Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0307
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Übernachtungssteuer
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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10.06.2026
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Gestoppt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Die Bürgerschaft hat mit Beschluss BV-V/07/0678 vom 12.12.2022 die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in Greifswald ab dem 01.04.2023 beschlossen. Die Satzung wurde bereits durch zwei Änderungssatzungen angepasst und soll nun weiter konkretisiert werden.
Im § 1 Abs. 3 wird zur klärenden Darstellung die nicht abschließende Aufzählung von Beherbergungsbetrieben ergänzt. Zudem wird der Steuersatz für Camping- und Reisemobilplätze reduziert und in § 5 Abs. 2 separat aufgezeigt. Die angestrebten Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse ersichtlich. Diese zeigt zudem weitere unwesentliche und lediglich ergänzende Änderungen auf, zum Beispiel wurden Verspätungszuschläge bislang in Anwendung der Abgabenordung auch ohne die Erwähnung in der Satzung erhoben.
Gegenüber der Gesamtermächtigung wird davon ausgegangen, dass in 2026 ein Mehrertrag zu verzeichnen ist. Dieser wäre ohne die Reduzierung des Steuersatzes für Camping- und Reisemobilplätze höher. Eine konkrete Angabe des durch die Anpassung zu erwartenden geringeren Mehrertrags ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Satzung in der derzeit gültigen Fassung erst seit dem 01.10.2025 in Kraft ist und insbesondere das voraussichtlich erfolgversprechendste 3. Quartal eines Jahres bisher nicht in der Form erfasst werden konnte. Anhand der zuvor gültigen Fassung der Satzung bis zum 30.09.2025 lässt sich dies nicht ermitteln, da die Zahl der Übernachtungen nicht erfasst wurde.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2026 |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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1 |
11 |
61100/40390000/ 40390.00000 |
Übernachtungssteuer |
600.000 |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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1 |
2026 |
600.000 |
530.000 |
+ 70.000 |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Nr. |
HH-Jahr |
Erwarteter Bedarf für |
Bedarf in EUR |
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1 |
2027 ff. |
Übernachtungssteuer |
Ermittlung erst anhand von Jahresdaten 2026 möglich |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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45,5 kB
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2
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öffentlich
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169,7 kB
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