Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0234-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die Beschlussvorlage wie folgt zu ändern:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, zum Zwecke der Weiterentwicklung und Entbürokratisierung des Kultur- und Sozialpasses folgende Maßnahmen zu prüfen:

 

  1. Die Kooperationsverträge mit den im Rahmen des Kultur- und Sozialpasses verpflichteten Trägern sollen von der aktuell praktizierten Spitzabrechnung auf eine Abrechnung mittels Pauschalen umgestellt werden. Dabei sind die Pauschalen so zu bemessen, dass der bisherige Gesamtaufwand für Leistungen und Verwaltung nicht überschritten wird und die eingesparten Verwaltungskosten anteilig für die Ausweitung des Leistungsangebotes genutzt werden können.
     
  2. Im Rahmen der Umstellung auf ein Pauschalverfahren soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang der durch Verwaltungsvereinfachung erzielte Kostenvorteil dazu genutzt werden kann, den Kreis der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen auszuweiten sowie die Eigenanteile der Berechtigten zu senken oder in Schwerpunktbereichen ganz zu erlassen. Die Prüfung soll konkrete Vorschläge mit Kostenfolgenabschätzung enthalten.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft weitere oder alternative Vorschläge zu unterbreiten, um die Verwaltungskosten des Kultur- und Sozialpasses dauerhaft zu senken, seine Bekanntheit und Nutzung zu erhöhen sowie die sozial- und kulturpolitischen Ziele des Passes wirksamer zu erreichen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob digitale Lösungen (z. B. ein stadtweites Berechtigungsnachweis-System) den Abrechnungsaufwand für Einrichtungen, Verwaltung und Nutzerinnen und Nutzer weiter reduzieren können.
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Sachdarstellung

Zur Entbürokratisierung des Abrechnungsverfahrens

Die Umstellung von der Spitzabrechnung auf ein Pauschalverfahren soll Verwaltungsabläufe vereinfachen, Bearbeitungsaufwand reduzieren und den beteiligten Einrichtungen mehr Planungssicherheit geben. Die durch Vereinfachung eingesparten Mittel sollen zweckgebunden für die Verbesserung des Leistungsangebotes eingesetzt werden – insbesondere um den Kreis der Anspruchsberechtigten schrittweise auszuweiten und bestehende Eigenanteile zu senken. Eine Kostenfolgenabschätzung ist dabei zwingender Bestandteil der Prüfung. Ergänzend soll geprüft werden, ob digitale Lösungen den Abrechnungsaufwand für Einrichtungen, Verwaltung und Nutzende weiter reduzieren können.

 

 

Zur mündlichen Erläuterung des Antragstellers in der Finanzausschusssitzung

In der Beratung des Finanzausschusses führte der Einbringer aus, Punkt 1b des Antrages beziehe sich lediglich auf bereits antragsberechtigte Kinder und Jugendliche – also auf den bestehenden Berechtigtenkreis des Kultur- und Sozialpasses. Diese Auslegung findet im schriftlichen Antrag keine Grundlage.

 

Sowohl der Beschlussvorschlag als auch die Sachdarstellung sprechen ausnahmslos von „allen in Greifswald wohnhaften Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren“. Die Sachdarstellung verwendet darüber hinaus ausdrücklich den Begriff „allgemeiner Anspruch“ und benennt als Ziel die Vereinfachung des Verfahrens durch den Wegfall der Bedarfsprüfung. Beides ist nur sinnvoll, wenn gerade keine Beschränkung auf den bisherigen Berechtigtenkreis gemeint ist.

 

Wäre die Intention des Antragstellers tatsächlich auf den bestehenden Berechtigtenkreis beschränkt gewesen, hätte es nahegelegen, dies im Text entsprechend zu formulieren – und der Hinweis auf den „allgemeinen Anspruch“ wäre überflüssig oder irreführend. Maßgeblich für die Beschlussfassung ist der schriftlich vorliegende Antragstext. Dieser begründet nach seinem klaren Wortlaut und seiner Begründung einen universellen Anspruch, dessen finanzielle Auswirkungen in der Vorlage nicht beziffert werden.

 

Der vorliegende Änderungsantrag trägt diesem Befund Rechnung, indem er das Ziel einer Ausweitung der Teilhabe beibehält, dieses jedoch an die tatsächlich erzielbaren Einsparungen knüpft und eine Kostenfolgenabschätzung verbindlich vorschreibt.

 

 

Begründung des Änderungsantrags

Der vorliegende Antrag enthält mit Punkt 1a einen sachlich überzeugenden Kern: Die Spitzabrechnung bindet unverhältnismäßig viele Verwaltungsressourcen und soll durch ein Pauschalverfahren ersetzt werden. Diesem Ziel stimmt der Änderungsantrag ausdrücklich zu und schärft es, indem die eingesparten Mittel zweckgebunden für Leistungsverbesserungen eingesetzt werden sollen.

 

Punkt 1b des Originalantrags – die vollständige Kostenfreiheit für alle Greifswalder Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren – ist ohne Gegenfinanzierung nicht darstellbar und würde den Charakter des Passes von einem bedarfsorientierten Sozialinstrument zu einer universellen Subvention verändern. Eine Kostenschätzung fehlt in der Vorlage vollständig.

 

Der Änderungsantrag ersetzt diesen Punkt durch einen finanzierungskonformen Prüfauftrag: Erst wenn durch Vereinfachung tatsächlich Mittel freiwerden, sollen diese für eine schrittweise Ausweitung und Absenkung von Eigenanteilen genutzt werden. Dies ist haushaltsneutral und gleichwohl sozialpolitisch ambitioniert.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

 

  

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Nein

 

 

 

  

 

Prüfauftrag an die Verwaltung

Ja

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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