Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

  1. die dem Hauptausschuss gem. § 22 Abs. 2 S. 1 Kommunalverfassung M-V per Hauptsatzung übertragenen Aufgabe zur Entscheidung über überplanmäßige Auszahlungen ab einer Höhe von 100.000 € für diesen Einzelfall gem. § 22 Abs. 2 S. 3 an sich zu ziehen und
  2. die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100.000 € für die Errichtung der Carportanlage für Geräte der Berufsfeuerwehr.
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Sachdarstellung

Per Hauptsatzung hat die Bürgerschaft die Entscheidung über überplanmäßige Auszahlungen ab einer Höhe von 100.000 € bis 500.000 € auf den Hauptausschuss übertragen.

Gemäß § 22 Abs. 2 S. 3 Kommunalverfassung M-V kann die Bürgerschaft im Einzelfall Entscheidungen wieder an sich ziehen.

Dies ist aus Sicht der Verwaltung aus folgendem Grund notwendig:

Für die Geräte der Berufsfeuerwehr soll eine Carportanlage/Überdachung hergestellt werden. Diese Maßnahme war im Haushalt 2025 i.H.v. 180.000,00 EUR enthalten.

 

Die Bestandsgaragen am Aufstellort sind bereits zurückgebaut und das Baulos Carport ist beauftragt. Dies brachte jedoch Kostenerhöhungen gegenüber der Kostenschätzung mit sich, weswegen bereits eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 50.000 € erforderlich wurde.

Im Rahmen der Realisierung wurden zusätzliche Arbeiten erforderlich, die im Vorfeld nicht vorhersehbar waren. So wurden im Baufeld diverse Kabel und Grundleitungen aufgefunden, die aus den Bestandsplänen nicht ersichtlich gewesen sind. Die Kabel/ Leitungen kreuzen an mehreren Stellen die Fundamente der Carportanlage und müssen komplett umverlegt werden.

 

Die Errichtung der Abstellanlage ist Grundvoraussetzung für den Beginn der Arbeiten an der Zufahrt der Freiwilligen Feuerwehr und muss zuvor abgeschlossen sein, da für die Sanierung der Zufahrt die Fahrzeuge übergangsweise in dem Carport untergestellt werden müssen.

 

Eine kurzfristige Entscheidung ist notwendig, um die Arbeiten voranzutreiben, um noch in diesem Jahr die Zufahrt zu beginnen und möglichst fertigzustellen.

Bei einer Verschiebung der Entscheidung könnte es witterungsbedingt im Herbst und Winter dazu kommen, dass die Arbeiten an der Zufahrt nicht erfolgen können.

Da die Fahrbahn an dieser Stelle aber immer weiter absackt, kann es dazu kommen, dass v.a. die Drehleiter nicht mehr aus der Fahrzeughalle fahren kann ohne einen Schaden am Fahrzeug in Kauf zu nehmen. Schon heute setzt das Fahrzeug auf und es wurden soweit möglich die Aufstellordnung verändert.

 

Die Fahrzeuge können nicht bei Temperaturen unter 5°C im Freien oder in der Abstellanlage abgestellt werden, da ansonsten die Fahrzeuge aber insbesondere die technischen Einbauten und Geräte in den Fahrzeugen nicht mehr einsatzfähig sind.

 

Bei einer Nichtgenehmigung der überplanmäßigen Auszahlung müsste das Bauvorhaben zur Errichtung des Carports abgebrochen werden. Auch die Folgemaßnahme (Erneuerung Zufahrt) kann dann nicht realisiert werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

07

12601/09610000/ 09610.40044

Carport für Abrollbehälter

304.897,33

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2026

304.897,33

PA:                         0,00

EMÜ:       +154.897,33

ÜPL:        +   50.000,00

GE:             204.897,33

-100.000,00

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

1

2026

09

21502/09610000/

09610.40055

Erwerb eines modularen Erweiterungsbaus an der CDF-Schule

 

+100.000,00

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

2

2026 ff.

Abschreibungen

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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27.04.2026 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen