Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0316
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Hanse-Kinder - Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 06 Beteiligungsmanagement
- Beteiligt:
- Eigenbetrieb Hanse-Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Bereit
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Betriebsausschuss Eigenbetrieb "Hanse-Kinder"
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Beratung
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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08.06.2026
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Die derzeit gültige Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“ basiert im Wesentlichen auf dem Beschluss der Bürgerschaft vom 20.12.2022 (BV-V/07/0494-01). Eine Anpassung der Satzung ist insbesondere aufgrund von Änderungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) sowie zur Angleichung an die Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald notwendig geworden.
Die überarbeitete Satzung enthält insbesondere:
→ Rechtliche Anpassung: Vollständige Ausrichtung an die novellierte Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) vom 14. Juli 2017 mit der Änderung vom 03.06.2025 sowie die Verpflichtung auf die Haushaltsgrundsätze gemäß § 56 KV M-V
→ Präzisierung des Namens: Aufnahme der vollständigen Firmierung des Eigenbetriebes in die Ausschussbezeichnung zur eindeutigen Zuordnung gemäß den Standards der Hauptsatzung
→ Klarstellung der Ausschussrechte: Anpassung der Ausschusszusammensetzung an die Hauptsatzung der Stadt Greifswald, inklusive Präzisierung des Stimmrechtsausschlusses für sachkundige Einwohner bei abschließenden Entscheidungen
→ Harmonisierung von Wertgrenzen: Konsequente Anpassung der Wertgrenzen für Dauerschuldverhältnisse, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, Vermögensverfügungen sowie Forderungsverzichte an die Vorgaben der Hauptsatzung zur Gewährleistung der Normenklarheit
→ Modernisierung der Verwaltung: Durchgängige Umsetzung der geschlechtergerechten Amtssprache in der Paarform gemäß § 4 Abs. 2 GleiG M-V
→ Wirtschaftsführung: Anpassung der Berichtspflichten durch Anhebung der Freigrenze auf 15.000 EUR bei Vergabeverfahren und Erhöhung der Berichtsfrequenz auf eine vierteljährliche Berichterstattung
→ Personalangelegenheiten: Nutzung der Ermächtigung aus § 18 Abs. 2 Satz 3 EigVO M-V zur Festlegung einer Geringfügigkeitsschwelle von 3 % bei Abweichungen im Personalbereich
→ Einführung einer subsidiären Verweisung auf die Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für nicht speziell geregelte Sachverhalte sowie redaktionelle und systematische Bereinigungen zur Verbesserung der Rechtssicherheit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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66,9 kB
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2
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öffentlich
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161,3 kB
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