Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/87
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialanalyse 2007/2008 - 7. Fortschreibung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Erledigt
|
|
x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beschlussfassung
|
|
|
07.10.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend
|
Beratung
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05.10.2009
|
Sachdarstellung
7. Fortschreibung
Sozialanalyse
2007/2008
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Erarbeitet durch das
Amt für Jugend, Soziales und Familie
Redaktionsschluss 31.12.2008
Inhaltsverzeichnis
Datenüberblick 31.12.2005 / 31.12.2006/ 31.12.2007/ 31.12.2008 S. 3
1. Gesetzliche Änderungen ab 1.1.2005 S. 4
2. Bevölkerungsentwicklung S. 5
3. Arbeitslosigkeit S. 6
4. SGB II – Leistungsempfänger S. 10
5. Leistungen nach SGB XII S. 15
5.1. SGB XII – Kapitel 3: Hilfe zum Lebensunterhalt S. 15
5.2. SGB XII – Kapitel 4: Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung S. 16
5.3. SGB XII – Kapitel 6: Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen S. 17
5.4. SGB XII – Kapitel 7: Hilfe zur Pflege S. 20
6. Wohngeld S. 21
7. Überschuldung S. 23
8. Wohnungsnotfälle / Obdachlosigkeit S. 27
9. Betreuungsrecht S. 28
10. Zusammenfassung S. 32
11. Ausblick S. 37
Datenüberblick 31.12.2008
Vergleich zum 31.12.2005 , 31.12.2006 und 31.12.2007
|
2005
|
2006 |
2007 |
2008 |
Bevölkerung (Hauptwohnsitz)
|
53.281 |
53.434 |
53.845 |
53.638* |
SGB II – Leistungsempfänger (Personen) neu ab 2005 |
9.161** |
9.512** |
9.084** |
8.242** |
dav. Kinder (0 – 15 Jahre)
|
1.945 |
2.027 |
2.103** |
1.872 |
Anteil Kinder mit SGB II an allen SGB II - Leistungsempfängern |
21,2 % |
21,3 % |
23,1 % |
22,7 % |
SGB II – Bedarfsgemeinschaften neu ab 2005 |
5.543** |
5.348** |
5.077** |
4.750** |
SGB II – Quote (Anteil der ALG II – Empfänger von 15- unter 65 an der Bevölkerung von 15- unter 65 Jahre neu ab 2005 |
18,3 % |
18,6 % |
18,1% |
16,8% |
SGB II – Kinder (0- 15) - Quote (Anteil der Kinder 0- 15 Jahre in Bedarfs -gemeinschaften mit SGB II Bezug an allen Kindern von 0- 15 Jahre) neu ab 2005 |
33,5 % |
36,0 % |
38,9% |
34,1% |
SGB XII – Kapitel 3 ( bis 31.12.04 BSHG) (Empfänger/ Personen von Hilfe zum Lebensunterhalt) |
59 |
48 |
45 |
55 |
SGB XII – Kapitel 3 (bis 31.12.2004 BSHG) (Bedarfsgemeinschaften mit Hilfe zum Lebensunterhalt) |
56 |
43 |
44 |
53 |
SGB XII – Kapitel 4 (bis 31.12.04 Grundsicherungsgesetz) (Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) |
361 |
420 |
459 |
526 |
SGB XII – Kapitel 6 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen |
526 |
545 |
592 |
684 |
SGB XII – Kapitel 7 Hilfe zur Pflege |
187 |
198 |
216 |
209 |
Haushalte mit Wohngeldleistungen nach Wohngeldgesetz (Anspruchsgrundlage ab 2005 verändert) |
1.281 |
1.106 |
995 |
1.037 |
Arbeitslose
|
5.035 |
4.732 |
3.959 |
3.633 |
Arbeitslosenquote (bezogen auf alle abhängigen zivilen Erwerbspersonen) |
21,4 % |
17,8 %
|
14,2 % |
13,2 % |
* vorläufige Daten der Statistikstelle HGW
** revidierte Daten der Bundesagentur für Arbeit
1. Gesetzliche Änderungen
Zum 1.1.2005 gab es bei den Leistungen in der Sozialhilfe, der Grundsicherung und bei den Wohngeldleistungen durch das Inkrafttreten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende) und des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII - Sozialhilfe) starke Veränderungen durch neue Anspruchsvoraussetzungen.
Seit 2005 haben alle bis zum 31.12.2004 erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger und andere Erwerbsfähige ohne bisherigen Anspruch nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) im Alter von 15 bis unter 65 Jahre nunmehr einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erworben. Kinder unter 15 Jahre und nichterwerbsfähige Personen, die im Haushalt bzw. in der Bedarfsgemeinschaft eines Erwerbsfähigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahre leben, werden ebenfalls als Leistungsempfänger dem SGB II zugeordnet. Sie erhalten als Leistung nicht Arbeitslosengeld II, sondern Sozialgeld. Die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ab 1.7.2008: 351.- Euro und angemessene Mietkosten für einen Haushaltsvorstand) nach dem SGB II, die jährlich angepasst wird, entspricht denen nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt).
Zum 1.7.2006 traten wesentliche Änderungen zum SGB II in Kraft. Einerseits wurde der geringere Ost-Regelsatz von 331 Euro auf den damaligen einheitlichen Betrag von 345 Euro angehoben. Weiterhin zählen Kinder ohne eigenes Erwerbseinkommen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Ein Auszug vor dem 25. Lebensjahr ohne Zustimmung der ARGE führt zu Leistungskürzungen.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII – Kapitel 3 wird seit dem 1.1.2005 nur noch an Personen gezahlt, die keine Ansprüche nach SGB II haben, das heißt, die vorübergehend weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erwerbsfähig sind und sich nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen helfen können. Das führte zu einem drastischen Rückgang bei der Anzahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, ehemals Grundsicherungs-gesetz, ist seit 1.1.2005 Bestandteil des SGB XII – Kapitel 4. Anspruch auf Leistungen haben Personen, bei denen eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt wurde und Personen ab 65 Jahre, wenn sie die vorgegebenen Einkommens- und Vermögensgrenzen unterschreiten.
Auch im Wohngeldgesetz haben sich zum 1.1.2005 die Anspruchsvoraussetzungen grundlegend geändert. Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) und SGB XII-Leistungen (laufende Sozialhilfe und Grundsicherung) sind von Wohngeldzahlungen ausgeschlossen, da für diese Personengruppen die vollständigen angemessenen Mietkosten von der Kommune getragen werden.
Nur aus diesem Grund ist die Anzahl der Haushalte mit Wohngeldanspruch um etwa drei Viertel bis Ende 2008 zurückgegangen.
Gesetzliche Änderungen im Bereich der Arbeitslosendaten gab es von 2006 bis 2008 nicht. Die Definition von Arbeits- und Langzeitarbeitslosigkeit ist unverändert.
2. Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerung mit Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald steigt seit 2004 langsam, aber kontinuierlich wieder an. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern nahm die Bevölkerung im Vergleich von 2006 (53.434) zu 2007 (53.845) um 411 Einwohner zu. Für 2008 liegen vom Statistischen Amt noch keine Daten vor, aber die vorläufigen Daten der Statistikstelle (53.638 Einwohner mit Hauptwohnsitz am 31.12.2008), die in der Regel niedriger ausfallen als die amtlichen Daten, bestätigen einen weiteren Bevölkerungszuwachs.
Die Bevölkerungszusammensetzung hat sich weiter zu Ungunsten der Kinder und Jugendlichen bis unter 20 Jahren entwickelt. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung reduzierte sich im Vergleich zu 2006 von 15,9 % (8.451) auf 14,8 % (7.956) im Jahr 2008 erneut. Im Gegensatz dazu hat sich die Bevölkerungsgruppe der ab 50-Jährigen auf 19.891 (2006: 19255) Einwohner erhöht, das entspricht einem Anteil von 37, 1% an der Gesamtbevölkerung und einer Zunahme um 636 Personen in dieser Altersgruppe. Damit hat diese Altersgruppe in den letzten Jahren jährlich um ca. 320 Personen zugenommen.
In der Altersgruppe von 20 bis unter 30 Jahre ist der Bevölkerungsanteil mit 22,3 % (11.941 Personen) im Jahr 2008 an der Gesamtbevölkerung sehr hoch. Im Zeitraum von 2006 bis 2008 nahm die Bevölkerung in dieser Altersgruppe um 810 Personen zu. Damit ist der Bevölkerungszuwachs, der dann im Durchschnitt bei 405 Personen lag, gebremster als von 2005 zu 2006 mit 473 Personen und den Vorjahren. Diese Entwicklung steht im engen Zusammenhang mit den verstärkten Hauptwohnsitzan-meldungen von Studenten, gleichzeitig aber auch mit einer erreichten Studentenanzahl an der Universität.
Der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahre an der Gesamtbevölkerung erhöhte sich zwar nur gering aber stetig von 18,5 % bzw. 9.803 Einwohnern im Jahr 2006 auf 19,0 % bzw. 10.213 Einwohnern zum 31.12.2008, was einer Bevölkerungszunahme in dieser Altersgruppe über einen Zeitraum von zwei Jahren von 410 Personen entspricht.
Damit ist Greifswald weiterhin die kreisfreie Stadt in MV mit dem geringsten Anteil an Einwohnern ab 65 Jahre. 2007 war der Landesdurchschnitt 21,1%, Greifswald lag mit 18,7 % deutlich unter diesem Durchschnitt. Aktuelle Daten für 2008 lagen vom Statistischen Amt noch nicht vor.
3. Arbeitslosigkeit
Im Dezember 2008 waren 3.631 Personen (2006: 4.732 Personen; 2007: 3.959 Personen), davon 1.970 (54,2 %) Männer und 1.661 (45,8 %) Frauen arbeitslos gemeldet, ein Rückgang um 1.101 Personen in einem Zweijahreszeitraum. Das entsprach einer Arbeitslosenquote von 13,2 % (2006: 17,8 %). Seit Januar 2007 hat sich die Anzahl der Arbeitslosen bis Ende 2008 kontinuierlich ohne Schwankungen reduziert.
