Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1083
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahren zur Wahl des Ombudsmannes der ARGE sowie Festlegung einer Entschädigung für die Ausübung des Ehrenamtes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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23.04.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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25.05.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.09.2009
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald beschließt folgendes Verfahren zur Wahl des Ombudsmannes bei der ARGE Greifswald: Die in der Sachdarstellung genannten Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich in der nächsten Trägerversammlung der ARGE vorzustellen. Die Trägerversammlung wählt aus diesen Kandidaten den Ombudsmann für die Dauer von zunächst einem Jahr ab seiner Einsetzung.
2. Er berichtet zwei Mal im Jahr über die geleistete Arbeit.
3. Für das ausgeübte Ehrenamt erhält der Ombudsmann eine pauschalierte Aufwandsentschädigung (4 Sitzungstermine a’ 20 € – gesamt 80,-€ monatlich) nach §16 der EntschVO M-V i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 2 EntschVO M-V.
4. Die Durchführung des Beschlusses setzt eine Änderung der Hauptsatzung voraus.
Sachdarstellung
Entsprechend Bürgerschaftsbeschluss vom 10.04.2008 (B503-35/08) soll bei der ARGE Greifswald ein/e Ombudsmann/ Ombudsfrau eingesetzt werden, der/die Ansprechpartner für alle ALG II-Empfänger in Konfliktfällen sein soll.
Drei Kandidaten stehen zur Wahl:
Herr Edgar Kobi, Rechtsanwalt im Ruhestand
Herr Marcus Strömich, Rechtsanwalt
Herr Matthias Köpp, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Greifswald
Aus diesen Kandidaten wählt die Trägerversammlung der ARGE Greifswald den Ombudsmann aus.
Die Entschädigungszahlung erfolgt nach der Entschädigungsverordnung M-V. Es wird davon ausgegangen, dass wöchentlich an einem Tag Termine angeboten werden, so dass monatlich eine Pauschale von 80 Euro festgelegt wird. Diese Entschädigung zahlt die Hansestadt Greifswald, durch die ARGE wird ein Raum zur Verfügung gestellt.
Da Entschädigungszahlungen nach der EntschVO MV gem. § 3 Abs. 1 EntschVO M-V in der jeweiligen Hauptsatzung zu regeln sind, ist für die Umsetzung dieses Beschlusses eine Änderung der Hauptsatzung Voraussetzung.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
40500.416000 |
Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
1.500 Euro |
1.500 Euro |
960 Euro |
540 |
960 Euro |
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