Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/86

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss bestätigt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 47.000,00 € für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 


 


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Sachdarstellung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

0.12000 655100

Klimaschutzkonzept

2

0.12000.170000

Fördermittel vom Bund für Klimaschutzkonzept

3

0.12000.177000

Zuschuss von übrigen Bereichen

 

 

geplant:

vorhanden:

Bedarf:  

Rest:

Jährl. Kosten:

1

0

0 €

47.000 €

0

     

2

0 €

37.600 €

37.600 €

0 €

 

3

0 €

19.542,90 €

9.400 €

10.142,90 €

 

 

 

Sachdarstellung/ Begründung

 

Unvorhersehbarkeit

 

Durch Schreiben vom 22.12.2008 wurden durch das Stadtbauamt, Abt. Umwelt, Fördermittel für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beantragt.

Zu diesem Zeitpunkt war die Haushaltsplanung 2009 bereits soweit abgeschlossen, dass eine Aufnahme in den Haushaltsplan nicht mehr möglich war.

 

Dem Antrag auf Fördermittel wurde durch Bescheid vom 14.04.2009 stattgegeben. Es wurde als Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben = 75.200,00 € bewilligt. Der Eigenanteil beträgt 20 % = 18.800,00 €.

Es ist laut Bescheid beabsichtigt die Zuwendung wie folgt zur Verfügung zu stellen.

 

HH-Jahr 2009     Förderung:  37.600 €   Eigenmittel:  9.400 €   Ausgabe: 47.000

HH-Jahr 2010      Förderung:   33.840 € Eigenmittel:    8.460 €      Ausgabe:  42.300 €

HH-Jahr 2011      Förderung:     3.760 € Eigenmittel:       940 €      Ausgabe:    4.700 €

 

Die Zuweisung ist zweckgebunden und darf nur für das oben genannte Vorhaben verwendet werden.

 

Unabweisbarkeit

 

Die Inanspruchnahme der Fördermittel setzt voraus, dass die erforderlichen Eigenanteile zur Verfügung gestellt werden und somit die Finanzierung des Gesamtvorhabens gesichert bleibt.

 

Eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters war notwendig, da die Aufträge schnellstmöglich ausgelöst werden müssen und der Abruf der Fördermittel für 2009 noch im Jahr 2009 erfolgen kann.

 

 

Anlagen:

 

Eilentscheidung des Oberbürgermeisters

Fördermittelbescheid vom 14.04.2009

BS-Beschluss Nr. B697-46/04

 

 

 

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Beschlüsse

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05.10.2009 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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06.10.2009 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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19.10.2009 - Hauptausschuss (HA)