Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 1. Änderungssatzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschloss in ihrer Sitzung am 27.04.2026 in § 2 der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Satz „Im Fall des sogenannten Wechselmodells, bei dem das Kind zu gleichen zeitlichen Anteilen bei beiden Eltern lebt, ist keiner der Elternteile alleinerziehend.“ zu streichen (BV-P-ö/08/0217-02).

 

Als Reaktion auf gesetzliche Änderungen seit dem In-Kraft-Treten der Satzung am 04.11.2020 schlägt die Verwaltung vor, die folgenden redaktionelle Änderungen mit zu beschließen:

 

In der bisherigen Fassung sind als begünstigte Personen Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch benannt. Diese Sozialleistung trägt zwischenzeitlich einen anderen Namen. Daher ist hier eine allgemeine Formulierung aufgenommen worden.

 

Artikel 2 e) der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 spricht von unbegleiteten Minderjährigen. Es erfolgt in dieser Richtlinie keine Unterscheidung zwischen minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Aufgrund dessen ist der Wortlaut der Richtlinie übernommen worden.

 

Die vorstehenden Änderungen sind auch in das Antragsformular aufgenommen worden, welches als Anlage 1 zur Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehört.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

07

35101 / 54190000 / 54190.40006

Zuschuss Kultur- und Sozialpass

60.000,00 €

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2026

60.000,00

60.000,00

0,00

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

1

2027 ff.

Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises

Muss im Zuge der HH-Planung 2027 ff. durch die KuS-Vertragspartner beziffert werden.

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

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Anlagen

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