Das ist der niedrigste Wert, wie im Diagramm erkennbar ist, in den letzten Jahren.
Es wird aber auch deutlich, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen, also der Arbeitslosen, die länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos sind, etwa ein Drittel der Gesamtarbeitslosen beträgt. Auch hier ist ein deutlicher Rückgang zu erkennen.
Die Anzahl der Arbeitslosen setzte sich bis 2004 aus den Beziehern von Arbeitslosengeld (I) und Arbeitslosenhilfe (Langzeitarbeitslosen) zusammen. Der Anteil der Arbeitslosenhilfeempfänger an den gesamten Leistungsempfängern lag im Dezember 2004 bei 69 %.
Seit dem 1.1.2005 setzt sich die Gesamtzahl der Arbeitslosen (nicht die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften) aus Beziehern von Arbeitslosengeld I nach dem Sozialgesetzbuch III und Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II zusammen. Gleichzeitig wird aber auch weiterhin der Anteil der Langzeitarbeitslosen an den Gesamtarbeitslosen veröffentlicht, wobei die Anzahl der Langzeitarbeitslosen nicht die Gesamtzahl der SGB II-Empfänger widerspiegelt, sondern nur einen Teil, da zu den SGB II-Leistungsempfängern auch der Personenkreis der Nichterwerbsfähigen, wie Kinder, behinderte Menschen oder Mütter in der Elternzeit, zählen. Der Anteil der Arbeitslosen nach SGB II an allen Arbeitslosen lag in den letzten Jahren kontinuierlich zwischen 72 % und 78 %. 2008 war dieser Anteil mit 72 % relativ gering.
Diese Anteilsverteilung gilt allerdings nur für die Gesamtstadt. In der Tabelle wird deutlich, dass insbesondere in den Sozialräumen Schönwalde II mit 82 % und Schönwalde I mit 79 % die Anteile der Arbeitslosen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, deutlich über dem städtischen Durchschnitt liegen.
Sozialraum |
Arbeitslose gesamt 31.12.08 |
Arbeitslose aus SGB III 31.12.08 |
Arbeitslose aus SGB II 31.12.08 |
Anzahl der Langzeitarbeitslose bezogen auf Arbeitslose gesamt |
SR 1 Altstadt |
878 |
368 |
512 |
265 |
SR 2 Schönwalde 1 |
1.021 |
215 |
805 |
379 |
SR 3 Schönwalde 2 |
1.026 |
182 |
843 |
358 |
SR 4 Ostseeviertel |
471 |
150 |
321 |
162 |
SR 5 Randgebiete |
235 |
105 |
130 |
75 |
Gesamt |
3.631 |
1.020 |
2.611 |
1.239 |
Anteil |
100 % |
28 % |
72 % |
34 % |
Das folgende Diagramm zeigt die Tendenz der Anzahl der Arbeitslosen nach Altersgruppen. Die kontinuierliche Reduzierung der Anzahl der Arbeitslosen war in der Altersgruppe von 25 bis unter 55 Jahren am deutlichsten zu erkennen. Aber auch in den Altersgruppen 15 bis unter 20 Jahre und 20 bis unter 25 Jahre hat sich die Anzahl der Arbeitslosen seit 2003 fast halbiert mit zwischenzeitlichen Schwankungen, insbesondere im jeweiligen III. Quartal eines Jahres.
In der Altersgruppe der ab 55-Jährigen ist seit 2003 eine Stagnation zu beobachten. Von 2006 bis 2008 hat sich die Anzahl der Arbeitslosen sogar wieder erhöht.
Im Diagramm ist die Verteilung der Arbeitslosen nach Sozialräumen dargestellt. Im Vergleich zu 2005 hat sich in allen Sozialräumen die absolute Anzahl der Arbeitslosen reduziert.
4. SGB II-Leistungsempfänger
Mit Inkrafttreten des SGB II zum 1.1.2005 nahm die Arbeitsgemeinschaft (ARGE), bestehend aus Mitarbeitern der Kommune und der Bundesagentur für Arbeit, ihre Tätigkeit auf. Diese paritätische Besetzung durch Mitarbeiter beider Institutionen hängt mit den Aufgaben zusammen, die beide Beteiligten nach diesem Gesetz zu erfüllen haben. Die Kommune hat die Kosten für Leistungen nach § 16 Abs.2 Nr. 1-4 (Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Krankenpflege von Angehörigen; Schuldnerberatung; psychosoziale Betreuung; Suchtberatung), nach § 22 (Leistungen für Unterkunft und Heizung, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten, Darlehen für Mietschulden) und nach § 23 Abs. 3 (Erstausstattung für die Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten; Erstausstattung für Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt; mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen) zu tragen.
Mit der Neuzuordnung der Leistungsempfänger entsprechend ihrer Erwerbsfähigkeit hatten bereits im Januar 2005 8.659 Personen in 4.977 Bedarfsgemeinschaften Leistungsansprüche nach dem SGB II. Bis Oktober 2005 erhöhte sich diese Anzahl kontinuierlich auf 9.500 Personen in 5.718 Bedarfsgemeinschaften und erreichte bis Dezember 2006 einen Stand von 9.512 Personen in 5.348 Bedarfsgemeinschaften.
Im Dezember 2008 erhielten 8.242 Personen in 4.750 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach SGB II, was eine Reduzierung um 1.270 Personen in 598 Bedarfsgemeinschaften darstellt. Bei diesen Daten handelt es sich um revidierte Daten, die erst mit 3-monatiger Verzögerung durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht werden. Zu Beginn des Folgemonates werden durch die BA die vorläufigen Daten veröffentlicht, die immer niedriger ausfallen als die revidierten Daten, weil die Auswertung etwa um den 17. des Vormonates erfolgt. Dadurch werden alle Leistungen bis Monatsende nicht erfasst. Für sozialraumbezogene Datenauswertungen sind die revidierten Daten die Basis.
Die gesetzlichen Veränderungen vom 1.7.2006 (Jugendliche unter 25 Jahre ohne eigenem Einkommen können in der Regel keinen eigenen Haushalt gründen) haben zwar bis Jahresende 2006 die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften reduziert, sodass sie um 200 geringer waren als im Dezember 2005, nicht aber die Anzahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Diese hatte sich um ca. 350 Personen weiter erhöht.
Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der Bedarfsgemeinschaften auf die Sozialräume. Die Daten, die durch die Bundesagentur für Arbeit ausgewertet werden, weichen bei der kleinräumigen Auswertung etwas von den Daten für die gesamte Stadt ab.
31.12.2006 |
SGB-II Bedarfs gemeinschaften (BG) |
Veränderungen zu 2006
|
BG mit 1 Pers. |
BG mit 2 Pers. |
BG mit 3 u.m. Pers. |
Personen in BG |
Anteil Pers. SGB II an Bevölkerung 0- u. 65 (SGB II- Quote) ** |
SR 1 Altstadt |
1.251 |
|
779 |
273 |
199 |
2.015 |
11,6% |
SR 2 Schönwalde 1 |
1.530 |
|
741 |
392 |
397 |
2.962 |
33,8% |
SR 3 Schönwalde 2 |
1.523 |
|
831 |
351 |
341 |
2.794 |
38,4% |
SR 4 Ostseeviertel |
705 |
|
370 |
199 |
136 |
1.239 |
26,4% |
SR 5 Randgebiete |
339 |
|
241 |
54 |
44 |
502 |
9,9% |
Gesamt |
5.348 |
|
2.962 |
1.269 |
1.117 |
9.512 |
22,0% |
|
|
|
55,4% |
23,7% |
20,9% |
|
|
31.12.2008 |
|
|
|
|
|
|
|
SR 1 Altstadt |
1046 |
-16,4% |
709 |
211 |
127 |
1579 |
7,2% |
SR 2 Schönwalde 1 |
1410 |
-7,8% |
704 |
349 |
358 |
2691 |
24,8% |
SR 3 Schönwalde 2 |
1477 |
-5,0% |
832 |
345 |
300 |
2613 |
29,1% |
SR 4 Ostseeviertel |
566 |
-19,7% |
314 |
154 |
97 |
968 |
16,2% |
SR 5 Randgebiete |
251 |
-26,0% |
168 |
43 |
39 |
391 |
6,6% |
Gesamt |
4.750 |
-11,2% |
2.727 |
1.102 |
921 |
8.242 |
15,4% |
|
|
|
57,4% |
23,2% |
19,4 % |
|
|
** diese Quote ist nicht mit der SGB II- Quote der Bundesagentur für Arbeit identisch
Die absolute Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich von 2006 bis 2008 um 598 verringert, was einem Rückgang um 11,2 % für die Gesamtstadt entsprach. Es nahmen sowohl alle BG mit einer, mit zwei und mit drei und mehr Personen ab, wie auch die Anzahl der BG in den Sozialräumen. Betrachtet man die Sozialräume genauer, wird deutlich, dass im Sozialraum 5 die BG mit 26 % den höchsten und im Sozialraum 3 (Schönwalde II) den geringsten Rückgang erreichten.
Der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit nur einer Person, der sich von 2005 zu 2006 durch die gesetzlichen Veränderungen zum 1.7.06 von 62 % auf 55 % reduziert hatte, erhöhte sich bis 2008 wieder auf über 57 %. Die Anteile der Bedarfsgemeinschaften mit zwei und mehr Personen gingen wieder etwas zurück.
