäischen Union (unter Veröffentlichungsnummer 00838891-2025) veröffentlicht sowie eine aktualisierte Fassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zwischen der UHGW und der VBG erarbeitet, in dem insbesondere der 2. Änderungsvertrag zu der öffentlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers zwischen der UHGW und dem Landkreis, den aktuell gültigen Nahverkehrsplan sowie die sich daraus ergebende Konsolidierung des Liniennetzes, berücksichtigt sind. Durch die Berücksichtigung des konsolidierten Liniennetzes soll die VBG ab dem Jahr 2028 ein Leistungsvolumen von mindestens 1.117.700 km pro Jahr auf Grundlage des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erbringen.
IV. Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit 10-jähriger Laufzeit ab 1. Januar 2027
Da die Voraussetzungen für eine Inhouse-Vergabe vorliegen (vgl. Abschnitt III.), ist eine Direktbeauftragung der VBG durch die UHGW mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Grundlage des erarbeiteten öffentlichen Dienstleistungsauftrags möglich.
Nach der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft kann die VBG im Leistungszeitraum 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2036 Verkehrsleistungen auf dem Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erbringen.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2027 ff. |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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1 |
05 |
54700/44243000/ 44243.00045 |
Kostenerstattung ÖPNV |
1.050.625,00 mit jährl. Erhöhung um jeweils 2,5 % |
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2 |
05 |
54700/41443000/ 41443.00000 |
Zuweisungen für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
500.000,00 |
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2 |
05 |
54700/5411000/ 54110.40001 |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundenen Unternehmen (ÖPNV) |
1.550.625,00 (davon 1.050.625,00 mit jährl. Erhöhung um jeweils 2,5 %) |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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1 |
2027 ff. |
1.050.625,00 |
0,00 |
+1.050.625,00 |
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2 |
2027 ff. |
500.000,00 |
499.700,00 |
+300,00 |
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3 |
2027 ff. |
1.550.625,00 |
499.700,00 |
-1.050.925,00 |
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Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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3 |
2027 ff. |
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Aufnahme ab der HH-Planung 2027/2028 |
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+1.050.925,00 |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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277,8 kB
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