Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/76
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung einer ständigen Einigungsstelle gemäß § 63 PersVG
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.09.2009
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Bildung einer ständigen Einigungsstelle für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung.
Beisitzer: Herr Kremer Leiter Immobilienverwaltungsamt
Herr Wixforth Leiter Tiefbau- und Grünflächenamt
Herr Scheer Leiter Amt für Jugend, Soziales und Familie
stellv. Beisitzer: Herr Hochheim Leiter Amt für Wirtschaft und Finanzen
Herr Kaiser Leiter Stadtbauamt
Frau Dr. Kühn Leiterin Gesundheitsamt
Als Vorsitzender der Einigungsstelle wird Herr Lübeck, Richter am Arbeitsgericht Stralsund, benannt.
Sachdarstellung
Die Einigungsstelle ist gemäß § 63 PersVG M-V bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung zu bilden.
Die Einigungsstelle besteht aus je drei Beisitzern, die von der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung bestellt werden und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich beide Seiten bereits geeinigt haben.
Die Kosten für die Einigungsstelle werden jährlich im Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald veranschlagt.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
02290.655000 |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
jährliche Kosten |
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1 |
600,00 € |
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