Die SGB II-Quote 2008 laut oberer Tabelle betrug für Greifswald 15,4 % und hat sich im Vergleich zu 2006 verringert. Die hier ermittelte Quote ist nicht mit der SGB II-Quote der Bundesagentur für Arbeit identisch, weil dort lediglich die Arbeitslosengeld II-Bezieher mit der Bevölkerung von 15 bis unter 65 Jahre ins Verhältnis gesetzt werden. Die Personen, die als nicht Erwerbsfähige in den Bedarfsgemeinschaften mit den gleichen Regelsätzen leben, werden in der Quote nicht berücksichtigt. Um aber die Gesamtssituation darzustellen, müssen die Empfänger von Sozialgeld, also die Kinder von 0 bis unter 15 Jahre und die nicht Erwerbsfähigen, beachtet werden. Zu den einkommensarmen Haushalten zählen aber auch die Empfänger von Sozialhilfe und Grundsicherung nach SGB XII. Somit würde sich die Quote weiter erhöhen.
Innerhalb der Sozialräume gibt es starke Unterschiede. In drei Sozialräumen liegt die SGB-II- Quote zum Teil weit über dem städtischen Durchschnitt (Schönwalde II, Schönwalde I, Ostseeviertel) zwei Sozialräume liegen deutlich darunter. Diese Rangfolge hat sich in den letzten Jahren nicht verändert.
Am 31.12.08 lebten in den 4.750 Bedarfsgemeinschaften nach SGB II 2.189 Kinder und Jugendliche im Alter bis unter 18 Jahre (2006: 2.395 Kinder in 5.348 BG). Der Anteil der Kinder von 0 bis unter 15 Jahre lag bei 85,5 %, was einer absoluten Anzahl von 1.872 Kindern entsprach (2006: 87 % entsprach 2.090 Kinder 0 bis unter 15 Jahre).
1.200 Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre lebten im Dezember 2008 in 830 Bedarfsgemeinschaften mit einem allein erziehenden Elternteil und 989 Kinder in 596 Bedarfsgemeinschaften mit Eltern. Die Abnahme von Kindern in BG mit Ehepartnern/Lebensgemeinschaften war mit 11% fast doppelt so hoch wie die von Kinder bei allein Erziehenden.
Die Chancen von Kindern bei allein Erziehenden, aus dem SGB II- Bezug heraus zu kommen, sind damit deutlich schlechter gegenüber Kindern in Elternhaushalten.
Bei einer Bevölkerung von 6.430 Personen unter 18 Jahre (2008) lebten somit 34 %
aller Kinder in Haushalten mit SGB II- Leistungen. Bei den bis 15-Jährigen waren es ebenfalls 34 %.
Durch die Bundesagentur für Arbeit werden sozialraumbezogenen Daten über nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die sich zu 95 % aus Kindern bis unter 15 Jahren zusammensetzen, bereitgestellt. Mit diesen Daten lässt sich die Verteilung der Kinder und Jugendlichen mit SGB II-Leistungen (Sozialgeldbezieher) in den Sozialräumen ermitteln.
|
2006 Personen in BG SGB II |
2006 Kinder unter 15 J. in SGB II |
2006 Bevölkerung 0- u. 15 |
Anteil Kinder in SGB II an Bevölk. 0-u.15 |
2008 Personen in BG SGB II |
2008 Kinder unter 15 J. in SGB II |
2008 Bevölkerung 0- u. 15 |
Anteil Kinder in SGB II an Bevölk. 0-u.15 |
SR 1 |
2.015 |
357 |
2.008 |
17,8% |
1.046 |
267 |
2.241 |
11,9% |
SR 2 |
2.962 |
725 |
1.209 |
60,0% |
1.410 |
710 |
1.189 |
59,7% |
SR 3 |
2.794 |
703 |
999 |
70,4% |
1.477 |
645 |
1.000 |
64,5% |
SR 4 |
1.239 |
234 |
507 |
46,3% |
566 |
190 |
473 |
40,2% |
SR 5 |
502 |
71 |
556 |
12,8% |
251 |
60 |
588 |
10,2% |
Ges. |
9.512 |
2.090 |
5.279 |
39,6% |
4.750 |
1.872 |
5.491 |
34,1% |
In Greifswald lebten durchschnittlich 34,1% aller Kinder bis unter 15 Jahre mit Leistungen nach SGB II, somit jedes 3. Kind. Diese Situation hat sich etwas verbessert. Bei einer Betrachtung der Sozialräume wird die weiterhin prekäre Situation, besonders in Schönwalde II (SR 3), aber auch in Schönwalde I (SR 2) und dem Ostseeviertel (SR 4) deutlich. In Schönwalde II hat sich der Anteil der Kinder mit SGB II-Leistungen an der Bevölkerung bis unter 15 Jahren nicht verändert. Kinder bis unter 15 Jahren machen über 50 % aller SGB II-Empfänger in Schönwalde II aus. Dieser Anteil ist ebenfalls der höchste in allen Sozialräumen.
Auf der Grundlage der Auswertung der revidierten Daten für die Gesamtstadt erhielten 830 Bedarfsgemeinschaften (BG) im Dezember 2008 mit einer allein erziehenden Person Leistungen nach SGB II, das sind 17,5 % aller Bedarfsgemeinschaften. 2006 lag dieser Anteil bei 16,7 %. Bei der kleinräumigen Datenlieferung durch die Bundesanstalt für Arbeit wurden nur noch 802 allein Erziehende mit Kindern gezählt.
Die Abweichung dieser beiden Statistiken liegt an der unterschiedlichen Datenauswertung durch die Bundesanstalt für Arbeit und eines neu eingeführten Ausschlussgrundes für Fälle nach § 22 Abs.7 SGB II zum Jahresende 2007.
In allen 830 BG allein Erziehender lebten 1.200 Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre. Das entsprach einem Anteil von 54,8 % an allen 2.189 Kindern bis unter 18 Jahre. Eine Zuordnung der Kinder bis unter 18 Jahre in allein Erziehenden Haushalten nach Sozialräumen erfolgte bisher nicht durch die Bundesagentur für Arbeit.
Alleinerziehende |
revidierte Daten |
|
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||
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|
|
2006 |
Bedarfsgemeinschaften (BG) |
alle AE Dez.06 mit SGB II |
Anteil der BG mit Allein Erz. An allen BG |
Kinder u. 18 bei Allein Erz. |
Kinder u. 18 ges. mit SGB II |
SR 1 |
1.251 |
136 |
|
|
|
SR 2 |
1.530 |
319 |
|
|
|
SR 3 |
1.523 |
277 |
|
|
|
SR 4 |
705 |
131 |
|
|
|
SR 5 |
339 |
29 |
|
|
|
Gesamt |
5.348 |
892 |
16,7% |
1.281 |
2.395 |
2008 |
Bedarfsgemeinschaften (BG) |
alle AE Dez.08 mit SGB II |
Anteil der BG mit Allein Erz. An allen BG |
Kinder u. 18 bei Allein Erz. |
Kinder u. 18 ges. mit SGB II |
SR 1 |
1.046 |
113 |
|
|
|
SR 2 |
1.410 |
282 |
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|
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SR 3 |
1.477 |
280 |
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|
|
SR 4 |
566 |
106 |
|
|
|
SR 5 |
251 |
21 |
|
|
|
Gesamt |
4.750 |
802 |
17,5% |
1.200 |
2.189 |
Die absolute Anzahl der allein erziehenden Haushalte ist seit 2006 weiter rückläufig, wobei sich der Anteil dieser Haushalte an allen Haushalten mit SGB II Bezug erhöht hat.
Die kommunalen Bruttoausgaben betrugen 2006 17,0 Mio. Euro und haben sich auf Grund der Reduzierung der Leistungsempfänger auf 15,8 Mio. 2008 verringert.
Die Reduzierung der Kosten erfolgte nicht im gleichen Verhältnis wie der Rückgang der Personen oder Bedarfsgemeinschaften im SGB II. Prozentual gingen die Gesamtausgaben von 2006 bis 2008 um 5,6 %, die Bedarfsgemeinschaften dagegen um 11,2% zurück. Ursache für diese Entwicklung war die Erhöhung der Kosten für die Unterkunft von 262 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (BG) im Dezember 2006 auf 264 Euro/BG im Dezember 2008. Neben den Kosten nach § 22 Abs 1 SGB II für die Leistungen für Unterkunft und Heizung trägt die Kommune auch die Kosten z.B. für Wohnraumbeschaffung, Mietkaution und Umzug, für Darlehen und Mietschulden, für die Erstausstattung einer Wohnung, die Erstausstattung mit Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt und bei Klassenfahrten. Diese Ausgaben machten 2006 lediglich 1,5 % und 2008 1,6 % der gesamten Bruttoausgaben aus.
* amtliche Zahlen des Statistischen Amtes für 2008 lagen noch nicht vor
Ein Vergleich mit den kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass der Anteil der Personen mit Leistungen nach SGB II an der Bevölkerung von 0 bis unter 65 Jahren nicht stark differiert. Der Durchschnittswert für die kreisfreien Städte beträgt 20,5 % (2006: 22,7%). Das heißt, etwa jeder 5. Einwohner im Alter von 0 bis unter 65 Jahren in den kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern bezieht Leistungen nach dem SGB II.
Greifswald hat mit 18,8 % (2006: 21,7%) den niedrigsten Anteil von SGB II-Empfängern an der Bevölkerung von 0 bis unter 65 Jahren an allen kreisfreien Städten. Schwerin und Stralsund haben die höchsten Anteile.
5. Leistungen nach SGB XII
Die Sozialhilfe schützt als letztes Auffangnetz vor Armut, sozialer Ausgrenzung und
besonderer Belastung; sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden)
Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben.
Als nachrangige Leistung wird sie erst dann erbracht, wenn alle anderen Möglichkeiten
ausgeschöpft sind, so etwa das Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten
und ggf. der zu seinem Unterhalt verpflichteten Personen, seine eigene Arbeitskraft, seine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sicherungssystemen.
Das Sozialhilferecht wurde grundlegend reformiert und ab 01.01.2005 als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch (SGB XII) eingeordnet.
