Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0315
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Abwasserwerk Greifswald —
Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 06 Beteiligungsmanagement
- Beteiligt:
- Eigenbetrieb Abwasserwerk Greifswald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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15.06.2026
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Werksausschuss Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Die derzeit gültige Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk Greifswald“ basiert im Wesentlichen auf den Beschlüssen vom 16.12.2013 und 14.03.2016. Aufgrund weitreichender rechtlicher und organisatorischer Änderungen ist eine umfassende Überarbeitung notwendig geworden.
Die überarbeitete Satzung enthält insbesondere:
→ Rechtliche Anpassung: Eine vollständige Neuausrichtung an die aktuelle Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) vom 14. Juli 2017 sowie deren Änderung vom 03.06.2025.
→ Präzisierung des Namens: Ergänzung des Namens zur klaren Identifizierbarkeit des Eigenbetriebes und seiner rechtlichen Verknüpfung zur Trägerkörperschaft gemäß Kommunalverfassung.
→ Aufgabenkatalog: Eine detailliertere Definition der Aufgaben in den Bereichen Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung, Straßenentwässerung sowie Gewässerbewirtschaftung unter Verwendung aktueller wasserrechtlicher Fachbegriffe.
→ Anpassung von Wertgrenzen: Eine Erhöhung der Wertgrenzen für Entscheidungen der Betriebsleitung und des Werksausschusses, um die operative Effizienz zu steigern und eine Harmonisierung mit der Hauptsatzung der Stadt Greifswald zu erreichen.
→ Modernisierung der Verwaltung: Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei Auftragsvergaben, klare Regelungen zur Stellvertretung als Abwesenheitsvertretung sowie die durchgängige Umsetzung der geschlechtergerechten Amtssprache.
→ Wirtschaftsführung: Anpassung der Berichtspflichten durch Einführung von Bagatellgrenzen und Anpassung der Kriterien für Nachtragswirtschaftspläne zur Sicherung der Liquidität.
Auf Grundlage dieser umfassenden Änderungen wird eine Neufassung der Betriebssatzung vorgeschlagen.
Zur Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Änderungen ist als Anlage 2 eine Synopse beigefügt.
Verfahrensweise zur Beratung
Die Neufassung der Betriebssatzung wurde dem Werksausschuss bereits in seiner Sitzung am 10.03.2026 vorgestellt. Eine finale Beschlussfassung konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da die rechtliche Prüfung durch das Rechtsamt noch ausstand. Aufgrund des aktuellen Gremienlaufs tagt der Hauptausschuss nun ausnahmsweise vor der regulären Folgesitzung des Werksausschusses.
Um dem Hauptausschuss dennoch ein fundiertes fachliches Votum für seine Beratung zur Verfügung zu stellen, wurden die Ausschussmitglieder vorab per E-Mail über die mittlerweile geprüfte Fassung in Kenntnis gesetzt. Sie hatten dabei die Möglichkeit, Fragen und Hinweise einzubringen. Einwände gegen die Neufassung der Satzung wurden nicht geäußert. Die reguläre Beratung und formelle Beschlussempfehlung des Werksausschusses erfolgen im Nachgang zum Hauptausschuss.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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70,5 kB
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2
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öffentlich
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240 kB
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