Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0298
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20.2 Amt für Finanzen/Abteilung Steuern
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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11.06.2026
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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●
Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Investitionskredite bis zu einem Volumen in Höhe von 56.273.500 EUR aufzunehmen. Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt aufgenommen. Vor der Kreditaufnahme werden Angebote eingeholt. Die Kredite werden beim günstigsten Anbieter aufgenommen.
Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist die Bürgerschaft zu informieren.
Sachdarstellung
Der Beschluss der Bürgerschaft ist gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 4 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald notwendig.
Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung der Investitionsauszahlungen laut Haushaltsplan 2025/2026 unter Beachtung des am 02.03.2026 beschlossenen Nachtragshaushaltsplans für 2026.
Gemäß rechtsaufsichtlicher Entscheidung vom 15.04.2025 war eine Kreditermächtigung in Höhe von 17.226.400 EUR für 2025 und in Höhe von 53.803.100 EUR für 2026 genehmigt worden. Aus den nachträglich eingegangen drei Änderungen der rechtsaufsichtlichen Entscheidung resultiert aufgrund von Nachgenehmigungen für einzelne Investitionsmaßnahmen nunmehr insgesamt eine noch nicht durch Beschluss der Bürgerschaft festgelegte mögliche Kreditaufnahme in Höhe von 56.273.500 EUR:
- 1. Änderung: + 800.000 EUR für 2026 ( 54.603.100 EUR in 2026)
- 2. Änderung: + 1.440.000 EUR für 2026 ( 56.043.100 EUR in 2026)
- 3. Änderung: + 230.400 EUR für 2025 ( 17.456.800 EUR in 2025)
Gemäß § 52 Abs. 3 KV M-V gelten Kreditgenehmigungen bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung.
Die von der Bürgerschaft beschlossene Kreditaufnahme gemäß Beschluss vom 17.11.2025 (BV-V/08/0177) aus der Ermächtigung für das Jahr 2025 in Höhe von 17.226.400 EUR entsprechend der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zum Haushaltsjahr 2025 vom 15.04.2025 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Vor dem Hintergrund, dass sich große Investitionsvorhaben in der Durchführung bzw. in Planung befinden, ist es jedoch notwendig diesen Beschluss jetzt zu fassen, um kurzfristig Kreditaufnahmen vornehmen zu können.
Sollte die rechtsaufsichtliche Entscheidung zur Nachtragshaushaltssatzung 2026 vor der Sitzung der Bürgerschaft am 30.06.2026 eingehen und entsprechend ausgefertigt werden, werden die Beträge bei Bedarf angepasst.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2025/2026 |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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1 |
11 |
61200/31513300/31513.00001 |
Neuaufnahmen Investitionskredite |
56.273.500,00 |
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2 |
11 |
61200/57511030/57511.40000 |
Zinsen Neuaufnahmen |
987.800,00 |
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3 |
11 |
61200/31513300/31513.40001 |
Tilgung Neuaufnahmen |
565.200,00 |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Nr. |
HH-Jahr |
Erwarteter Bedarf für |
Bedarf in EUR |
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1 |
2027 ff. |
61200/57511030/57511.40000 Zinsen |
1.934.700,00 |
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2 |
2027 ff. |
61200/31513300/31513.40001 Tilgung |
1.160.400,00 |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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