Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0273-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt:

 

In der Satzung des Seniorenbeirats werden in § 1 „Ziele und Aufgaben“ die Absätze 4 und 5 ersatzlos gestrichen.

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Sachdarstellung

Die in § 1 Abs. 4 und 5 geregelten Rechte gehen über eine rein beratende Funktion des Seniorenbeirats hinaus und greifen in originäre Zuständigkeiten der gewählten kommunalen Gremien ein.

 

Insbesondere das Antragsrecht im Informationssystem stellt faktisch eine Gleichstellung mit Mandatsträgern dar. Das Rede- und Antragsrecht in Bürgerschaft und Ausschüssen ist ein wesentliches Recht gewählter Vertreter und sollte nicht auf Beiräte übertragen werden.

 

Der Seniorenbeirat soll weiterhin eine wichtige beratende und unterstützende Funktion erfüllen, jedoch ohne institutionelle Vermischung mit den Entscheidungsstrukturen der kommunalen Selbstverwaltung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

 

 

  

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Nein

 

 

 

 

  

Prüfauftrag an die Verwaltung

Nein

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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27.04.2026 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen