Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/90
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung des Stadtarchivs
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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05.10.2009
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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07.10.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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02.11.2009
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Sachdarstellung
Gemäß § 1 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald befugt, das Benutzungsentgelt für das Stadtarchiv privatrechtlich auszugestalten. Nach § 7 Abs. 4 der Satzung des Stadtarchivs vom 02.11. 2000 legt eine Entgeltordnung die Höhe der Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Stadtarchivs fest.
Gegenüber der bisherigen Entgeltordnung von 2000 (geändert 2004 im Zuge der Euro-Einführung) erwies sich eine Aktualisierung des Leistungsspektrums wie auch der Tarifstruktur als erforderlich. Das Leistungsangebot wurde erweitert, etwa durch Digitalisate (Scans, Digitalfotos) von Archivalien und Ausdruck derselben in s/w und in Farbe. Im Gegenzug werden die auf traditionelle Weise hergestellten Vergrößerungen vom Negativ auf Fotopapier nicht mehr angeboten.
Die Übernahme der älteren Standesamtsunterlagen in die Archive gemäß Personenstandsrechtsreformgesetz hat einen deutlich größeren Arbeitsaufwand bei Direktbenutzung und schriftlicher Anfragenbeantwortung zur Folge, was bei der Kostenkalkulation zu berücksichtigen war. Auf der anderen Seite stellt die Möglichkeit der Recherche in den Standesamtsunterlagen sowie die Auskunftserteilung aus denselben eine spürbare Erweiterung des Archivangebots dar.
Die Kalkulation der Entgelte für Leistungen der Reprowerkstatt berücksichtigt, dass dem Bestandsschutz v.a. der wertvollen älteren Archivalien (Kulturgut mit Unikatcharakter) gegenüber dem Nutzungsinteresse unbedingt Vorrang einzuräumen ist. Konservatorische Gründe und der größere Arbeitsaufwand rechtfertigen ein höheres Entgelt bei der Anfertigung fotografischer Aufnahmen etwa von alten Pergamenturkunden und Siegeln oder auch bei weniger häufig gewünschten Vergrößerungsformaten.
Der Aufwand für Porto und Verpackungsmaterial, Versicherung etc. wird in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Soziale Belange sind in der EntgO (§ 5) berücksichtigt; sie betreffen Erwerbslose und Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. von Leistungen nach SGB XII.
Gemäß § 14 Abs. 1 KAG M-V kann die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die ihnen für die Benutzung einer im öffentlichen Interesse unterhaltenen Einrichtung geschuldeten privatrechtlichen Entgelte im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß § 111 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V beitreiben. Voraussetzung dafür ist, dass die erhobenen Entgelte auf einem Tarif beruhen, der öffentlich bekannt gemacht worden ist oder zur Einsichtnahme ausliegt. Diesem Umstand trägt der Entgelttarif (Anlage zur Entgeltordnung) Rechnung.
Die Entgeltordung vom 02.11.2000 mit den Änderungen von 20.12.2004 liegt zum Vergleich bei.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
0.32300.110100 |
Benutzungsentgelte |
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Geplant |
Vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
HH-Ansatz 2.500,- € |
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Erläuterungen zur Entgeltkalkulation:
Die Tabelle Leistungen/Kosten – Kostendeckungsgrad weist die wichtigsten Leistungen in ihren Gesamtkosten aus, ermöglicht den Vergleich der neuen mit den bisherigen Entgelten und gibt den Kostendeckungsgrad für Einzelleistungen an.
Der Kostenkalkulation liegen zugrunde:
- die Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten gemäß Materialien der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement „Kosten eines Arbeitsplatzes“ (KGSt-Materialien 3/2007) ,
- der Zeit- und Materialaufwand für Leistungen des Stadtarchivs.
Die Kalkulation der Personal-, Sach- und Verwaltungsallgemeinkosten pro Leistung ist aus der Tabelle „Kalkulation des Gesamtaufwands pro Leistung“ (mit Anlagen:
Zusammensetzung Arbeitsplatzkosten und Berechnungsbeispiel Arbeitsplatzkosten für Entgeltgruppe 9) zu ersehen.
Sie weist die Kosten der einzelnen Leistungen der Entgeltordnung bezogen auf den Aufwand der einzelnen Arbeitsplätze aus.
Die Zeiteinheiten beziehen sich auf Durchschnittswerte für Einzelleistungen.
Erläuterung zur Direktbenutzung: „Erstberatung“ und „Folgebenutzung“ umfassen die Einführung in die Archivbestände und Findhilfsmittel sowie das Ausheben und die Vorlage, Prüfung und Rücklagerung der Archivalien.
„Vorlage von Findhilfsmitteln“ betrifft die gezielte Beratung bei der Ermittlung der für die jeweilige Fragestellung relevanten Materialien aus den Archiv-, Sammlungs- und Bibliotheksbeständen.
Die „Magazinarbeit“ umfasst das Ausheben, die Prüfung des Zustandes vor und nach der Benutzung (hinsichtlich Vollständigkeit, innerer Ordnung und evtl. Beschädigungen) sowie die Rücklagerung der vom Benutzer zur Einsichtnahme im Benutzerraum bestellten Archivalieneinheiten (AE – hier Durchschnittswert für Akten, Amtsbücher, Urkunden, Sammlungsbestände, Bücher etc.).
