Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/86
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur außerplanmäßigen Ausgabe für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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05.10.2009
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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06.10.2009
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●
Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
0.12000 655100 |
Klimaschutzkonzept |
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2 |
0.12000.170000 |
Fördermittel vom Bund für Klimaschutzkonzept |
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3 |
0.12000.177000 |
Zuschuss von übrigen Bereichen |
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geplant: |
vorhanden: |
Bedarf: |
Rest: |
Jährl. Kosten: |
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1 |
0 € |
0 € |
47.000 € |
0 € |
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2 |
0 € |
37.600 € |
37.600 € |
0 € |
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3 |
0 € |
19.542,90 € |
9.400 € |
10.142,90 € |
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Sachdarstellung/ Begründung |
Unvorhersehbarkeit
Durch Schreiben vom 22.12.2008 wurden durch das Stadtbauamt, Abt. Umwelt, Fördermittel für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beantragt.
Zu diesem Zeitpunkt war die Haushaltsplanung 2009 bereits soweit abgeschlossen, dass eine Aufnahme in den Haushaltsplan nicht mehr möglich war.
Dem Antrag auf Fördermittel wurde durch Bescheid vom 14.04.2009 stattgegeben. Es wurde als Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben = 75.200,00 € bewilligt. Der Eigenanteil beträgt 20 % = 18.800,00 €.
Es ist laut Bescheid beabsichtigt die Zuwendung wie folgt zur Verfügung zu stellen.
HH-Jahr 2009 Förderung: 37.600 € Eigenmittel: 9.400 € Ausgabe: 47.000 €
HH-Jahr 2010 Förderung: 33.840 € Eigenmittel: 8.460 € Ausgabe: 42.300 €
HH-Jahr 2011 Förderung: 3.760 € Eigenmittel: 940 € Ausgabe: 4.700 €
Die Zuweisung ist zweckgebunden und darf nur für das oben genannte Vorhaben verwendet werden.
Unabweisbarkeit
Die Inanspruchnahme der Fördermittel setzt voraus, dass die erforderlichen Eigenanteile zur Verfügung gestellt werden und somit die Finanzierung des Gesamtvorhabens gesichert bleibt.
Eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters war notwendig, da die Aufträge schnellstmöglich ausgelöst werden müssen und der Abruf der Fördermittel für 2009 noch im Jahr 2009 erfolgen kann.
Anlagen: |
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Fördermittelbescheid vom 14.04.2009 BS-Beschluss Nr. B697-46/04 |
