Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/138
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung des Kultur- und Sozialpasses der Universitäts- und Hansestadt Greifswald 2010
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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23.11.2009
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Erledigt
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x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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25.11.2009
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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14.12.2009
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Sachdarstellung
Der KUS ist eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und beruht auf einem Bürgerschaftsbeschluss.
Die Leistungen des ÖPNV können alle KUS- Inhaber in Anspruch nehmen. Die Zuschüsse für die 8-Fahrten-Karte sind mit 1,50 EUR, für die Kinderkarte mit
0,50 EUR und die ermäßigte Monatskarte für alle KUS Inhaber mit 3,10 EUR für das Jahr 2010 kalkuliert. Die Ermäßigungen für das Freizeitbad beinhalten 2,50 EUR für die Erwachsenen- und Kinderkarte sowie 7,50 EUR für die Familienkarte. Alle anderen Leistungen des § 3 der Satzung sind Ermäßigungen, die in gesonderten Satzungen geregelt und für die Haushaltsstelle KUS nicht relevant sind.
Es haben im Jahr 2009 1 408 Bürger einen KUS erhalten.
In Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden werden weitere Vergünstigungen für den KUS angeboten, die nicht im Zusammenhang mit der Satzung stehen. Damit der KUS auch im kommenden Jahr Greifswalder Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen die bessere Teilhabe an kulturellen Angeboten ermöglichen kann, sollen die Leistungen im ausgewiesenen Umfang erhalten bleiben.
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KUS- Position |
Erläuterung |
Kostenkal- |
1 |
Druckkosten
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Laminierhüllen/ Ausweise |
300 EUR |
2 |
Ausgleichzahlung |
Monatskarten für alle KUS Inhaber 1 950 Karten x 3,10 EUR
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6 045 EUR |
3 |
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8-Fahrtenkarte
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4 500 EUR |
4 |
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2-Fahrtenkarte für Kinder
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350 EUR |
5 |
Ausgleichszahlung Freizeitbad |
Erwachsenen- und Kinderkarte um 2,50 EUR
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1 000 EUR |
6 |
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Familienkarte 2 Erwachsene und |
150 EUR |
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Gesamt P.2 – P.6 |
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12 045 EUR |
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
40010 717000 |
Zuschuss KUS |
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2 |
40010 629100 |
Druckkosten |
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3 |
40010 176500 |
Spendeneinnahmen |
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4 |
40010 580500 |
Spendenausgaben |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
jährl. Kosten |
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1 |
12100 |
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2 |
300 |
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3 |
100 |
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4 |
100 |
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Anlagen: |
Neufassung der Satzung für den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Hansestadt Greifswald. |
Neufassung der
Satzung für den Kultur- und Sozialpass der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Aufgrund der § 2 i.V.m. §§, 5 und 22 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern wird die Satzung über den Kultur- und Sozialpass (KUS) der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald, durch die Bürgerschaft auf der Sitzung am 14.12.2009 für den Kultur- und Sozialpass beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Der KUS ist nur für Einwohner mit erstem Wohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und deren im Haushalt lebende minderjährigen Kindern gültig.
§ 2 Begünstigte Personen
Begünstigte sind Personen, die eine der nachfolgenden Voraussetzung erfüllen:
- Bezieher von Arbeitslosengeld II
- Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen
- Wohngeldempfänger
- Befreiung von der Zuzahlungen zu Medikamenten
- Studenten und Studentinnen mit Hauptwohnsitz in Greifswald
- Leistungsberechtigte nach §§ 1,2 AsylbLG
- Auszubildende mit Hauptwohnsitz in Greifswald
- Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
- Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern
§ 3 Leistungen
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Leistungsumfang |
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- 8-Fahrtenkarte für Erwachsene kostet 7,50 € - Monatskarte für alle KUS Inhaber kostet 18,90 € - Kinderkarte kostet 1,70 € |
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- Montag – Sonntag - Erwachsene ab 16 Jahre zahlen 5,20 € - Kinder zahlen 3,10 € - -Familienkarte 2 Erw. und 2 Kinder zahlen 11,10 € |
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Ermäßigung von 30% für Kurse, entsprechend der Benutzungs- und Entgeltordnung der VHS |
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Jahresgebühr 7,00 € |
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Kursermäßigung von 20 % bis 50 % Eintrittsermäßigung von 20 % bis 40 % |
Alle Leistungen die von Vereinen und Institutionen getragen werden, sind in der Anlage nachrichtlich beigefügt.
Alle mit dem KUS verbundenen Leistungen können erst ab dem Tag der Ausstellung in Anspruch genommen werden. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und sie werden nur solange gewährt, bis die hierfür eingeplanten Mittel aufgebraucht sind.
§ 4 Antragstellung
Der Antrag kann in den Einrichtungen des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gestellt werden. Im Internet der UHGW ist der Antrag unter Verwaltung- Ortsrecht eingestellt. Darüber hinaus kann bei den Beratungsstellen der Caritas in der Bahnhofstrasse 15 und der Makarenkostr.12 ein Antrag gestellt werden.
Für die Antragstellung ist ein standardisiertes Formular zu verwenden. Ein Passbild des Antragstellers sowie für jedes aufgeführte Familienmitglied und eines der folgenden Dokumente sind als Kopie beizufügen:
-Nachweis des Bezuges von Arbeitslosengeld II,
-Wohngeldbescheid,
-Sozialhilfebescheid,
-Nachweis über die Medikamentenbefreiung
-der Studentenausweis,
-Ausbildungsnachweis
Der KUS bleibt Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
§ 5 Ausgabe des Passes
Die KUS- Ausweise werden zu den Öffnungszeiten im Amt für Jugend, Soziales und Familie ausgegeben. Der KUS enthält Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Gültigkeitsnachweis und ein Feld für ein Lichtbild.
§ 6 Einfluss der KUS- Leistungen auf bestehende Ermäßigungen in der Stadtverwaltung
Mit dieser Satzung wird der begünstigte Personenkreis folgender Satzungen ergänzt, Doppelleistungen werden nicht gewährt:
-Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 25.09.2006
-Satzung der Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Unterrichtsgebühren für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule vom 30.05.2006
-Entgeltpreise Museum vom 01.07.2006
-Satzung und Gebührentarif der Stadtbibliothek „Hans Fallada“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 08.05.2006
§ 7 Gültigkeit des Kultur- und Sozialpasses
Die Gültigkeit des Kultur - und Sozialpasses erstreckt sich auf ein Kalenderjahr.
§ 8 Missbrauch
Eine missbräuchliche Nutzung des KUS führt zum Entzug oder zur Versagung der Weiterbewilligung. Gewährte Leistungen sind an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zurückzuerstatten.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.01.1998 (GVOBI. S. 29) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige- Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den
Dr. König
Oberbürgermeister