Die Modernisierung und Weiterentwicklung des Sozialhilferechts steht im engen Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
für Erwerbsfähige zur neuen Leistung Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II).
Die Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten eine menschenwürdige
Lebensführung zu ermöglichen.
Ein zentrales Ziel der Sozialhilfe ist es, die Selbsthilfekräfte und Eigenverantwortung zu
stärken. Weiterhin orientiert sich das neue Sozialhilferecht verstärkt am Grundsatz, ambulante Hilfen vor stationären Hilfen zu gewähren.
Die Sozialhilfe in der neuen Form umfasst
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen in anderen Lebenslagen
sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
5.1. SGB XII - Kapitel 3 : Hilfe zum Lebensunterhalt
Durch die Neuregelungen im SGB II und XII zum 1.1.2005 erhalten nur noch Personen Hilfe zum Lebensunterhalt, die weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und nicht mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem Haushalt leben oder die eine geringfügige befristete Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen. In der Regel handelt es sich bei diesem Personenkreis um alleinstehende Personen unter 65 Jahre. Mit Beginn des 65. Lebensjahres besteht Anspruch auf Leistungen nach Kapitel 4 SGB XII - Grund-sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Auf Grund dieser Neuregelungen reduzierte sich die Fallzahl in diesem Bereich von 2004 zu 2005 drastisch. Zum 31.12.2008 erhielten 55 Personen in 53 Fällen Hilfe zum Lebensunterhalt (2004: 2.840 Personen in 1.484 Fällen, 2006: 48 Personen in 43 Fällen). Damit hat sich dieser Personenkreis noch weiter reduziert.
Eine sozialraumbezogene Auswertung ist wegen der geringen Anzahl aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
In diesem Bereich gibt es den Personenkreis der Familien und der allein Erziehenden mit Kindern nicht mehr. Es gibt noch wenige Kinder, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, weil die Mütter dauerhaft erwerbsunfähig sind und damit Grundsicherung nach SGB XII erhalten. Andere Kinder, die bei den Großeltern oder Studenten leben, werden jetzt von der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe betreut, da sie in der Regel Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben.
5.2. SGB XII - Kapitel 4: Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährleistung der Grundsicherung haben sich auch nach Angliederung des ehemals eigenständigen Grundsicherungsgesetzes
in das SBG XII im Wesentlichen nicht verändert. Die Vermögensgrenzen sind etwas angehoben worden.
Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII erhalten Personen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind, nur eine Rente beziehen, die unterhalb der festgesetzten Regelsätze ab 1.7.2008 von 351,- Euro, einschließlich angemessener Mietkosten liegt und nur über geringes Vermögen verfügen. Dies betrifft in der Regel behinderte Menschen außerhalb von und in Einrichtungen.
Mit Beginn der Datenerhebung 2003 hat sich die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen kontinuierlich erhöht. Zum 31.12.2004 bezogen 299 Personen in und außerhalb von Einrichtungen Grundsicherungsleistungen. Der Anteil der über 65-Jährigen betrug 22 %, das entspricht 65 Personen. Bis zum 31.12.2008 stieg die Anzahl der leistungsberechtigten Personen auf 526, bei einem Anteil von 29 % Personen über 65 Jahre, das entspricht 151 Leistungsbeziehern.
Personen über 65 Jahre, die diese Leistungen erhalten, sind der Altersarmut zuzurechnen. Auch wenn der Anteil der Personen über 65 Jahre mit Grundsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung ab 65 Jahre mit 1,5 % im Vergleich zu den alten Bundesländern sehr gering ist, hat sich dieser Anteil aber dennoch seit 2004 verdoppelt. In diesem Bereich ist in den nächsten Jahren von einer steigenden Tendenz auszugehen.
5.3. SGB XII - Kapitel 6 : Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Die Eingliederungshilfe für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen soll
präventiv, rehabilitativ und integrativ wirken. Es ist ihre Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten bzw. eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sind im Sechsten Kapitel SGB XII geregelt.
Die Zuordnung der einzelnen Leistungsarten zur Eingliederungshilfe hat sich im Vergleich zum Bundessozialhilfegesetz nicht verändert. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der einzelnen Leistungen.
Die Bruttoausgaben erhöhten sich von 7.569.291 Euro im Jahre 2006 auf 7.981.514 Euro 2008. Die Bruttoausgaben 2007 entsprachen nicht der normalen Entwicklung, weil in diesem Jahr die Verrechnung von Altfällen im Bereich der sonstigen Eingliederungshilfe erfolgte, was zu erhöhten Ausgaben führte.
Bei den mit * markierten Leistungsarten wurden zum Teil die durchschnittlichen Fallzahlen und die gesamten Maßnahmen (z.B. Heil- und Hilfsmittel) des Jahres gezählt.
Im Jahresdurchschnitt 2007 wurden monatlich 596 und 2008 684 Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) für behinderte Menschen gewährt (2006: 543). Das sind starke Steigerungen in den letzten Jahren, was zum Teil auf eine Neuzuordnung von Fällen aus der Hilfe zur Pflege in den Bereich der sonstigen Eingliederungshilfe für 2007 zurückzuführen ist. 2008 gab es in allen Bereichen der Eingliederungshilfe Fallzahlerhöhungen, insbesondere aber bei den heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder und dem ambulant betreuten Wohnen für psychisch behinderte Menschen.
Eine deutliche Zunahme um jährlich 10 bis 15 Personen mit Eingliederungsleistungen für die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist festzustellen. Bei den geistig behinderten sowie den psychisch behinderten Menschen ist der Bedarf auf einen geschützten Arbeitsplatz seit Jahren steigend. Aber auch die der Werkstatt angeschlossene Fördergruppe für schwer mehrfach behinderte Menschen hat seine Kapazitäten erweitern müssen. In diesem Bereich hat sich der Bedarf seit 2005 fast verdreifacht.
Im Bereich „heilpädagogische Maßnahmen für Kinder“, zu dem die Frühförderung, der Sprachheilkindergarten und die integrativen Kindergartenplätze gehören, ist die durchschnittliche Anzahl, insbesondere durch die Zunahme der seelisch behinderten Kinder, stark angestiegen.
In dieser Zielgruppe ist außerdem zu beobachten, dass die Anzahl der Kinder mit starken seelischen Behinderungen, die einer Einzelbetreuung bedürfen, zugenommen hat.
Auch in der Suchtkrankenhilfe haben sich die Fallzahlen weiter erhöht, die Anzahl der Leistungen und die Kosten pro Fall gingen aber zurück, weil es nur noch in Einzelfällen zu Kostenübernahmen für Entwöhnungen bzw. Entgiftungen kommt.
Bei den bestehenden Fällen handelt es sich um Personen in vollstationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe.
Der Bereich der sonstigen Eingliederungshilfe, zu dem die Hilfen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (Wohn- und Pflegeheime für Kinder und Erwachsene, Tagesstätten für Volljährige mit geistigen, psychischen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen), sowie die ambulante Einzelfallbetreuung für geistig und psychisch behinderte Menschen gehören, ist weiterhin der kostenintensivste in der gesamten Eingliederungshilfe. Insbesondere die ambulanten Hilfen für psychisch behinderte Menschen in Form von ambulanter Einzelfallbetreuung und intensiv betreutes Wohnen haben stark zugenommen.
Die Fallzahlen sind gestiegen und damit auch die Bruttoausgaben. Diese betrugen 2008 insgesamt 3.738.726 Euro, bei durchschnittlichen Kosten von 15.433 Euro pro Hilfeempfänger. Die Gesamtausgaben haben sich im Vergleich zu 2006 weiter erhöht, die Kosten pro Fall dagegen verringert. Wie bereits erwähnt muss das Jahr 2007 wegen der Verrechnung von Altfällen gesondert betrachtet werden.
5.4. SGB XII - Kapitel 7 : Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege wird bedürftigen Personen außerhalb von (ambulant) und in Einrichtungen (stationär) gewährt, die infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen sind. Seit dem Inkrafttreten der Pflegeversicherung 1995 bis zum 30.6.2008 hat sich die Höhe des Pflegegeldes in den einzelnen Pflegestufen nicht verändert, dagegen aber der Bedarf der Pflegebedürftigen an Pflegeleistungen. Mit dem Inkrafttreten der 1. Stufe des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes zum 1.7.2008 wurden die finanziellen Leistungen durch die Pflegekassen für ambulante Pflegedienste in den einzelnen Pflegestufen erhöht, in Stufe 1 um 36 Euro, in Stufe 2 um 59 Euro und in Stufe 3 um 38 Euro.
In der stationären Pflege gab es keine Erhöhungen in Stufe 1 und 2, in Stufe 3 um 38 Euro und bei einem Härtefall um 62 Euro. Die häuslichen Pflegeleistungen, die bei der Pflege durch Angehörige gewährt werden, haben sich in jeder Pflegestufe lediglich um 10 Euro erhöht. Generell fiel die Erhöhung im Bereich der ambulanten Pflege durch Pflegedienste am günstigsten aus, weil ein Anreiz für die Pflege in der Häuslichkeit durch professionelle Pflegekräfte geschaffen werden sollte, nicht aber für pflegende Angehörige. Die Erhöhung des Pflegegeldes hat insbesondere im Bereich ambulante Hilfen zur Pflege nicht zu Kostenreduzierungen geführt, weil sich die Fallzahlen weiter erhöhen.
