Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0317
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur Satzung des Frauenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01.0.1 Kanzlei der Bürgerschaft
- Beteiligt:
- 01.0.3 Beauftragtenbüro/Beauftragte für Gleichstellung, Familie und Senioren; 10 Haupt- und Personalamt; 30 Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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08.06.2026
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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11.06.2026
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●
Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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●
Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,
Variante 1: Wahl durch Versammlung aller Wahlberechtigten
1. Die in Anlage 1 befindliche 1. Änderungssatzung zur Satzung des Frauenbeirats der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
2. Die Wahl zum Frauenbeirat findet am 25.11.2026 statt.
Variante 2: Direktwahl zusammen mit der Landtagswahl
1. Die in Anlage 2 befindliche 1. Änderungssatzung zur Satzung des Frauenbeirats der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
2. Gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung wird die Frist zur Bekanntmachung der Wahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 8 Abs. 1 der Wahlordnung) in diesem Jahr einmalig für den 06.07.2026 festgelegt.
Sachdarstellung
In der Sitzung der Bürgerschaft am 27.04.2026 wurde die Verwaltung mit Beschluss BV-V/08/0258-01 beauftragt, die Wahlordnung des Frauenbeirats so zu verändern, dass § 5 der Satzung (Wahlen) ausgeführt werden kann. Die Bürgerschaft entschied in gleicher Sitzung, dass der Frauenbeirat künftig direkt gewählt werden soll, beginnend mit der Landtagswahl am 20.09.2026. Die Verwaltung hat diesen Auftrag der Politik umgesetzt und auf Grundlage des Landes- und Kommunalwahlgesetzes bzw. der Landes- und Kommunalwahlordnung sowie der Wahlordnung des Migrantenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (wird bereits direkt gewählt) eine entsprechende Wahlordnung konzipiert (Variante 2). Hierfür muss das (passive) Wahlrecht mit der Landtagswahl angeglichen werden (Punkt 1 der Änderungssatzung).
Im Verlauf der Bearbeitung sind weitreichende Problemstellungen aufgefallen, die die Verwaltung dazu bewogen haben, der Bürgerschaft (erneut) die Wahl durch eine Versammlung aller Wahlberechtigten (Variante 1) nahezulegen. Die Gründe sollen im Folgenden dargelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen
In der Sitzung der Bürgerschaft war nicht bekannt, in welchem finanziellen Rahmen sich die Direktwahl des Frauenbeirats bewegen würde, da der entsprechende Änderungsantrag erst am Sitzungstag eingereicht wurde. Nach einer erfolgten Kalkulation belaufen sich die entstehenden Kosten auf beinahe 100.000 EUR pro durchgeführter Wahl. Die Kostenpunkte sind hierbei den finanziellen Auswirkungen zu entnehmen, wobei die tatsächlichen Aufwendungen ca. 51 TEUR, die Mindereinnahmen in der Wahlerstattung ca. 30 TEUR und die aufgewendeten Personalkosten ca. 20 TEUR ausmachen. Die Mindereinnahmen ergeben sich daraus, dass das Land M-V bei zeitgleicher Durchführung einer weiteren Wahl zur Landtagswahl die Kostenerstattung halbiert. Die Personalkosten ergeben sich aus dem Einsatz von Verwaltungsmitarbeitenden als Wahlhelfende, da regelmäßig nicht genug Freiwillige gefunden werden.
Diese Kosten treffen auf eine ohnehin angespannte Haushaltslage, in der die Rechtsaufsicht mehrfach angemahnt hat, freiwillige Ausgaben zu reduzieren bzw. zu minimieren. Die Verwaltung rät deswegen unbedingt davon ab, solch hohe Kosten entstehen zu lassen. Durch Variante 1 würde entsprechend nur ein geringer finanzieller Aufwand entstehen.
Organisatorischer Mehraufwand
Durch eine Direktwahl entsteht sowohl für die zuständige Stelle als auch für die Wahlhelfenden ein großer Mehraufwand. An beiden Stellen ist dies schwer zu rechtfertigen. Die Durchführung von Wahlen erzeugt in der Verwaltung stets einen hohen Planungs- und Koordinierungsaufwand, mit einer zusätzlichen Wahl wird dieser noch gesteigert. Die personellen Kapazitäten reichen jedoch nicht für eine Aufwandssteigerung aus, weswegen die Bürgerschaft nachsteuern müsste, um keine Durchführungsfehler bei den Wahlen zu riskieren. Hier sei erneut auf die finanzielle Situation der Stadt hingewiesen.
Auch bei den Wahlhelfenden entsteht Mehraufwand. Bei einer Wahl, bei der potentiell 30.000 Personen wählbar und 3 Stimmen pro Wahlberechtigte zu verteilen sind, kann die Anzahl der auszuzählenden Stimmen einen großen Umfang erreichen. Da die Auszählung vor Ort stattfinden soll, werden die Wahlhelfenden voraussichtlich wieder bis in die späten Abend-/Nachtstunden auszählen müssen. Erfahrungsgemäß sinkt dadurch die Motivation, bei weiteren Wahlen das Ehrenamt anzustreben und die Fehleranfälligkeit steigt mit zunehmender Uhrzeit.
Probleme mit den Fristen
Durch die Kombination mit einer regulären Wahl sind die Fristen knapp bemessen. Dies wird dazu führen, dass die Wahl wenig beworben werden kann bzw. dass die Aufmerksamkeit für eine weitere kommunale Wahl gering sein wird. Die Fristen werden letztlich dazu führen, dass eine vorherige Beschäftigung mit der Thematik durch die Wahlberechtigten eher gering sein wird, was erfahrungsgemäß (Tag der Entscheidung) zu längeren Schlangen bei der Stimmenabgabe führen wird.
