Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0314

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten mit Wirkung ab 01.07.2026, die als Anlage 1 der Beschlussvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Die Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten vom 22.08.2007 wird zum 30.06.2026 außer Kraft gesetzt und durch die vorgenannte ersetzt.

Reduzieren

Sachdarstellung

Die derzeit gültige Satzung wurde am 02.07.2007 durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschlossen.

 

Im Zuge der laufenden Haushaltsplanung für die Jahre 2027 und 2028 und einer Haushaltskonsolidierung wird die Erhöhung der Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten erwogen. In diesem Zusammenhang wurde die Satzung vollständig überarbeitet.

 

Die Erhöhungen betreffen folgende Steuersätze:

 

für die Nutzung von Geräten mit Gewinnmöglichkeit

 

 

a) in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen   von 10 v. H. auf 15 v. H

im Sinne des § 33 i GewO,

b) an anderen Aufstellorten    von   7 v. H. auf 10 v. H.

 

der Bemessungsgrundlage.

 

 

für die Nutzung von Geräten ohne Gewinnmöglichkeit beträgt je Gerät und angefangenem Kalendermonat

 

a) in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen   von 52,00 EUR auf 60,00 EUR

im Sinne des § 33 i GewO, 

b) an anderen Aufstellorten    von 26,00 EUR auf 30,00 EUR

 

 

für die Nutzung von Geräten, die Darstellungen zum Inhalt haben, aufgrund derer eine Jugendfreigabe gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 5 des Jugendschutzgesetzes versagt wurde oder zu versagen wäre, beträgt für Geräte

 

a) mit Gewinnmöglichkeit 50 v. H. der Bemessungsgrundlage,

b) ohne Gewinnmöglichkeit für jeden angefangenen Kalender-

monat je Gerät      von 512,00 EUR auf 600,00 EUR

 

 

Die Mehrerträge/Mehreinnahmen werden auf jährlich 170.000 EUR geschätzt. Das Aufkommen betrug im Jahr 2025 345.461,16 EUR.

 

Im Vergleich mit anderen großen Städten in Mecklenburg-Vorpommern liegen die Steuersätze mit der Erhöhung im unteren Bereich.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026 ff.

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

11

61100/40310000/

90000.02100

Vergnügungssteuer

435.000

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2026

435.000

350.000

+ 85.000

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

 

2027 ff.

Vergnügungssteuer

+ 170.000

 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

Loading...