Insgesamt nehmen im Bereich Hilfe zur Pflege die Fälle kontinuierlich zu, eine Ausnahme bildet 2007. Im ambulanten Pflegebereich lag die Fallzahlerhöhung durchschnittlich bei zehn Pflegebedürftigen pro Jahr. Die Kosten pro Fall sind aber nach einer geringfügigen Reduzierung von 2006 zu 2007 bis 2008 stark angestiegen. In den Pflegestufen 2 und 3 haben sich die Ausgaben im Vergleich der letzten beiden Jahre verdoppelt. Das liegt daran, dass der Pflegebedarf bei den Pflegebedürftigen mit zunehmendem Alter zunimmt, das heißt, sie brauchen mehr Hilfen, die aber von den Pflegekassen nicht finanziert werden, weil der Pflegebedarf in ermittelten Minuten für eine Höherstufung in die nächste Pflegestufe noch nicht ausreichend ist. Diese Entwicklung führt dazu, dass der Pflegebedürftige aus seinem Einkommen und Vermögen diesen erhöhten Bedarf an Pflegeleistungen selbst finanzieren muss oder, wenn das nicht möglich ist, die Kosten durch die Abteilung „Soziale Dienste“ getragen werden müssen.
Die obere Tabelle zeigt, dass auch die Anzahl der gewährten Leistungen in der stationären Pflege seit 2005 langsam anstieg. Die relativ große Abnahme der Fallzahlen von 2006 zu 2007 in der stationären Pflege erklärt sich durch eine Neuzuordnung von Pflegefällen zum Bereich der besonderen Eingliederungshilfe.
Beim Vergleich der Fallzahlentwicklung von ambulanter und stationärer Pflege, wird der schnellere Anstieg ambulanter Pflegeleistungen deutlich. 2008 ist erstmals die Anzahl im ambulanten Bereich höher. Diese Entwicklung entspricht dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundsatz „ambulante Pflege vor stationärer Pflege“.
Es wird auch deutlich, dass der Bereich Hilfe zur Pflege und insbesondere die stationäre Hilfe zur Pflege nach der Eingliederungshilfe ebenfalls ein sehr kostenintensiver Bereich ist. Die Bruttoausgaben und die Kosten pro Fall haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Hier könnte die Ursache in den überwiegend jährlich steigenden Pflegeheimkosten begründet sein.
6. Wohngeld
Bei geringem Einkommen leistet der Staat zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss gezahlt.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist abhängig von der Zahl
der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, der Höhe der Miete bzw. Belastung, dem Datum des Erstbezuges der Wohnung und dem monatlichen Gesamteinkommen aller Familienmitglieder.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss u. a. für den Mieter einer Wohnung und für Eigentümer eines
Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen),
- als Lastenzuschuss u. a. für den Eigentümer eines Eigenheims oder
einer Eigentumswohnung.
Voraussetzungen für den Miet- oder Lastenzuschuss sind, dass der Wohnraum selbst bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufgebracht wird.
Kein Anspruch auf Wohngeld besteht ab 01.01.2005 für Empfänger von Transferleistungen (u. a. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt), wenn bei der Leistungsberechnung Kosten der Unterkunft (kommunale Leistung) berücksichtigt worden sind.
Durch diese Gesetzesänderung reduzierte sich die Anzahl der Wohngeld- Empfängerhaushalte von 4.827 (2004) auf 1.281 zum 31.12.2005 und 1.037 zum 31.12.2008.
Das entspricht 21 % der Haushalte mit Wohngeld von 2004.
|
Wohngeld Haushalte gesamt |
Allg. Wohngeld (Anzahl Haushalte) |
Anteil |
Euro pro Haushalt (allg. WG) Jahresdurchschnitt |
Besonderes Wohngeld (Anzahl Haushalte) |
Anteil |
Euro pro Haushalt (bes. WG) |
2004 |
4.827 |
4.059 |
84 % |
109 |
768 |
16 % |
123 |
2005 |
1.281 |
1.281 |
100 % |
99 |
entfällt |
|
|
2006 |
1.106 |
1.106 |
100 % |
100 |
entfällt |
|
|
2007 |
991 |
991 |
100 % |
102 |
entfällt |
|
|
2008 |
1.037 |
1.037 |
100 % |
103 |
entfällt |
|
|
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bezog somit nicht mehr jeder 8. Haushalt wie 2004, sondern nur noch jeder 41. Haushalt im Jahr 2007. Für 2008 kann dieser Wert nicht mehr ermittelt werden, da durch die Statistikstelle aus dem Melderegister keine berechenbaren Daten, die den realistischen Haushalten entsprechen, zur Verfügung gestellt werden können. Es ist aber anzunehmen, dass 2008 etwa jeder 40. Haushalt Wohngeldleistungen in Anspruch nahm.
Es muss berücksichtigt werden, dass die 5.777 (2008) Bedarfsgemeinschaften bzw. Haushalte mit Arbeitslosengeld (ALG)- II- Bezug die gesamte oder anteilige Miete als kommunale Leistung erhalten. Ohne diese Änderung im Gesetz hätten alle diese Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Die Bedarfsgemeinschaften mit Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (55 Fälle) und Leistungen der Grundsicherung (526 Fälle) nach SGB XII zählten bis 2004 ebenfalls als Wohngeldempfängerhaushalte. Auch sie erhalten jetzt die gesamten bzw. anteiligen Mietkosten von der Kommune.
Somit sind 7.395 Haushalte (2006: 6917), das ist etwa jeder 5,5. Haushalt bzw. 18 % aller Haushalte (2007: 41.069 Haushalte) mit Haupt- und Nebenwohnsitz, teilweise oder vollständig nicht in der Lage, aus eigenem Einkommen die Mietkosten zu finanzieren. Das ist eine Zunahme der Haushalte um 53 % im Vergleich zu 2004 und um 478 Haushalte von 2006 bis 2008, die teilweise oder vollständige staatliche Hilfen für die Mietkosten erhalten. Im Oktober 2008 erfolgte ein Einmalzahlung an Haushalte, die zwischen Oktober 2007 und März 2008 Wohngeld bezogen, um die Bürger von den erhöhten Wohnungskosten zu entlasten.
Die Auswirkungen in Bezug auf die Zunahme der Fallzahlen durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes zum 1.1.2009 sind noch nicht abschätzbar, allerdings wird die finanzielle Entlastung der Kommunen nicht in der erwünschten Höhe eintreten.
7. Überschuldung
Die von den beiden Schuldnerberatungsstellen der Caritas und des Amtes für Jugend, Soziales und Familie betreuten Haushalte haben sich zum 31.12.08 im Vergleich zum Jahresende 2006 von 544 um 102 auf 646 kontinuierlich erhöht. Die Anzahl der Neufälle war 2007 und 2008 wieder höher als die Anzahl der beendeten Fälle, was zu einer Gesamtzunahme der sich im Entschuldungsprozess befindlichen Fälle führte. Die Wartezeiten auf einen Beratungstermin für einen Entschuldungsprozess (ohne Insolvenzverfahren) betrugen bei der Caritas im Durchschnitt 4 bis 6 Wochen, bei der Stadt 4 Wochen. Die Wartezeiten haben sich in beiden Beratungsstellen im Vergleich zu 2007 wieder erhöht.
Seit 2005 werden auch durch die ARGE Entschuldungen vorgenommen, wenn die Verschuldeten SGB II-Empfänger sind und Miet- und/ oder Energieschulden haben. Im Gesetz gibt es die Möglichkeit der direkten Überweisung dieser Schulden an die Gläubiger, wenn der Schuldner damit einverstanden ist. Die Anzahl der neuen Fälle in der ARGE ist seit 2006 leicht rückläufig. Es gibt zur Zeit keine Informationen von der ARGE, wie viele Fälle derzeit entschuldet bzw. beendet wurden.
Die Arbeitsschwerpunkte bei der Caritas lagen weiterhin in erster Linie bei außergerichtlichen Einigungsversuchen und Insolvenzverfahren.
Im Amt für Jugend, Soziales und Familie dagegen begannen ca. 70 % aller Neufälle einen Entschuldungsprozess wegen Miet- und Energieschulden, gefolgt von außergerichtlichen Einigungsversuchen und Insolvenzverfahren.
Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung wurden als zwingende Alternative zu Verbraucherinsolvenzanträgen gesehen, sind aber sehr zeitaufwändig.
Von den beim Amtsgericht Stralsund gestellten Anträgen auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kam es bei ca. 10 % der Fälle zu einer erfolgreichen gerichtlichen Einigung. Diese Zahlen werden von den Schuldnerberatungsstellen als vergleichsweise gering eingeschätzt.
2007/08 war weiterhin festzustellen, dass auch die Anzahl der erfolgreich verlaufenden außergerichtlichen Einigungsversuche gering war. Ca. 90 % aller Einigungsversuche scheiterten. Besonders bei jungen Schuldnern akzeptierten die Gläubiger die im Insolvenzverfahren angebotenen Raten nicht und strebten eine außergerichtliche Begleichung der Gesamtschulden an.
Häufigste Ursachen für eine Überschuldung bei den neu aufgenommenen Fällen waren im Berichtszeitraum Arbeitslosigkeit, gefolgt von Erkrankung/Unfall bzw. Sucht und falschem Konsumverhalten.
Die Gesamtschuldensumme bei den Neuzugängen in den Schuldnerberatungsstellen hat sich von 2006 (2.053.600 Euro) zu 2007 (1.256.384 Euro) verringert, zu 2008 mit 3.966.875 Euro, dann wieder stark erhöht durch hohe Schuldensummen von Selbständigen.
Die Schulden bei Banken machen den größten Anteil der durch das Statistikprogramm der Schuldnerberatungsstellen ausgewerteten Daten aus. Leider werden z.B. Versandhaus- und Unterhaltsschulden nicht ausgewertet.
Mietschulden stehen von den ausgewerteten Daten an zweiter Stelle in der Schuldenhöhe. Die Schulden bei Mobilfunkanbieten von unter 27-Jährigen sind seit 2006 (61.380 Euro) gesunken und lagen 2008 bei 19.000 Euro. Diese Entwicklung ist aber mit Vorsicht zu betrachten, weil gerade junge Leute die Angebote der Schuldnerberatungsstellen wenig in Anspruch nehmen.
