Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/99

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

  1. Der Bürgerschaftsbeschluss vom 28.04.2009 (Beschl.-Nr.: B582-41/09) wird dahingehend geändert, dass die Johanna-Odebrecht-Stiftung eine Förderung in Höhe von 150.000,00 Euro aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II erhält, wenn sie insgesamt für die Investitionsmaßnahme zur energetischen Sanierung des Schulgebäudes in der Max-Planck-Straße 7 in Greifswald ein Investitionsvolumen von 465.000,00 Euro aufzuwenden bestätigt und entsprechende Planungsunterlagen der Stadtverwaltung nachweist.
  2. Sollte diese Bestätigung nicht bis zum 15.10.2009 erfolgt und der Nachweis nicht bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein, werden die 150.000,00 Euro entsprechend des vorgenannten Bürgerschaftsbeschlusses zur Sanierung des Tiefkellers in der IGS „Erwin Fischer“ eingesetzt.

 


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Sachdarstellung

 

Die Johanna-Odebrecht-Stiftung hatte bei einem Investitionsvolumen von 620.000,00 € eine Förderung von 305.000,00 € beantragt. Dies entspricht Eigenmitteln i.H.v. 315.000,00 €. Die Stiftung hatte zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf eine Förderung i.H.v. von 50% der Investitionssumme. Vielmehr müsste die Stiftung, um entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses vom 26.04.2009 eine Förderung zu erhalten, die Maßnahme in der beantragten Höhe durchführen. Gleichwohl ist es in der Kommunikation zwischen Verwaltung und Stiftung offenbar zu Problemen gekommen, so dass die gegenwärtige Situation nicht ausschließlich von der Stiftung zu verantworten ist. Daher – und, um der Intention des Bürgerschaftsbeschlusses, die freien Träger angemessen zu beteiligen, Rechnung zu tragen, halten wir es für geboten aufeinander zuzugehen. Dabei muss aber von der Stiftung erwartet werden können, dass die Eigenmittel, die von Seiten der Stiftung ursprünglich für die Maßnahme eingeplant waren, auch weiterhin zur Verfügung gestellt werden, die Investitionssumme also nur um die im Vergleich zu den Erwartungen der Stiftung geringere Fördermittel reduziert wird. Bei gleichbleibenden Eigenmitteln i.H.v. 315.000,00 € und Fördermitteln i.H.v. 150.000,00 € ergibt sich ein zu erreichendes Investitionsvolumen von 465.000,00 €.

 

 

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Beschlüsse

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28.09.2009 - Bürgerschaft (BS)