Informationsvorlage - 05/124

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Bewertung der in den Energieausweisen aufgeführten Heizenergieverbrauchskennwerte und deren Optimierung durch gezielte Sanierungsmaßnahmen in den Objekten zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

Sachdarstellung

1. Allgemein

 

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er beinhaltet Kennwerte über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes und gibt Modernisierungsempfehlungen im Sinne der EnEV zur Optimierung der Energieverbräuche. Für öffentlich genutzte Gebäude (Nichtwohngebäude) mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche ist die Ausstellung und der Aushang von Energieausweisen seit den 01.07.2009 Pflicht (EnEV 2007). Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

 

2. Erstellung der Energieausweise

 

Energieausweise für bestehende Gebäude werden auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt. Die Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes erfolgt auf der Basis der Verbräuche für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung für mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden.

 

Energieausweise bei Neubau oder Änderung von Gebäuden (neuer Fenster bzw. Dämmarbeiten) werden auf der Grundlage des Energiebedarfs erstellt.

 

3. Energieausweise für UHGW

 

Die Energieausweise für die Gebäude der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, wurden von einem autorisierten Ingenieurbüro auf der Grundlage der gemessenen Energieverbräuche erstellt (verbrauchsorientierter Energieausweis).

 

Für Gebäude, die derzeit Zeit saniert werden sind nach Fertigstellung der Baumaßnahmen die Energieausweise auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs zu erstellen (bedarfsorientierter Energieausweis).

 

4. Bewertung der ermittelten Energieverbrauchskennwerte

 

Grundlage für die Bewertung der Verbrauchskennwerte ist die Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 26. Juli 2007.

 

Diese Bekanntmachung enthält Regeln zur vereinfachten Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten, um Energieausweise für bestehende Nichtwohngebäude auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs auszustellen.

 

Der bauliche Zustand der Objekte, die tatsächlichen Nutzzeiten und das Nutzerverhalten haben einen wesentlichen Einfluss auf die ermittelten Verbrauchskennwerte.

 

 

 

 

5. Empfehlungen zur Erhöhung der Energieeffizienz 

 

5.1 Die Empfehlungen zur Erhöhung der Wärmeenergieeffizienz sind in den meisten Objekten

 

- Wärmeschutzverglasung

- Wärmedämmung

- Optimierung der Warmwasserbereitung

- Optimierung der Heizungsanlagen und der Regelung

 

Weitere Details in den Anlagen 1 und 2.

 

5.2 Die Empfehlungen zur Erhöhung der Elektroenergieeffizienz sind in den meisten

Objekten

 

- Austausch konventioneller Leuchtmittel (Glühlampe) gegen Energiespar-

leuchten
- Einsatz von intelligenten Beleuchtungsteuerungen

- Schlüsselschaltkonzepte in Sporthallen [personenbedingte Erlaubnis zum Zuschalten eventueller Wettkampfbeleuchtung (750 Lux), Trainingsbeleuchtung (500 Lux) sowie der Grundbeleuchtung (Reinigungspersonal)]
 

6. Bewertung der Energiekennziffern am  Beispiel einzelner Objekte (Soll- und Istwerte in kWh / m²a)

 

6.1 Wärmeenergieverbräuche
 

Objekt

Soll

Ist

%

Begründung

Rathaus

115

76,9

-33

Wärmedämmung, Wärmeschutzverglasung, ständige Optimierung der Wärmeversorgung mit Hilfe der Gebäudeleittechnik (GLT).

 

C.-D.-F.-Schule

130

61,6

-53

Drempeldämmung, Isolierung Heizleitungen, Wärmschutzverglasung, Rückbau zentrale Warmwasserbereitung, weitere Optimierung durch GLT möglich!

 

Volkshochschule

130

199,6

+53

Tägliche Nutzzeit von 07.30 Uhr bis 20.45 Uhr, einmal im Monat auch Samstags, Nutzung Turnhalle, Zentrale Warmwasserbereitung, Optimierung durch GLT erforderlich

 

Kita

L. Herrmann

160

183,5

+15

Keine Dämmung Dach und Außenwände,   keine Heizkreistrennung zum „Rosengarten“, Optimierung Regelung und Warmwasserbereitung erforderlich!

6.2 Elektroenergieverbräuche
 

Objekt

 

Soll

Ist

%

Begründung

Rathaus

45

32,5

-27,8

Moderne Beleuchtungssysteme mit elektronischen Vorschaltgeräten, Steuerung der Beleuchtung der Flure über den Empfang bzw. über Bewegungsmelder; Einsatz von Flachbildschirmen im Bereich der Datentechnik

 

Berufsfeuerwehr

40

44,4

+11

Tägliche Nutzzeit 24 Stunden, keine Steuerung der Flurbeleuchtung (besonders in den Nachtzeiten), weitere Optimierung durch Steuerung der Beleuchtung, Austausch von Leuchten sowie herkömmlichen Leuchtmitteln (Glühlampe bei Alarmlicht) gegen Energiesparlampe möglich!

 

Stadtbibliothek

50

36,6

-26,8

Tägliche Nutzzeit von 07.30 Uhr bis 20.45 Uhr, einmal im Monat auch Samstags, Nutzung Turnhalle, Zentrale Warmwasserbereitung, Optimierung durch GLT erforderlich

 

Haus 2

Pestalozzischule

  35

   35

+- 0

zum Teil veralterte Beleuchtung, keine Steuerung der Beleuchtung der Flure. Optimierung durch Leuchtentausch sowie Steuerung der Beleuchtung möglich!

 

Arndt-Sporthalle

 

  40

44,9

+ 11

zum Teil alte Beleuchtungssysteme, keine Steuerung bzw. in Etappen schaltbare Beleuchtung Optimierung möglich durch Austausch des Systeme

 

 

Anlagen

1 und 2: Verbrauchsorientierte Energieausweise   

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.11.2009 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt - zur Kenntnis genommen