Personen, die sich in den letzten beiden Jahren in einen Entschuldungsprozess begaben, waren auf Grund ihres Einkommen zu 97 % nicht pfändbar. In der Praxis leben jedoch viele Schuldner unterhalb der in der Zivilprozessordnung festgelegten Pfändungsfreigrenze, da sie dem Druck der Gläubiger nachgeben und zum Teil hohe Zahlungen aus dem unpfändbaren Teil des Einkommens durchführen.
Der relativ hohe Anteil der erfolgreich beendeten Entschuldungsprozesse von 67 % im Jahr 2006 hat sich leider nicht fortgesetzt. 2007 lag dieser Anteil im städtischen Durchschnitt bei 48 %, 2008 war die Situation mit 44 % noch prekärer. Die Erfolgsquote ist in den Schuldnerberatungsstellen sehr unterschiedlich, liegt aber auch an den verschiedenen Aufgabenschwerpunkten.
Personen, die 2008 einen Entschuldungsprozess in den Schuldnerberatungsstellen begannen, waren zu 41 % (2006: 39%) in der Altergruppe von 28- 45 Jahren, 29 % (2006: 24%) waren zwischen 46-65 Jahre und 26 % (2006: 30 %) zwischen 18 und 27 Jahre. Die Tabelle zeigt die Anteilsverschiebung von 2006 bis 2008.
Aus diesen geringfügigen Anteilsverschiebungen zwischen den Altersgruppen lassen sich noch keine Schlussfolgerungen ziehen.
Ca. 84 % (2006: 79 %) aller 175 Neufälle 2008 sind allein stehend einschließlich allein erziehend, davon 51 % mit weiblichem und 49 % mit männlichem Haushaltsvorstand.
Bei der Datenauswertung wurde deutlich, dass es sich bei den männlichen Haushaltsvorständen ausschließlich um Einzelpersonen handelte, bei den weiblichen hingegen ein hoher Anteil allein erziehend ist. Leider erfolgt zwischen dem Status „allein Stehend“ und „allein Erziehend“ statistisch keine Differenzierung. Nur noch 16 % der Neufälle sind Familien oder Lebensgemeinschaften (2006: 21 %)
Bei der Auswertung der Gesamtfälle des Amtes für Jugend, Soziales und Familie von 2007 und 2008 wurde aber deutlich, dass die größte Schuldnergruppe mit 66 % (2006: 64%) weiterhin männliche und weibliche allein Stehende (ohne allein Erziehende) sind. In dieser Gruppe haben die männlichen allein Stehenden einen Anteil von inzwischen 71 % (2007: 66 %). In Bezug auf alle sich in der Entschuldung befindenden Haushalte ist der Anteil männlicher allein Stehender 2008 weiter auf 48 % angestiegen und stellt damit den größten Anteil dar.
Ein wesentlicher Aufgabenbereich ist die Beratung von überschuldeten Haushalten.
Im Vergleich zu den Vorjahren gehören zunehmend ältere Menschen zu den Ratsuchenden, was sich aber nicht in der Statistik widerspiegelt, da nicht alle Ratsuchenden auch einen Entschuldungsprozess mit professioneller Hilfe beginnen.
8. Wohnungsnotfälle/ Obdachlosigkeit
Die Anzahl der Räumungsklagen hat sich 2008 im Vergleich zu 2006 (75 Fälle) und 2007 (68 Fälle) weiter verringert. Insgesamt erhielten 59 Haushalte, die erstmalig Mietschuldner geworden sind, eine Mitteilung durch das Amtsgericht.
Die Anzahl der Zwangsräumungen war 2008 mit 40 Bescheiden, die durch das Amtsgericht erteilt wurden, gegenüber 2006 (39) und 2007 (41) weiterhin relativ gering.
Die Bearbeitung der Räumungsklagen und Zwangsräumungen erfolgt seit 2005 auf der Basis des Leistungsbezuges nach SGB II oder XII. In der ARGE werden für Leistungsempfänger nach SGB II Entschuldungen bei Primärschulden (Miet- und Energieschulden) durch die Fallmanager durchgeführt. Hier kann auf gesetzlicher Grundlage die Miete bereits direkt an den Vermieter überwiesen werden, wenn der Mieter eine Mahnung wegen Mietrückstandsforderungen erhalten hat und das Problem lösen möchte. Damit kann bereits verhindert werden, dass es zu einer Räumungsklage kommt. Statistisch kann aber nicht belegt werden, ob diese Vorgehensweise Auswirkungen auf die geringere Anzahl von Räumungsklagen und Zwangsräumen haben könnte.
Ein weiterer Grund für die rückgängigen Zahlen bei Räumungsklagen und
Zwangsräumung ist die schnellere Reaktion der Mietgesellschaften bei Mietschulden, das heißt, der mit der Miete in Verzug geratene Mieter wird nach kurzer Zeit vom Vermieter auf seine Mietschulden hingewiesen und kann somit rechtzeitig Hilfe in Anspruch nehmen und damit seine Schuldenhöhe gering halten.
Durch die veränderte Organisation der Bearbeitung sind die Aussagen zu den Haushaltsstrukturen, der Anzahl der Personen im Haushalt und den verhinderten Zwangsräumungen nicht zuverlässig, so dass hierüber keine Aussagen getroffen
werden können.
Nach wie vor ist festzustellen, dass Neuaufnahmen im Obdachlosenhaus kaum mit Zwangsräumungen im Zusammenhang stehen. Auch 2007 und 2008 fanden dort mit steigender Tendenz überwiegend „Störmieter“ Aufnahme, die aber nur dann durch eine Zwangsräumung obdachlos wurden, wenn sie auch gleichzeitig Mietschulden hatten. Insgesamt wurden 2007 21 Personen und 2008 35 Personen aufgenommen.
Die Kapazität im Obdachlosenhaus war durch Dauerbewohner, die über ein Jahr bis zum Teil mehr als 5 Jahre dort leben, fast ausgelastet.
Bei kurzfristigen Aufnahmen wurde die Kapazität teilweise überschritten.
2007 und 2008 wurden durch den Betreiber des Obdachlosenhauses verstärkt Bemühungen unternommen, die Langzeitbewohner wieder mit Wohnraum zu versorgen, bzw. für sie andere geeignete Wohnformen zu finden, was auch gelang.
In beiden Jahren wurde der größte Anteil der ausgezogenen Bewohner trotz der angespannten Wohnungssituation mit Wohnraum versorgt.
Zur Ermittlung verdeckter Obdachlosigkeit gibt es keine Daten.
9. Betreuungsrecht
Das Betreuungsgesetz richtet sich an Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln. Für diese Personen kann auf Antrag oder von Amts wegen durch das Vormundschaftsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Bei der Auswahl des Betreuers wird dem Wunsch des Betreuten weitestgehend entsprochen, wenn dieser geeignet und befähigt ist. Betreuer sind vorwiegend Angehörige und Verwandte, aber auch ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer. Die Aufgaben des Betreuers und die Dauer der Betreuung sind durch den Vormundschaftsrichter genau festgelegt und werden regelmäßig überprüft.
|
Neuzugänge jährlich |
18- u.30 |
|
30- u.45 |
|
45- u. 55 |
|
55- u. 65 |
|
65- u. 75 |
|
ab 75 |
|
1998 |
254 |
0 |
|
0 |
|
0 |
|
0 |
|
0 |
|
0 |
|
1999 |
247 |
21 |
9% |
21 |
9% |
32 |
13% |
26 |
11% |
49 |
20% |
87 |
35% |
2000 |
293 |
25 |
9% |
29 |
10% |
43 |
15% |
22 |
8% |
56 |
19% |
118 |
40% |
2001 |
306 |
23 |
8% |
35 |
11% |
26 |
8% |
29 |
9% |
60 |
20% |
133 |
43% |
2002 |
351 |
31 |
9% |
26 |
7% |
33 |
9% |
31 |
9% |
65 |
19% |
165 |
47% |
2003 |
464 |
39 |
8% |
44 |
9% |
49 |
11% |
45 |
10% |
84 |
18% |
200 |
43% |
2004 |
446 |
50 |
11% |
44 |
10% |
55 |
12% |
42 |
9% |
88 |
20% |
167 |
37% |
2005 |
493 |
63 |
13% |
47 |
10% |
51 |
10% |
32 |
6% |
94 |
19% |
204 |
41% |
2006 |
473 |
69 |
15% |
49 |
10% |
50 |
11% |
34 |
7% |
101 |
21% |
170 |
36% |
2007 |
421 |
62 |
15% |
51 |
12% |
45 |
11% |
40 |
9% |
80 |
19% |
143 |
34% |
2008 |
460 |
81 |
17% |
53 |
12% |
53 |
12% |
41 |
9% |
69 |
15% |
163 |
35% |
Seit der Erhebung statistischer Daten ab 1998 hat sich die Anzahl der jährlichen Neufälle nahezu verdoppelt, was im folgenden Liniendiagramm dargestellt wurde.
Die Anzahl der aktuellen Betreuungsverfahren hat sich seit 1999 von 584 Fällen auf 1.511 Fälle 2008 fast verdreifacht. Die erhoffte Stagnation, die sich 2006 andeutete, ist 2007 und 2008 nicht eingetroffen, wie das folgende Diagramm zeigt. Das ist vermutlich auf die demographische Entwicklung zurück zu führen.
Durch zunehmende Öffentlichkeitsarbeit hat sich der Bekanntheitsgrad von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen erhöht und die Bevölkerung sorgt zunehmend vor, was an den Beglaubigungen, die durch die Betreuungsbehörde ausgeführt werden, festzustellen ist. Bei der Auswertung der jährlichen Neufälle ist 2008 ein geringer Rückgang der Betreuungsfälle in den Altersgruppen 55 bis unter 65 Jahre und 65 bis unter 75 Jahre zu beobachten. Das ist auch die Altersgruppe, die sich am häufigsten mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen beschäftigt.