Insbesondere bei der Landtagswahl 2026 werden diese Probleme verstärkt auftreten. Durch die späte Beschlussfassung der Bürgerschaft muss beispielsweise die Bekanntmachung der Wahl stark verkürzt werden (s. Beschlussvorschlag). Daraus ergeben sich eine kürzere Zeit für die Einreichung der Wahlvorschläge und Probleme bei der Sichtbarmachung der Wahl bzw. der Kandidatinnen. Die Wahlhelfenden sind außerdem schon berufen und eine Aufstockung (um bspw. mehr Urnen etc. zu ermöglichen) ist daher nicht mehr abbildbar. Es wird somit eine absehbar nicht optimale Ausstattung mit bspw. Wahlkabinen (geplant für eine Wahl) geben.
Schwierigkeit der Kombination mit den Kommunalwahlen
Gemäß Beschluss der Bürgerschaft sollen die Wahlen zum Frauenbeirat künftig zusammen mit den Kommunalwahlen stattfinden. Die Verwaltung rät dringend dazu, dies abzuändern (s. Änderungssatzung Variante 2). Der organisatorische Mehraufwand für Mitarbeitende und Wahlhelfende ist schlicht zu groß, als dass eine solche Maßnahme realisierbar wäre. All die genannten Probleme in Kombination mit der Landtagswahl würden sich durch die Kombination mit 3 weiteren Wahlen (Europa-, Kreistags- und Bürgerschaftswahl) noch potenzieren. Es wird daher dringend geraten, die Wahl (sofern sie weiterhin direkt durchgeführt werden soll) mit der Landtagswahl zu verbinden.
Fazit
Die Direktwahl des Frauenbeirats würde zu deutlichen Mehraufwand und großen Kostensteigerungen führen. Dies liegt vor allem daran, dass anders als beim Migranten- oder Kinder- und Jugendbeirat nicht ein kleinerer Ausschnitt, sondern die Mehrheit der Greifswalder Bevölkerung das Wahlrecht erhalten würde. In der Betrachtung eines Kosten-/Nutzenverhältnisses ist es daher angezeigt, eine alternative Abstimmungsform zu wählen. Die Bürgerschaft müsste bei einem Festhalten an einer Direktwahl kurzfristig eine personelle Kapazitätserweiterung einstellen und eine Einsparung bei den freiwilligen Leistungen von mindestens 100.000 Euro vornehmen.
Finanz. Auswirkung
Variante 1
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2026 |
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|
Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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1 |
01 |
11104/56930000/ |
Repräsentationen |
1.000,00 |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Nr. |
HH-Jahr |
Erwarteter Bedarf für |
Bedarf in EUR |
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1 |
2029, 2032 ff. |
Durchführung Wahl Frauenbeirat |
1.000,00 |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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Variante 2
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
|
Haushaltsjahr(e) |
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|
Auszahlungen |
Einzahlungen |
|
2026 |
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|
Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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|
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|
Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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|
1 |
02 |
12102/50130000/ 05200.4000 |
Aufwendungen für Wahlehrenamt |
10.350,00 |
|||||||||||
|
2 |
02 |
12102/56210000/ 05200.53000 |
Mieten/Pachten |
2.200,00 |
|||||||||||
|
3 |
02 |
12102/56310000/ 05200.65000 |
Büromaterial |
2.000,00 |
|||||||||||
|
4 |
02 |
12102/56330000/ 05200.65200 |
Postgebühren |
24.700,00 |
|||||||||||
|
5 |
02 |
12102/56390000/ 05200.61000 |
Verwaltungs- und Betriebsausgaben |
11.600,00 |
|||||||||||
|
6 |
02 |
12102/44242000/ 05200.16100 |
Erstattung Landtagswahl |
62.000,00 |
|||||||||||
|
7 |
02 |
11200/50221000/ |
Entgelt Arbeitnehmer |
19.143,00 |
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|
|
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|
Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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|
1 |
2026 |
37.350,00 |
27.000,00 |
- 10.350,00 |
|||||||||||
|
2 |
2026 |
4.700,00 |
2.500,00 |
- 2.200,00 |
|||||||||||
|
3 |
2026 |
5.000,00 |
2.600,00 |
- 2.400,00 |
|||||||||||
|
4 |
2026 |
70.700,00 |
46.000,00 |
- 24.700,00 |
|||||||||||
|
5 |
2026 |
22.600,00 |
11.000,00 |
- 11.600,00 |
|||||||||||
|
6 |
2026 |
62.000,00 |
30.000,00 |
- 32.000,00 |
|||||||||||
|
7 |
2026 |
1.305.443,00 |
1.286.300,00 |
- 19.143,00 |
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|
|
|||||||||||||||
|
Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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|
1 |
2026 |
|
Ein Deckungsvorschlag kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden |
|
|||||||||||
|
2 |
2026 |
|
|
||||||||||||
|
3 |
2026 |
|
|
||||||||||||
|
4 |
2026 |
|
|
||||||||||||
|
5 |
2026 |
|
|
||||||||||||
|
6 |
2026 |
|
|
||||||||||||
|
7 |
2026 |
|
|
||||||||||||
|
|
|||||||||||||||
|
Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
|||||||||||||
|
|
|||||||||||||||
|
Nr. |
HH-Jahr |
Erwarteter Bedarf für |
Bedarf in EUR |
||||||||||||
|
1 |
2031, 2036 ff. |
Durchführung Wahl Frauenbeirat |
mind. 100.000,00 |
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|
|
|||||||||||||||
|
Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
231,7 kB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
185,7 kB
|
