Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0277
Grunddaten
- Betreff:
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Jahresabschluss 2020 - Städtebauliches Sondervermögen "161 - Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.1 Stadtbauamt/Abteilung Bauverwaltung
- Beteiligt:
- 20 Amt für Finanzen; 02.1 Stabsstelle Stadtsanierung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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26.03.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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13.04.2026
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt
1. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "161 - Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt“ für das Haushaltsjahr 2020 festzustellen,
2. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Sachdarstellung
Gemäß § 1 Abs. 4 KPG M-V führt der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung durch.
Er bedient sich dafür des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Das RPA der UHGW hat entsprechend § 1 Abs. 5 KPG M-V für die Prüfung das RPA Wolgast als sachverständigen Dritten hinzugezogen.
Der Jahresabschluss 2020 mit Anhang und seinen Anlagen wurde vom Stadtbauamt, Abteilung Bauverwaltung aufgestellt und dem RPA der UHGW zur Prüfung übergeben.
Das RPA Wolgast hat den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG M-V geprüft und die Prüfergebnisse in einem Bericht mit Datum vom 26.01.2026 vorgelegt. Das RPA der UHGW hat sich von der Richtigkeit der getroffenen Prüffeststellungen überzeugt und übernimmt diese als eigene Prüfungsfeststellungen. Zusätzlich wurden durch das RPA der UHGW Prüfhandlungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung durchgeführt.
Die Prüfergebnisse wurden in einem Bericht zusammengefasst, der Bericht des RPAs Wolgast als Anlage beigefügt sowie aufgrund der festgestellten Beanstandungen ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2020 und die den Jahresabschluss erläuternden Anlage unter Berücksichtigung der eingeschränkten Beanstandungen des Prüfberichts den Vorschriften des § 60 KV M-V, der §§ 24 – 53a GemHVO –Doppik-MV sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Städtebaulichen Sondervermögens „161 -Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt“ der UHGW.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wurden vom Oberbürgermeister bestätigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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