Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Planung für den Stadtpark, 3. Bauabschnitt Ausbau der Pappelallee im Bereich Freizeitbad bis Christuskirche wird nach Erhalt des Fördermittelbescheides fortgesetzt und die Bauleistungen werden im Rahmen der genehmigten Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.

 

  1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Sachdarstellung

Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit das Bauvorhaben

Stadtpark 3. BA, Ausbau des Geh- und Radweges Pappelallee im Bereich Freizeitbad bis Christuskirche weiter realisiert werden kann. Aufgrund der Bedeutung und des Umfanges der Baumaßnahme wird diese nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zugeordnet. Für die anschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren wird dann keine Beteiligung der politischen Gremien mehr notwendig sein, soweit sich die Ausschreibungsergebnisse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewegen.

 

Der geplante Bauabschnitt umfasst den grundhaften Ausbau der Pappelallee im Bereich zwischen Freizeitbad und Christuskirche auf einer Länge von ca. 650 m.

 

Der aktuelle Zustand des Asphaltbelags ist für die hohe Frequentierung durch Fuß- und Radverkehr ungeeignet. Es sind diverse Verwerfungen und Wurzelaufbrüche, ausgehend von den wegebegleitenden Pappeln und Weiden, vorhanden. Die Aufbrüche beeinträchtigen u. a. ein flüssiges und sicheres Radfahren. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre wurden mehrfach kleinere und größere Reparaturarbeiten am Asphalt durchgeführt, um die Schäden zu beseitigen. Die Baumwurzeln verursachen stetig neue Schäden an der Asphaltdecke, so dass lediglich ein grundhafter Ausbau mit gleichzeitiger Entnahme der Problembäume eine langfristige Lösung für diesen wichtigen Geh- und Radwegeabschnitt verspricht.

 

Aufenthaltsflächen wie Bankstandorte sind kaum vorhanden. Mangelhafte Beleuchtung und dichter Bewuchs im Wegebereich beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl.

 

Wie bereits im Abschnitt Christuskirche bis zur Unterführung der Koitenhäger Landstraße wird eine deutlich erkennbare Trennung der Geh und Radwegbereiche erfolgen. Beide Bereiche sind jeweils 3,00 m breit und werden durch eine dreireihige Natursteinbänderung voneinander getrennt. Die Wegebefestigung soll wieder in Asphaltbauweise erfolgen.

 

Die markanten Schadensbilder der jetzigen Asphaltoberfläche werden verursacht durch die flachen Wurzeln und erfordern die Fällung von mindestens 64 Bäumen gemäß dem vorliegenden Baumgutachten. Dies betrifft vorwiegend Pappeln und andere flachwurzelnde Gewächse beidseitig des Wegrandes. Der Großteil der Bäume wird erhalten bleiben.

Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung werden noch erarbeitet. Der erforderliche Fällantrag wird bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden. Grundsätzlich erfolgt die Planung in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

Es ist vorgesehen die Ersatzpflanzungen für die zu fällenden Bäume überwiegend an der Pappelallee vorzunehmen. Darüberhinausgehende Ersatzpflanzungen erfolgen an anderen Stellen des Stadtgebiets, an denen Baumpflanzungen sinnhaft sind.

 

Zur Aufwertung des Aufenthaltscharakters sollen auf der Nordseite der Pappelallee, in Richtung der Stadtparkwiesen, mehrere Sitznischen angelegt werden, von denen sich schöne Sichtachsen in den Stadtpark ergeben. Die Nischen werden barrierefrei hergestellt und mit 2 bis 3 seniorengerechten Lehnenbänken sowie jeweils einem Abfallbehälter ausgestattet.

 

Es erfolgt die Anordnung von beidseitig versetzter Beleuchtung, Die zu verwendenden Mastaufsatzleuchten werden insektenfreundlich, hocheffizient und kostensparend durch LED- Leuchtmittel sein.

 

Diese Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert. Der Förderantrag wird mit der Entwurfsplanung gestellt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026 ff.

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

SSV 199

51103050/ 52692000/52692.40013

Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öffentl.nutzbare Objekte- Pappelallee (zw. Christuskirche und Schwimmhalle)

750.000,00

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2026

60.000,00

PA           50.000,00

EMÜ    + 10.000,00

               60.000,00

0,00

1

2027

340.000,00

300.000,00

- 40.000,00

1

2028

350.000,00

350.000,00

0,00

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

1

2027

SSV 199

Aufnahme in die Haushaltsplanung 2027/2028 ff.

 

+ 40.000,00

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

X

X

 

 

Begründung:

Positiv

  1. Ersatzpflanzung von Gehölzen

 

Negativ

  1. Fällen der Bäume im Altbestand
  2. Verbrauch von Ressourcen im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme
  3. Produktion und Anlieferung sowie der Betrieb von Baumaschinen verursacht eine Freisetzung von Treibhausgasen
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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.06.2026 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII) - geändert zugestimmt