Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0223-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an Holger Biege
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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10.06.2026
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt auf Grundlage der Satzung zur Begründung und Beendigung der Ehrenbürgerschaft:
Herrn Holger Biege, geboren am 17. September 1952 in Greifswald, wird in Anerkennung seiner herausragenden künstlerischen Lebensleistung und seines bedeutenden Beitrags zur Musikkultur der Stadt Greifswald und der neuen Bundesländer die Ehrenbürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verliehen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ehrenbürgerwürde in einem würdigen Festakt zu verleihen und die erforderlichen verwaltungsseitigen Schritte einzuleiten.
Sachdarstellung
Im Rahmen der Sitzung der Bürgerschaft am 27.04.2026 haben zwei Bürger die Anregung der Verleihung der Ehrenbürgerschaft vorgetragen. Die Bürger haben hierbei explizit keinen Antrag gestellt, sondern baten die Bürgerschaft darum, dies zu übernehmen. Die Fraktion, als Vereinigung von Greifswalder Bürgern, nimmt mit dieser Vorlage nun dementsprechend die Antragsstellung gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung zur Begründung und Beendigung der Ehrenbürgerschaft vor. Die Vorlage ist satzungsgemäß im Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft zu beraten und danach zu veröffentlichen.
Holger Biege wurde am 17. September 1952 in Greifswald geboren und wuchs in der Universitäts- und Hansestadt auf. Bereits in früher Jugend zeigte sich seine außergewöhnliche musikalische Begabung. Als Sänger und Liedermacher prägte er die Musikkultur der DDR und der neuen Bundesländer maßgeblich mit. Seine Lieder zeichnen sich durch eine lebensbejahende, humanistische Grundhaltung aus, die Menschen aller Generationen in schwierigen wie in freudvollen Zeiten Halt und Zuversicht gegeben hat.
Holger Biege hat mit seinen Liedern eine kulturelle Heimat geschaffen, die weit über die Grenzen der Stadt Greifswald hinausstrahlt. In den neuen Bundesländern genießt er eine besondere, generationsübergreifende Wertschätzung. Seine musikalische Botschaft der Lebensfreude, des Mitgefühls und der Menschlichkeit ist ein kulturelles Erbe, das die Identität der Menschen in Ostdeutschland wesentlich mitgeprägt hat. Mit seiner unverwechselbaren künstlerischen Handschrift hat er der Musikszene des Landes eine unverwechselbare Stimme verliehen und das Ansehen seiner Geburtsstadt weit über deren Grenzen hinaus in ein positives Licht gerückt.
Holger Biege hat stets die Verbindung zu seiner Geburtsstadt gepflegt und Greifswald als seine kulturelle Heimat bezeichnet. Die Verleihung der Ehrenbürgerschaft ist Ausdruck des Dankes und der Anerkennung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt für sein Lebenswerk. Zahlreiche Greifswalderinnen und Greifswalder haben diesen Vorschlag aktiv unterstützt und damit ihren Willen bekundet, Holger Biege als Ehrenbürger in die Geschichte der Stadt einzuschreiben.
In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2026 |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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1. |
01 |
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Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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1. |
2026 |
01 |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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