Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0186-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister,
 

  1. bis spätestens zur Sitzung der Bürgerschaft im September 2026 darzustellen, wie die neuen rechtlichen Möglichkeiten des Baugesetzbuches, insbesondere nach § 246e BauGB, im Stadtgebiet Greifswald angewendet werden können, einschließlich des Verfahrens zur gemeindlichen Zustimmung;
     
  2. innerhalb dieses Zeitraums zu prüfen, wie durch Neubauvorhaben sowie durch eine bessere Nutzung bestehender Gebäude und bereits genutzter oder brachliegender Flächen zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann, insbesondere durch Aufstockungen, Erweiterungen und Umnutzungen;
     
  3. ebenfalls innerhalb dieses Zeitraums zu prüfen, welche Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie kommunalen Regelungen und Verwaltungsabläufe vereinfacht oder angepasst werden können, um Wohnungsbauvorhaben insgesamt zu beschleunigen.
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Sachdarstellung

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen erweitert, um zusätzlichen Wohnraum schneller zu schaffen. Insbesondere erlaubt § 246e BauGB unter bestimmten Voraussetzungen Wohnbauvorhaben, die Erweiterung oder Umnutzung bestehender Gebäude sowie Neubauten auch ohne Bebauungsplan.
Ziel des Prüfauftrags ist es, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zeitnah auf ihre Anwendbarkeit in Greifswald zu überprüfen und konkrete Ansätze für Neubau, die bessere Nutzung bestehender Gebäude und die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu entwickeln.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

 

  

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Nein

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung

Ja

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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27.04.2026 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen