Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1111
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahren zur Wahl des Ombudsmannes der Bürgerschaft sowie Festlegung einer Entschädigung für die Ausübung des Ehrenamtes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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02.09.2009
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.09.2009
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald wählt aus den in der Sachdarstellung genannten Kandidaten den Ombudsmann/ Ombudsfrau im Ehrenamt für die Dauer von drei Jahren.
2. Sie/Er hat die Aufgabe, ohne großen bürokratischen Aufwand Streitfälle mit der ARGE durch eine objektive Betrachtung, Abwägung der Argumente beider Seiten, eine zufriedenstellende Lösung oder das Aussprechen einer Lösungsempfehlung zu schlichten.
3. Sie/Er ist der Bürgerschaft/ Sozialausschuss verantwortlich und berichtet zwei Mal im Jahr über die geleistete Arbeit.
4. Die Entschädigungszahlung erfolgt nach der Entschädigungsverordnung M–V.
5. Der Oberbürgermeister stellt die Arbeitsfähigkeit sicher.
Sachdarstellung
Entsprechend Bürgerschaftsbeschluss soll in Greifswald ein Ombudsmann/ Ombudsfrau eingesetzt werden.
Drei Kandidaten stehen zur Wahl:
Herr Edgar Kobi, Rechtsanwalt im Ruhestand
Herr Marcus Strömich, Rechtsanwalt
Herr Matthias Köpp, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Öffentliches Recht, der E.M. Arndt Universität Greifswald