Insgesamt haben aber auch diese Maßnahmen zu keiner Reduzierung der durch das Amtsgericht einzurichtender Betreuungen geführt. Die zunehmende Veralterung und die damit verbundene Wahrscheinlichkeit des Eintretens betreuungsrelevanter Erkrankungen (Schlaganfall, Demenz, Alzheimer) und die höhere Lebenserwartung spiegeln sich in den Fallzahlen wider. Auch 2007/ 2008 wurden der höchste Anteil und die höchste Anzahl aller Betreuungen bei über 75-Jährigen eingerichtet. Jeder 7,5. über 75-Jährige steht unter gesetzlicher Betreuung, der gleiche Anteil wie auch 2006.
Betreuung kann aber nicht erst im hohen Alter notwendig werden, wie das folgende Diagramm belegt. In den Altersgruppen 18-30, 30-45 und 45-55 Jahre hat sich seit 2001 die Anzahl der Betreuungen verdoppelt bis verdreifacht. Insbesondere bei den 18- bis 30-Jährigen ist die Anzahl der Betreuungen dramatisch angestiegen. Insgesamt gab es aber in jeder Altersgruppe absolute Fallzahlerhöhungen.
Starke Unterschiede gibt es auch 2008 bei der Einrichtung von Betreuungen zwischen den Geschlechtern. In allen Altersgruppen, außer der ab 75 Jahre, werden mehr Betreuungen für Männer als für Frauen eingerichtet. Sehr auffällig ist weiterhin die Altersgruppe 45 bis unter 55 Jahre. Ab 75 Jahre überwiegen die Frauen, da sie auf Grund der höheren Lebenserwartung auch einen höheren Anteil an der Bevölkerung ausmachen.
Die Ursachen, die zur Einrichtung der Betreuung führen, haben sich weiter verändert. Insbesondere gibt es seit Mitte der 90-iger Jahre Betreuungsfälle infolge Drogenabhängigkeit in der Altersgruppe bis 30 Jahre, was die Entwicklung der Fallzahlen in dieser Altersgruppe belegen. Generell in allen Altersgruppen hat der Anteil der psychisch Kranken stark zugenommen, aber am stärksten wirkte sich das in den jüngeren Altersgruppen aus. Betreuungen in der Altersgruppe ab 75 Jahre wurden überwiegend wegen Altersdemenz eingerichtet.
Betreuungen wurden auch 2008 zu 89 % ehrenamtlich von Familienangehörigen geführt, nur ein geringer Teil durch Vereins- und Berufsbetreuer. Es ist aber festzustellen, dass der Bedarf an Berufsbetreuern zugenommen hat, weil Angehörige oftmals mit der Führung schwieriger Betreuungen überfordert sind, nicht vorhanden oder nicht geeignet sind bzw. vom zu Betreuenden nicht als Betreuer gewünscht werden.
10. Zusammenfassung
Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerung der Hansestadt Greifswald erhöhte sich von 2006 bis 2008 um 204 Personen auf 53.638. Dabei wurden für 2006 die amtlichen Zahlen des Statistischen Amtes und für 2008 der kommunalen Statistikstelle herangezogen. Für 2008 liegen die Daten des Statistischen Amtes für einen direkten Vergleich noch nicht vor.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen bis unter 18 Jahre an der Gesamtbevölkerung hat sich dagegen seit 1999 von 21,5 % auf 12 % im Jahr 2008 stetig verringert. Entgegengesetzt entwickelt sich die Bevölkerung ab 50 Jahre. Ihr Anteil nahm weiterhin zu von 30,8 % (1999) auf 37,1 % (2008).
Im Vergleich mit anderen Städten in MV ist Greifswald immer noch eine relativ junge Stadt, denn der Anteil der ab 65-Jährigen betrug 2008 19 % an der Gesamtbevölkerung. Damit liegt Greifswald in dieser Altersgruppe weiterhin unter dem Landesdurchschnitt von 21,1 % im Jahr 2007.
Arbeitslosigkeit
Im Dezember 2008 waren 3.631 Personen von Arbeitslosigkeit betroffen, davon 1.970 (54 %) Männer und 1.661 (46 %) Frauen. Damit verringerte sich die Anzahl der Arbeitslosen um 1.101 Personen.
Das ist der niedrigste Wert in den letzten zehn Jahren.
1.020 Arbeitslose (28%) gehören zum Rechtskreis SGB III und 2611 Arbeitslose (72%) zum Rechtskreis SGB II. Die Arbeitslosenquote, berechnet auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen, belief sich auf 13,2% (2006: 17,3%).
SGB II- Leistungsempfänger
Mit der gesetzlichen Neuzuordnung der Leistungsempfänger ab 2005 entsprechend ihrer Erwerbsfähigkeit hatten im Dezember des Jahres 9.161 Personen, davon 7.113 erwerbsfähige Hilfebedürftige und 2.048 nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige in 5.543 Bedarfsgemeinschaften (BG) Leistungsansprüche nach dem SGB II. 1.985 der 2.048 nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren Kinder und Jugendliche bis unter 15 Jahre.
Die gesetzlichen Veränderungen vom 1.7.2006 führten zwar zu einer Verringerung der Bedarfsgemeinschaften um 200 BG im Vergleich zum Dezember 2005, die Anzahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB II bezogen, war aber um ca. 350 Personen höher als im Vorjahr. Im Dezember 2008 erhielten 8.242 Personen, davon 1.872 Kinder unter 15 Jahre in 4.750 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach SGB II.
In Schönwalde I (SR 2) lebten 2008, wie auch schon in den Vorjahren, die meisten SGB II-Empfänger. Die 2.691 Leistungsempfänger entsprechen einem Anteil von
32,6 % (2006: 31 %) an allen SGB II - Empfängern in Greifswald. In Schönwalde II sind es 2.613 und somit 31,7 % (2006: 29,4 %). Die Anteile haben sich trotz eines Gesamtrückgangs der SGB II-Empfänger in diesen beiden Sozialräumen noch erhöht, bzw. hier fiel der Rückgang geringer aus als in den anderen Stadtteilen.
Vergleicht man die SGB II-Empfänger mit der Bevölkerung im Alter von 0 bis unter 65 Jahre im entsprechenden Sozialraum, ergibt sich ein anderes Bild. Schönwalde II schneidet bei diesem Vergleich am schlechtesten ab. Auch wenn sich die Anteile im Vergleich zu 2006 verbessert haben, sind noch 29,1 % oder ca. ein Drittel der Bevölkerung bis unter 65 Jahre SGB II-Empfänger (2006:38,4%), in Schönwalde I sind es 24,8 % (2006: 33,8 %).
Die kommunalen Bruttoausgaben waren im Vergleich von 2006 mit 17 Mio. Euro zu Dezember 2008 mit 15,8 Mio. Euro rückläufig.
Der Anteil der Kosten nach § 22 Abs. 1 SGB II für die Leistungen für Unterkunft und Heizung an den gesamten kommunalen Ausgaben lag 2008 bei 98,4 %. Die restlichen
1,6 % entfallen auf Ausgaben für Wohnungsbeschaffung sowie Mietkautionen und Umzugskosten, für die Erstausstattung einer Wohnung, die Erstausstattung mit Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt und für mehrtägige Klassenfahrten. Weiterhin entstehen Ausgaben für die Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Berufsleben.
Leistungen nach SGB XII
Die Anzahl der Sozialhilfeempfänger nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit laufenden und einmaligen Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von und in Einrichtungen hat sich mit Inkrafttreten des SGB II zum 1.1.2005 um ca. 97 % reduziert.
Zum 31.12.2008 erhielten 55 Personen in 53 Bedarfsgemeinschaften (BG) Hilfe zum Lebensunterhalt. Nur wenige Kinder erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, weil deren Mütter wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten und diese mit ihren Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Ab 1.1.2005 ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bestandteil des Sozialgesetzbuches XII, Kapitel 4.
Diese Veränderung führte nicht, wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, zur Verringerung der Fallzahlen. Mit Beginn der Datenerhebung 2003 hat sich die Anzahl von 220 anspruchsberechtigten Personen kontinuierlich erhöht. Bis zum 31.12.2008 stieg die Anzahl der leistungsberechtigten Personen auf 526 weiter an. Der Anteil der Personen über 65 Jahre lag bei 29 %, was einer absoluten Anzahl von 151 Leistungsbeziehern entspricht. Dieser Anzahl hat sich seit 2004 etwa verdoppelt.
Den größten Anteil an Hilfeempfängern nach SGB XII bilden seit 1.1.2005 nicht mehr die Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt, sondern die Empfänger von Leistungen nach den Kapitel 5 bis 9, was bis 2004 den Hilfen in besonderen Lebenslagen entsprach. Die Anzahl der Bezieher dieser Leistungen hat sich weiter erhöht und damit auch die Höhe der Bruttoausgaben. In der Sozialanalyse werden die fall- und kostenintensivsten Kapitel 6 (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) und 7 (Hilfe zur Pflege) genauer betrachtet. Die Kapitel 5 (Hilfen zur Gesundheit), Kapitel 7 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) und Kapitel 9 (Hilfe in anderen Lebenslagen) bleiben unberücksichtigt.
Wohngeld
Die Anzahl der Haushalte, die Wohngeld als Zuschuss zu den Mietkosten bezogen, verringerte sich auf Grund der gesetzlichen Änderungen zum 1.1.2005 um ca. 75 %. Im Dezember 2004 erhielten 4.827 Haushalte Wohngeld und besonderes Wohngeld, im Dezember 2008 bezogen noch 1.037 Haushalte Wohngeld in Form von Miet- oder Lastenzuschuss.
Überschuldung
Die Anzahl der Haushalte, die von beiden Schuldnerberatungsstellen betreut wurden, hatte sich ab 2005 verringert, weil es durch die Bildung der ARGE zu einer Personalreduzierung um 50 % in der Schuldnerberatungsstelle des damaligen Sozial- und Gesundheitsamtes kam.