Die Entgelte für das Recht auf Wiedergabe von Archivalien für die Reproduktion im Druck, CD-ROM, DVD und dergleichen sowie für Film, Fernsehen, elektronischen Medien wie Internet usw. entziehen sich der Kalkulation und orientieren sich an den Entgelten anderer mecklenburg-vorpommerscher bzw. deutscher Archive.
Die öffentlichen Archive dienen der Forschung und Bildung, der Verwaltung und Rechtssicherheit. Sie sichern das öffentliche Archivgut vor Vernichtung und Zersplitterung und sind der öffentlichen Nutzung zugänglich. Ein kostendeckendes Entgelt stünde im Widerspruch zum öffentlichen Auftrag eines Archivs
Anlagen: |
Entgeltordnung mit Anlage „Entgelttarife“ |
Kostenkalkulation mit Erläuterungen |
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Stadtarchiv
Entgeltordnung
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald betreibt das Stadtarchiv als öffentliche wissenschaftliche Einrichtung. Das Nutzungsregime wird geregelt über ein privatrechtliches Entgelt gemäß §7 Abs. 4 der Satzung des Stadtarchivs Greifswald vom 02.11.2000.
Gemäß § 22 Abs. 3 Ziff. 11 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung und § 1 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 22 der Archivbenutzungssatzung vom 02.11.2009 wird durch die Bürgerschaft am 02.11.2009 folgende Entgeltordnung erlassen:
§ 1 Entgeltpflicht
(1) Die Benutzung des Stadtarchivs als öffentliche wissenschaftliche Einrichtung ist entgeltpflichtig.
(2) Entstehen dem Stadtarchiv durch die Benutzung oder durch sonstige Leistungen für einen Benutzer Auslagen, so sind diese neben dem Benutzungsentgelt zu entrichten.
§ 2 Entgeltschuldner
(1) Schuldner der Benutzungsentgelte und der Auslagen ist derjenige,
1. der den Benutzungsantrag stellt
2. der die Einrichtung in Anspruch nimmt
3. in dessen Interesse die Inanspruchnahme erfolgt oder
4. der die Schuld gegenüber der Einrichtung übernimmt.
(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
(3) Die Entgelte dieser Ordnung werden unbeschadet der Ansprüche Dritter erhoben.
§ 3 Entgeltbemessung
(1) Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) und nach den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung (Anlage - Entgelttarif).
(2) Neben den aufgeführten Entgelten werden als Auslagen in Höhe ihres tatsächlichen Anfalls insbesondere erhoben:
a) Kosten für Porto, Versand und Versicherung. Der Versand erfolgt auf
Gefahr des Bestellers.
b) Überweisungsgebühren
c) Aufwendungen für spezielle Materialien
d) sonstige Auslagen.
§ 4 Entgeltfreie Leistungen
(1) Entgeltfrei sind die folgenden Leistungen:
1. Direktbenutzung des Archiv-, Bibliotheks- und Sammlungsguts für wissenschaftliche, heimatkundliche, gemeinnützige und unterrichtliche Zwecke, soweit damit keine gewerblichen oder privaten Interessen verfolgt werden,
2. Benutzung und Auskünfte zur Klärung persönlicher rechtlicher Anliegen,
3. Benutzungen und Auskünfte, die sich aus einem bestehenden oder früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis von Bediensteten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ergeben.
(2) Von der Entgeltfreiheit ausgenommen sind die über Absatz 1 hinausgehenden Leistungen und die Auslagen.
§ 5 Entgeltbefreiung
(1) Von der Erhebung eines Entgelts kann abgesehen werden:
a) bei Erwerbslosen und Empfängern von Arbeitslosengeld (gem. SGB III) und Arbeitslosengeld II (Hilfe zum Lebensunterhalt und Sozialgeld gem. SGB II) bzw. von Leistungen nach SGB XII nach entsprechender Legitimation, wenn sie in eigener Sache tätig werden und die Kosten den Betrag von 10,00 Euro nicht überschreiten,
b) bei in Ziffer 3 und 4 Entgelttarif (Anlage) genannten Reproduktionen und Veröffentlichungen, die im Interesse der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entstehen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Leiter des Stadtarchivs im Benehmen mit den vorgesetzten Stellen.
(2) Die Befreiung von der Entgeltzahlung entbindet nicht von der Zahlung von Auslagen.
§ 6 Fälligkeit, Vorschüsse
(1) Die Entgelte und Auslagen werden mit Tätigwerden des Archivs fällig.
(2) Das Archiv kann Vorauszahlung oder angemessene Vorschüsse auf die Entgelte und Auslagen verlangen und seine Tätigkeit von der Bezahlung des Entgelts und der Auslagen abhängig machen.
§ 7 Inkrafttreten
(1) Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung des Stadtarchivs der Hansestadt Greifswald vom 21.12.2000, geändert durch 1. Änderungsatzung vom 20.12.2004 Beschluss-Nr.: B 95-06/04 außer Kraft.
