Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/103
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsätze für die Aufstellung des Haushaltsplanes für 2010
- Zuschüsse freie Träger der Jugendhilfe im Bereich JA/JSA,AgAG
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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05.10.2009
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Erledigt
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x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend
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Beratung
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05.10.2009
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Diese Beschlussvorlage wurde durch den Stadtjugendring Greifswald e.V. im Auftrag seiner Mitgliedsvereine erarbeitet. Die Fraktion DIE LINKE bringt lediglich in die Bürgerschaft ein.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung, bei der Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2010 folgende Grundsätze für den Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie AgAG (Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt) zu berücksichtigen:
1.
Die pädagogische Arbeit freier Träger der Jugendhilfe, die über laufende Leistungsvereinbarungen mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verfügen und einen Antrag auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Jahre 2010, 2011 sowie 2012 gestellt haben, soll auch weiterhin leistungsentsprechend finanziell gefördert werden, soweit seitens der Fachaufsicht eine Fortsetzung der Förderung berechtigt ist.
2.
Die Höhe der für die Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe im Haushaltsplan 2010 zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel ist entsprechend der Anträge der freien Träger der Jugendhilfe auf finanzielle Förderung mit der Maßgabe anzugleichen, dass Personalkosten seitens der freien Träger der Jugendhilfe künftig gemäß TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, letzte Änderung durch Tarifeinigung vom 31. März 2008) an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlt werden können.
Sachdarstellung
In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat sich im Laufe der vergangenen 19 Jahre eine Struktur von freien Trägern der Jugendhilfe etabliert, die Leistungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie des Kinder- und Jugendschutzes und der Prävention gemäß § 11 - §14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) erbringen. Die pädagogischen Angebote dieser freien Träger der Jugendhilfe decken somit einen Großteil der gesetzlich geforderten, wenn auch als ‚freiwillig’ gewerteten und somit nicht in ihrem Umfang gesetzlich festgeschriebenen, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ab.
Zur Förderung der individuellen Entwicklung junger Menschen, zur allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung, zur Ermöglichung vielfältiger Jugendbegegnung, zur Stärkung von Familien, zur Erholung von Kindern und Jugendlichen, zur Unterstützung beruflicher Orientierung Jugendlicher, zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen, zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen, zum Schutz vor gefährdenden Einflüssen, zur Prävention schädlicher Verhaltensweisen und zur Entwicklung zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie von Verantwortung gegenüber anderen Menschen sind pädagogische Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie des Kinder- und Jugendschutzes in Greifswald, wie überall, unverzichtbar. Ihre Bedeutung wird durch das KJHG, durch die Ergebnisse wissenschaftlich evaluierender Begleitung sowie durch eine konstante politische Lobby unterstrichen.
Die Leistungsfähigkeit der Greifswalder Trägerstruktur im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie des Kinder- und Jugendschutzes ist aber stark abhängig von der finanziellen Förderung der Arbeit durch Europa-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Um die in Greifswald gut vernetzte und kooperativ zusammenwirkende Struktur von diesen freien Trägern der Jugendhilfe und somit die hohe Qualität der pädagogischen Angebote zu erhalten, soll bei der Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2010 die Weiterführung der finanziellen Förderung in diesem Bereich sichergestellt werden.
Darüber hinaus soll die Summe der Bezuschussung von Personalkosten für die folgenden Jahre derart angeglichen werden, dass die freien Träger der Jugendhilfe in die Lage versetzt werden, ihr Fachpersonal entsprechend TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, letzte Änderung durch Tarifeinigung vom 31. März 2008) zu entlohnen. Diesen Anspruch haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ihre pädagogische Ausbildung und ihre tägliche Arbeit erwirkt. Eine leistungs- u.v.a. tarifentsprechende Zahlung von Entgelten ist in Verantwortung für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Sicherung und Entwicklung der Qualität der pädagogischen Leistungen und Angebote in unserer Stadt unumgänglich.
