Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragswirtschaftsplan 2009 des Abwasserwerkes-Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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05.10.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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02.11.2009
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Sachdarstellung
Auf die Erläuterungen zum Nachtragswirtschaftsplan wird verwiesen.
Anlage:
Nachtrag zu der Zusammenstellung für das Jahr 2009
Erläuterungen zum Nachtragswirtschaftsplan
Erfolgsplan 2009
Vermögensplan 2009
Erläuterungen zum Nachtragswirtschaftsplan 2009 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Begründung der Notwendigkeit eines Nachtragswirtschaftsplans
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 8. Dezember 2008 mit Beschluss über den Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auch den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserwerk Greifswald für das Wirtschaftsjahr 2009 beschlossen. Die geplante Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1.000.000 EUR zur Finanzierung der Investitionen wurde am 3. März 2009 durch das Innenministerium genehmigt.
Gemäß § 14 Abs. 7 der Eigenbetriebsverordnung ist mit Hinweis auf § 48 der Kommunalverfassung M-V ein Nachtragswirtschaftsplan aufzustellen und durch die Bürgerschaft zu beschließen, wenn „bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen.“
Da die Erheblichkeit in der Eigenbetriebssatzung des Abwasserwerkes nicht geregelt ist, werden die Regelungen des §16 Hauptsatzung auf den Wirtschaftsplan angewandt. Danach ist analog für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs die Erheblichkeit gegeben, wenn zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in Höhe von mehr als 3% der Gesamtaufwendungen im Erfolgsplan getätigt werden müssen.
Die Gesamtaufwendungen im Wirtschaftsplan 2009 betragen 6.943.500 EUR;
3 % davon sind 208.300 EUR.
Erläuterung der wesentlichen Änderungen
Alle erheblichen Änderungen im Erfolgsplan und im Investitionsplan/ Vermögensplan wurden im Nachtragswirtschaftsplan dargestellt.
Erfolgsplan
Materialaufwand
Diese wesentlichen Änderungen ergeben sich aus nicht geplanten, aber auch nicht abzuwendenden Reparaturen an den Anlagen in einer Gesamthöhe von 200 T€, der Erhebung von Niederschlagswassereinleitgebühren in Höhe von 60 T€, sowie höheren Ausgaben für den Einkauf von Energie und die Entsorgung des Klärschlamms. Der Einkauf zusätzlicher Energiemengen war notwendig, weil eines das BHKW des Abwasserwerkes zur Generalinstandsetzung war und dadurch wesentlich länger als geplant nicht zur Verfügung stand.
Aus den Änderungen ergibt sich, dass im Wirtschaftsjahr 2009 der geplante Gewinn in Höhe von 818.285 € nicht dargestellt werden kann. Der Jahresgewinn wird danach 585.452 € betragen.
Investitionsplan/ Vermögensplan
Der Neubau des Abwasserpumpwerks in der Marienstraße ist mit einem Gesamtaufwand von 1,5 Mio. € geplant. Um diese Summe finanzieren zu können, war der Bau- und Finanzierungszeitraum auf drei Jahre angelegt. Nach einem Gespräch beim STAUN, bei dem es um eine Fördermittelzusage ging, wurde uns geraten, diesen Zeitraum auf zwei Jahre zu verkürzen, da der Förderzeitraum auf zwei Jahre begrenzt ist. In diesem Gespräch wurde uns eine Förderung der Maßnahme zugesagt, sodass eine Finanzierung auch in einem verkürzten Zeitraum möglich war.
Zu unserem Erstaunen kam es jedoch Seitens des STAUN zu der Aussage, dass Fördermittel erst im Jahr 2010 ausgereicht werden.
Um die damit entstandene Finanzlücke von 360.000 € möglichst schließen zu können, wurden sofort noch offene Sanierungsleistungen gestoppt und kleinere Maßnahmen in das nächste Jahr verschoben. Trotz aller Bemühungen kann der voraussichtliche Mehraufwand von ca. 134 000 € nicht vermieden werden.
Diese Überschreitung der geplanten Investsumme führt nicht zu einer erhöhten Kreditaufnahme, und auch zu keiner Mittelzuführung aus dem Haushalt der UHGW.
Durch den Nachtragswirtschaftsplan erfolgt keine Änderung des genehmigten Gesamtbetrages der für die Finanzierung von Investitionen benötigten Kredite.
Auswirkungen auf den Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Durch den Nachtragswirtschaftsplan ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Durch die mit der angepassten Planung vorgeschlagene Entnahme aus einer zweckgebundenen Rücklage kann im Haushaltsjahr 2010 aus dem Bilanzgewinn sowohl die Zuführung an die Rücklage als auch die Abführung der Eigenkapitalverzinsung an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in geplanter Höhe von 408 T€ erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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20,5 kB
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2
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öffentlich
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13,1 kB
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3
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öffentlich
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14,9 kB
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4
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öffentlich
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14,5 kB
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