Greifswald, den
Dr. König
Oberbürgermeister
Entgelttarif für Leistungen des Stadtarchivs Greifswald
(Anlage zur Entgeltordnung des Stadtarchivs der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Fassung vom 02.11.2009)
1. Entgelt für die Direktbenutzung von Archiv-, Sammlungs- und Bibliotheksgut (je Person), sofern sie nachfolgend aufgeführten Zwecken dient:
a) persönliche und auftragsgebundene Familienforschung oder sonstige Forschung zu privaten Zwecken,
b) Benutzung zu gewerblichen und freiberuflichen Zwecken,
c) Benutzung zu Planungs-, Projektierungs-, Meliorations- und anderen wirtschaftlicher Nachnutzung unterliegenden Zwecken,
für einen Tag |
5,00 Euro |
für jeden weiteren Tag |
2,50 Euro |
2. Entgelt für Leistungen der Fotowerkstatt:
2.1. Papier-Kopien und Papier-Ausdrucke (s/w) |
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2.1.1. Xerokopien von Archiv-, Bibliotheks- und Sammlungsgut |
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- Format A 4, je Stück |
0,70 Euro |
- Format A 3, je Stück |
1,00 Euro |
- Ausschnitte aus überformatigen Vorlagen (Risse, Karten, Pläne) |
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Format A 4, je Stück |
2,00 Euro |
Format A 3, je Stück |
3,00 Euro |
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2.1.2. Reader Printer-Kopien |
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- Format A 4, je Stück |
0,70 Euro |
- Format A 3, je Stück |
1,00 Euro |
- Kopien für Glückwünsche usw. („Jubiläumszeitungen“), je Zeitungsseite |
3,50 Euro |
2.2. Digitalisate |
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2.2.1. Scans und Speicherung der Datei auf CD-ROM (Vorlage bis Format A 3) |
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- Einzelstück, bis 300 dpi |
2,00 Euro |
- Einzelstück, über 300 dpi |
5,00 Euro |
- zzgl. pro CD-ROM |
0,50 Euro |
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2.2.2. Digitalfotos und Speicherung der Datei auf CD-ROM |
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- je Foto |
3,00 Euro |
- Spezialaufnahmen (hoher Aufwand an Material und Arbeitszeit, spezielle Technik, z.B. Siegelaufnahmen) |
6,00 Euro |
- zzgl. pro CD-ROM |
0,50 Euro |
2.3. Ausdruck von Dateien auf Fotopapier |
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- Format 9 x 13 in s/w |
2,00 Euro |
- Format 9 x 13 in Farbe |
4,00 Euro |
- Format 13 x 18 in s/w |
3,00 Euro |
- Format 13 x 18 in Farbe |
5,00 Euro |
- Format A 4 in s/w |
4,00 Euro |
- Format A 4 in Farbe |
5,00 Euro |
3. Entgelt für das Recht der Wiedergabe von Archivalien, Bibliotheks- und Sammlungsgut für die einmalige Reproduktion im Druck oder auf CD-ROM, DVD und dergleichen
Je Bild, Seite oder Stück |
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- bei einer Auflage bis zu 3.000 Expl. |
25,00 Euro |
- bei einer Auflage bis zu 5.000 Expl. |
35,00 Euro |
- bei einer Auflage über 5.000 Expl. |
45,00 Euro |
Die Veröffentlichungs- und Nutzungsgenehmigung gilt nur für den angegebenen Zweck und eine Auflage.
4. Entgelt für die Verwendung von Archivalien, Bibliotheks- und Sammlungsgut für Film, Fernsehen, elektronische Medien wie Internet usw.
- je Bild, Seite oder Stück |
35,00 Euro |
5. Entgelt für Bearbeitung von schriftlichen Anfragen, soweit damit gewerbliche, private und nichtöffentliche Zwecke bzw. Interessen verfolgt werden
Recherchen für schriftliche Auskunftserteilung |
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- je begonnener ½-Stunde Arbeitszeit |
12,00 Euro |
Das Entgelt wird unabhängig vom Rechercheergebnis erhoben.
6. Entgelt für Beglaubigung von Zeugniskopien usw.
Es werden ausschließlich Kopien solcher amtlichen Dokumente beglaubigt, die vom Stadtarchiv Greifswald verwahrt werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der jeweils geltenden Fassung.
7. Entgelt für Versand von Archiv- oder Bibliotheksgut an andere hauptamtlich geleitete öffentliche Archive (zzgl. Verpackungs-, Porto- und Versicherungskosten)
a) je ausgeliehene Archivalieneinheit, für jeweils bis zu 4 Wochen Leihfrist |
15,50 Euro |
b) bei eigenmächtiger Überschreitung der Leihfrist zusätzlich zu a) pro Tag und Archivalieneinheit (Versäumnisentgelt) |
2,50 Euro |
8. Entgelt für die Benutzung eigener technischer Geräte (Computer usw.) bei Stromabnahme aus dem Stadtarchiv
- pro Benutzertag |
0,50 Euro |
