Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Hanse-Kinder - Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald" gemäß Anlage 1.

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Sachdarstellung

Die derzeit gültige Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“ basiert im Wesentlichen auf dem Beschluss der Bürgerschaft vom 20.12.2022 (BV-V/07/0494-01). Eine Anpassung der Satzung ist insbesondere aufgrund von Änderungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) sowie zur Angleichung an die Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald notwendig geworden.

 

Die überarbeitete Satzung enthält insbesondere:

 

→ Rechtliche Anpassung: Vollständige Ausrichtung an die novellierte Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) vom 14. Juli 2017 mit der Änderung vom 03.06.2025 sowie die Verpflichtung auf die Haushaltsgrundsätze gemäß § 56 KV M-V

 

→ Präzisierung des Namens: Aufnahme der vollständigen Firmierung des Eigenbetriebes in die Ausschussbezeichnung zur eindeutigen Zuordnung gemäß den Standards der Hauptsatzung

 

→ Klarstellung der Ausschussrechte: Anpassung der Ausschusszusammensetzung an die Hauptsatzung der Stadt Greifswald, inklusive Präzisierung des Stimmrechtsausschlusses für sachkundige Einwohner bei abschließenden Entscheidungen

 

→ Harmonisierung von Wertgrenzen: Konsequente Anpassung der Wertgrenzen für Dauerschuldverhältnisse, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, Vermögensverfügungen sowie Forderungsverzichte an die Vorgaben der Hauptsatzung zur Gewährleistung der Normenklarheit

 

→ Modernisierung der Verwaltung: Durchgängige Umsetzung der geschlechtergerechten Amtssprache in der Paarform gemäß § 4 Abs. 2 GleiG M-V

 

→ Wirtschaftsführung: Anpassung der Berichtspflichten durch Anhebung der Freigrenze auf 15.000 EUR bei Vergabeverfahren und Erhöhung der Berichtsfrequenz auf eine vierteljährliche Berichterstattung

 

→ Personalangelegenheiten: Nutzung der Ermächtigung aus § 18 Abs. 2 Satz 3 EigVO M-V zur Festlegung einer Geringfügigkeitsschwelle von 3 % bei Abweichungen im Personalbereich

 

→ Einführung einer subsidiären Verweisung auf die Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für nicht speziell geregelte Sachverhalte sowie redaktionelle und systematische Bereinigungen zur Verbesserung der Rechtssicherheit.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

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Anlagen

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