Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Ortsteilvertretungen stets vor dem ersten turnungsmäßigen Fachausschuss tagen.

 

 

 

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Sachdarstellung

In § 42 der Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern heißt es:

(2) Die Ortsteilvertretung ist über alle für den Ortsteil wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Der Vorsitzende der Ortsteilvertretung hat in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteils betroffen sind.

 

Durch die bisherige Praxis, dass erst die Fachausschüsse und anschließend die Ortsteilvertretungen tagen, wird das Rede- und Antragsrecht der Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen unzulässig beschnitten. Es war den Ortsteilvertretungen so bisher nicht möglich, nach Diskussion in der Ortsteilvertretung zu Beschlussvorlagen in den Ausschüssen zu sprechen oder Anträge zu stellen. Dieser Sachverhalt widerspricht eindeutig der Kommunalverfassung und ist somit zu beheben.

 

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Beschlüsse

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28.09.2009 - Bürgerschaft (BS)