Die sich in der Entschuldung befindenden Haushalte mussten zunächst 2005 und 2006 zu einem möglichst erfolgreichen Ende geführt werden, um wieder Kapazitäten für Neuaufnahmen zu schaffen. In der Zeit war die Anzahl der Neufälle geringer als die der beendeten Fälle. Seit 2007 ist die Situation wieder umgekehrt. Die Fallzahlen sind wieder kontinuierlich angestiegen, weil mehr Haushalte den Entschuldungsprozess beginnen als beenden. Die Wartezeiten auf einen Ersttermin liegen weiterhin bei den Beratungsstellen zwischen 4 und 6 Wochen, und damit noch bedeutend niedriger als in anderen kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern.
Wohnungsnotfälle / Obdachlosigkeit
Die Anzahl der Räumungsklagen ist im Vergleich zu 2006 (75) weiter zurückgegangen. 2008 erhielten 59 Haushalte eine Räumungsklage durch das Amtsgericht, davon 42 % Mieter in Schönwalde II. Wie auch in den Vorjahren hatte Schönwalde II den höchsten Anteil an den Räumungsklagen, gefolgt von Mietern im Sozialraum 1.
Auch die Anzahl der terminierten Zwangsräumungen im Jahr 2008 war mit 41 auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie 2006 (39) und 2007 (41). Den höchsten Anteil hatte auch hier Schönwalde II, gefolgt von Schönwalde I.
Eine Untersuchung der Mietschuldner nach der Haushaltsstruktur ist seit 2005 nicht mehr möglich, weil durch veränderte Zuständigkeiten in der Bearbeitung keine Erfassung mehr erfolgt. Es wird aber erfasst, ob Kinder in den Haushalten mit einer terminierten Zwangsräumung leben. Oberstes Ziel ist es, diese vor einer drohenden Wohnungs-losigkeit zu bewahren. Alle Zwangsräumungen, die gegen allein Erziehende und Familien mit Kindern ausgesprochen wurden, konnten verhindert werden bzw. die Betroffenen halfen sich selbst, so dass keine Einweisung in das Obdachlosenhaus erfolgte.
Betreuungsrecht
Die Durchführung der Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz ist eine Pflichtaufgabe der Kommune, die seit 1992 dem Amt für Jugend, Soziales und Familie zugeordnet ist. Betreuungen werden für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können, eingerichtet. 1.511 Personen, 261 mehr als 2006, wurden im Dezember 2008 gesetzlich betreut, in den letzten beiden Jahren wurden jährlich zwischen 470 und 490 Betreuungen eingerichtet, doppelt so viele wie 1998. In der Altersgruppe der ab 75-Jährigen hat jeder 7,5. Einwohner einen gesetzlichen Betreuer wie auch 2006. Der Anteil der jüngsten Betreuungsbedürftigen in der Altersgruppe 18 bis unter 30 Jahren hat dramatisch zugenommen.
Die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen hat auch in den letzten beiden Jahren nicht zu einer Reduzierung der Gesamtzahl der gerichtlich festgestellten Betreuungen geführt. Eine kleine positive Entwicklung ist allerdings in der Altersgruppe von 65 bis unter 75 Jahren erkennbar, die eventuell auf eine verstärkte Vorsorge zurückzuführen sein könnte.
Betreuungen werden zu 89 % durch Angehörige (ehrenamtliche Betreuer) und zu ca. 11 % durch Berufsbetreuer geführt. Der Anteil der ehrenamtlich geführten Betreuungen ist im Vergleich zum Landesdurchschnitt, der bei ca. 75 % liegt, noch sehr hoch.
Abschließend ist diese positive Entwicklung im Bereich der ambulanten Hilfen in der Eingliederungshilfe für behinderte und pflegebedürftige Menschen im Zeitraum 2007- 2008 hervorzuheben. Die ambulanten Hilfen ermöglichen es, den hilfebedürftigen Menschen in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften zu leben und dort eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung zu erhalten. Zugleich kann ein Anstieg der Gesamtkosten abgemildert werden, da die durchschnittlichen Fallkosten im ambulanten Bereich geringer sind als bei einer stationären Betreuung.
Außerdem hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ein sehr gutes Angebot für Kinder, welche heilpädagogischer Maßnahmen bedürfen.
Ziel ist es, drohende oder bereits eingetretene Behinderung eines Kindes vom Neugeborenenalter bis zur Einschulung zu erkennen, ihr mit geeigneten Förderungen weitestgehend entgegenzuwirken bzw. vorhandene Behinderungen zu mindern, abzubauen oder zu beseitigen und den Aufbau kompensatorischer Fähigkeiten zu fördern. Dabei gilt es, die Eltern durch Einbindung in die Fördermaßnahmen zu befähigen, die Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen.
Durchschnittlich 65 Kinder erhalten monatlich Frühförderung, 9 Kinder bekommen Eingliederungshilfe in einer Sondergruppe und 24 Kinder besuchen den Sprachheil-kindergarten. 34 Kinder werden integrativ betreut, davon 5 besonders intensiv.
Neben den positiven Entwicklungen werden die direkten Auswirkungen der Finanzkrise auf den Arbeitsmarkt mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung zu spüren sein. Ohne Gegensteuerung wird es wieder eine steigende Zahl von Arbeitslosen geben, die gleichzeitig höhere kommunale Kosten verursachen wird.
11. Ausblick
Anliegen des Sozialberichtes ist es, das Augenmerk auf Unterschiede zwischen den Planungsräumen zu lenken. Perspektivisch müssen vor allem die Folgen betrachtet werden, die aus der beschriebenen angespannten sozialen Situation resultieren können.
Hierfür müssen kurz- und mittelfristige Lösungsansätze gesucht werden, um gerade Stadtteilen mit erheblichen Defiziten Entwicklungschancen zu bieten.
Die deutlich gewordene räumliche Konzentration von Problemen aus unterschiedlichen Bereichen unterstreicht die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung gemeinwesen-
bezogener Ansätze.
Notwendig ist es, die vorhandenen Ressourcen innerhalb der Kommune bzw. der Stadtteile zu nutzen und gemeinsam mit Bewohnern und den sozialen Einrichtungen und Diensten etc. Lösungen zu entwickeln mit dem Ziel, die Lebensqualität, die Zufriedenheit mit Angeboten und der sozialen Infrastruktur in den entsprechenden Regionen nachhaltig zu verbessern.
Folgende Maßnahmen gilt es noch mehr in den Fokus zu rücken, damit die dargestellten sozialen Probleme in den Familien nicht zunehmend verfestigt werden.
- Unterstützung aller erwerbsfähigen Greifswalder Bürger im Alter zwischen 15 und 65 Jahren bei der Aufnahme und dem Erhalt einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit, die sowohl den Lebensunterhalt als auch die Kosten der Unterkunft absichern kann.
- Durch den Ausbau und die weitere Entwicklung der Arbeits- und Beschaffungsgesellschaft (ABS) als städtisches Kompetenzzentrum der Tätigkeit von circa 30 städtischen Mitarbeitern in der ARGE Greifswald wird gezielt Einfluss auf die Eingliederung in Arbeit genommen.
- Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald räumt der bedarfsgerechten Bereitstellung der Kinderbetreuung höchste Priorität ein, um Erwerbstätigkeit und die Vermittelbarkeit in den Arbeitsmarkt zu sichern. Dazu wird die gezielte frühe Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien verstärkt durch die Bereitstellung von Kindertagesstättenplätzen in den Mittelpunkt gerückt, um Folgewirkungen in den Bereichen Bildung, soziale Teilhabe und Gesundheit weitgehend einzuschränken.
- Die sozialen Schwierigkeiten sind zunehmend durch mehrfache Notlagen in verschiedenen Lebensbereichen (Wohnungsprobleme, Verschuldung, Arbeitslosigkeit oder psychische Problemlagen) geprägt.
Durch die in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlreich vorhandenen
Beratungsstellen, wie z. B.
- Schuldnerberatungsstellen
- Suchtprävention und Suchtberatung
- Psychosoziale Beratung und Betreuung
- Behindertenberatung
wird versucht, das Ausmaß an Ungleichheiten zu begrenzen. Für den kommenden
Berichtszeitraum soll erreicht werden, dass die Beratungsangebote an ausgewählten
Standorten konzentriert werden, um effektiver und transparenter zu arbeiten
- Einführung eines strategischen Controllings. Dies beinhaltet unter anderem
die Notwendigkeit, einmal getroffene Vereinbarungen vor Ort gezielt daraufhin
zu überprüfen, ob die beabsichtigten Wirkungen erzielt und mit den eingesetzten
Mitteln die größtmöglichen Wirkungen erreicht wurden. Zur Messung der erreichten
Ziele werden Indikatoren entwickelt.
- Eine angemessen ausgestattete und bezahlbare Wohnung und ein Wohnumfeld, das die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner und die Entwicklungschancen,
insbesondere für Kinder garantiert, sind elementare Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe. Einkommensschwachen Haushalten Zugang zu bedarfsgerechtem und preisgünstigem Wohnraum zu sichern, den angemessenen Wohnungsbestand qualitativ zu verbessern sowie das innerstädtische Wohnraumangebot vor allem für junge Familien und Senioren bedarfsgerecht auszustatten, sind dabei wichtige Zielsetzungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Diesen Aufgaben wird sich das kommunale Wohnungsmanagement ab 2010 verstärkt zuwenden.
Der Gestaltung des unmittelbaren Lebensraumes, wie z. B. ein erlebnisreiches Wohnumfeld mit guten Spiel-, Sport- und Freizeitangeboten stellt einen wichtigen Standortfaktor für Kinder dar und trägt zur Entwicklung einer familienfreundlichen Stadt bei.
