Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0291

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft

  1. hebt den ursprünglichen Beschluss BV-V/08/0235-01 auf und
  2. fasst erneut den Beschluss zur Erstellung einer Vorbereitenden Untersuchung für ein Fördergebiet Altes Ostseeviertel und Volksstadion.
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Sachdarstellung

Am 08. Dezember 2025 fasste die Bürgerschaft den Beschluss (BV-V/08/0235-01), mit der durch die Stadtverwaltung erstellten Vorbereitenden Untersuchung (VU) für ein Fördergebiet Altes Ostseeviertel und Volksstadion, Städtebaufördermittel beim Ministerium für Inneres und Bau des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzuwerben.

 

Im Februar 2026 wurden die Prüfergebnisse des Ministeriums für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern zur vorgelegten Vorbereitenden Untersuchung mitgeteilt. Zunächst wurde ersichtlich, dass die städtebaulichen Missstände hinreichend untersucht und dargelegt sind. Jedoch sind für das weitere Verfahren Mitwirkungs- und Beteiligungsprozesse vorzunehmen, die durch das Baugesetzbuch in den §§ 137 ff BauGB beschrieben sind. In ersten Rücksprachen mit dem Ministerium wurde dementsprechend ein Zeitplan zur Überarbeitung der Vorbereitenden Untersuchung abgestimmt. In diesem Zusammenhang muss aus formalen Gründen erneut der Beschluss zur Erstellung einer Vorbereitenden Untersuchung für ein Fördergebiet Altes Ostseeviertel und Volksstadion gefasst und ortsüblich bekannt gemacht werden

 

Darauffolgend sind gemäß § 137 ff BauGB die nächsten Schritte geplant und mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt:

 

1)

Gemäß §§ 137 + 138 BauGB ist eine Befragung per Fragebogen (analog und digital ausfüllbar) der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Betroffenen vorgesehen (Zeitdauer ca. 12 Wo./3 Monate inkl. Auswertung /Mai-Juli 2026).

2)

Gemäß § 139 BauGB TöB-Beteiligung: läuft parallel mit dem überarbeiteten Dokument der VU Frist für Rückmeldung mind. 30 Tage ab Mai 2026

3)

Mit Ergebnissen aus Befragung und TöB-Beteiligung erfolgt eine Abwägung und Darstellung der privaten und öffentlichen Interessen (§ 136 BauGB)

4)

Durchführung einer Bürgerveranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit (voraussichtlich Anf. Juli 2026)

5)

Ende August/Anf. September 2026 überarbeitetes Dokument der VU als Beschlussvorlage in den Gremienlauf der Bürgerschaft und ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses (§ 141 BauGB)

 

Im Anschluss an den Beteiligungsprozess wird auch die überarbeitete Vorbereitende Untersuchung für ein Fördergebiet Altes Ostseeviertel und Volksstadion der Bürgerschaft erneut zum Beschluss vorgelegt. Somit ist eine Programmanmeldung für das Einwerben von Städtebaufördermitteln für das Jahr 2028 angestrebt. In die Haushaltsplanungen 2027/2028 ff müssten dementsprechend ebenfalls die kommunalen Eigenanteile aufgenommen werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

 

 

 

 

 

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

 

 

 

 

 

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

ja

 

 

 

Begründung:

Mit der Renaturierung des Gewässers nördlich des Volksstadions, einer naturnahen Gestaltung der Grünräume sowie der Teilentsiegelung von Stellplatzflächen werden positive Effekte erwartet.

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Beschlüsse

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01.06.2026 - Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV) - ungeändert zugestimmt