Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0299
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Verschmelzung der Projektgesellschaft Stadt Greifswald mbH auf die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 06 Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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11.06.2026
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) erteilt ihre Zustimmung zur Verschmelzung der Projektgesellschaft Stadt Greifswald mbH (PGS) auf die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald (WVG) mit Rückwirkung zum 01.01.2026.
- Die Bürgerschaft ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der UHGW in der Gesellschafterversammlung der WVG alle notwendigen, gegebenenfalls notariell zu beurkundenden, Beschlüsse zu fassen und Erklärungen zur Umsetzung der Beschlussfassung unter (1) abzugeben.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat der WVG in seiner Sitzung am 3. Juli 2026 den Jahresabschluss 2025 der PGS billigt und den Gesellschaftervertreter der WVG in der Gesellschafterversammlung der PGS ermächtigt, den Jahresabschluss 2025 der PGS festzustellen.
Sachdarstellung
Die PGS ist ein 100 %-iges Tochterunternehmen der WVG. Gegenstand des Unternehmens ist vorrangig die Erbringung von Erschließungsträger- und Bauträgermaßnahmen für die WVG. Die PGS übernimmt und erledigt sämtliche Leistungsphasen der Bauprojekte und Sanierungsvorhaben – von der Entwurfs- über die Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis hin zur Bauüberwachung und Dokumentation. Daneben obliegt ihr die Unterhaltung und Betreibung der Stadthalle Greifswald durch deren Vermietung und Verpachtung.
Das Unternehmen wurde 1999 - zunächst unter dem Namen „Projektgesellschaft Stadthalle Greifswald mbH“ – gegründet, um die Sanierung der denkmalgeschützten Stadthalle voranzubringen; 2009 wurde deren Sanierung abgeschlossen. Seitdem dient die danach als Projektgesellschaft Stadt Greifswald mbH firmierende Gesellschaft zur Erfüllung der oben beschriebenen Aufgaben.
Die PGS ist sowohl organisatorisch als auch finanziell vollständig in den Geschäftsbetrieb der WVG eingegliedert; es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Geschäftsführerin der WVG, Frau Ute Frahm, ist gleichzeitig Geschäftsführerin der PGS. In der Gesellschaft sind durchschnittlich 17 Mitarbeitende tätig.
Die Verschmelzung der PGS auf die WVG ermöglicht die Integration des Geschäftsbetriebs der PGS in die WVG als technischer Bereich. Ziel ist die Hebung von Synergieeffekten. Zur Gewährleistung der Zukunftsfähigkeit der WVG ist es wichtig, das Unternehmen hinsichtlich seiner Struktur so aufzustellen, dass es auch in Zukunft auf Veränderungen schnell und professionell reagieren kann.
Insbesondere wird von einer Verschmelzung der PGS auf die WVG erwartet, dass sich der interne und externe Verwaltungsaufwand (u.a. Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Wirtschaftsplanungen, Steuererklärungen etc.) reduziert, dass sich die Kosten und notwendigen Liquiditätsflüsse durch den Abbau von Doppelstrukturen verringern und gemeinsame Ressourcen genutzt werden. Die Verschmelzung würde für die Mitarbeitenden zu einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB führen und die derzeit nicht tarifgebundenen Beschäftigten würden in den Tarif Wohnungswirtschaft wechseln.
Hinsichtlich der bilanziellen Auswirkungen ist für jede Gesellschaft nach Vorliegen der Bilanz zum
31.12.2025 festzustellen, welches handelsbilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft dem handelsbilanziellen Buchwert des Beteiligungsansatzes auf Ebene der WVG gegenübersteht und ob sich daraus ein Verschmelzungsgewinn oder ein Verschmelzungsverlust ergibt, der in der Gewinn- und Verlustrechnung der WVG für das Jahr 2026 auszuweisen ist.
Eine verschmelzungsbedingte Kapitalerhöhung bei der übernehmenden WVG erfolgt nicht. Das Stammkapital der WVG bleibt bei 40.204.700,00 €. Deshalb hat die Verschmelzung keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Die Finanzanlage bei der UHGW bleibt in der Höhe gleich. Der Wirtschaftsplan der WVG und die Mehrjahresplanung wurden bereits nach der neuen Struktur aufgestellt. Der Plan ist dem HH-Band II beigefügt.
Handelsrechtlicher Verschmelzungsstichtag soll der 01.01.2026 sein. Dieser Verschmelzungsstichtag setzt eine Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister bis spätestens 31.08.2026 voraus. Der gesamte Verschmelzungsprozess wurde fortlaufend durch den Aufsichtsrat der WVG und ein externes Beratungsunternehmen begleitet. Zur endgültigen Umsetzung der Verschmelzung sind die oben genannte Beschlüsse durch die Bürgerschaft zu fassen sowie der Jahresabschluss der PGS für das Jahr 2025 formal festzustellen.
