Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0258-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt, dass der § 5 Wahlen wie folgt geändert wird:

 

„Die Wahl des Frauenbeirates erfolgt erstmalig am 20.09.2026 anlässlich der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Wahlperiode endet mit der nächsten Kommunalwahl. Ab diesem Zeitpunkt wird der Frauenbeirat für die Dauer von 5 Jahren , jeweils zeitgleich mit der Kommunalwahl gewählt.
Das Wahlergebnis wird öffentlich bekannt gemacht. Nicht gewählte Kandidatinnen und Wahlvorschläge werden auf eine Nachrückerinnenliste gesetzt. Verzögert sich die Konstituierung des neu gewählten Frauenbeirats, führt der bestehende Frauenbeirat die Geschäfte bis zur Konstituierung weiter, längstens jedoch für sechs Monate.“

 

Die Verwaltung überarbeitet entsprechend dieser Beschlussfassung die Wahlordnung entsprechend.

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Sachdarstellung

Entsprechend dem Tag der Entscheidung in der UHGW werden zu einer Kommunalwahl die direkten Wahlen zum Frauenbeirat für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch geführt. Aktives Wahlrecht haben alle Greifswalder Frauen ab dem 18. Lebensjahr. Passives Wahlrecht haben alle Frauen der UHGW ab dem 16. Lebensjahr. Die Organisation der Wahl erfolgt durch den gewählten Frauenbeirat mit Unterstützung der UHGW.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Nein

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung

Nein

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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27.04.2026 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert zugestimmt