Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/139
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung und Neufassung des Gesellschaftervertrages der ABS mbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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23.11.2009
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss stimmt der Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages der ABS - gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung in der Hansestadt Greifswald und im Landkreis Ostvorpommern mbH (Anlage) zu und ermächtigt den Vertreter in der notariell zu beurkundenden Gesellschafterversammlung alle weiteren dafür notwendigen Beschlüsse zu fassen.
Sachdarstellung
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgt im Wesentlichen neben redaktionellen Anpassungen aus folgenden Gründen:
- Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren ihre Tätigkeit vorrangig und ab 2009 ausschließlich auf das Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald konzentriert. Daraus resultiert die Änderung des Namens (§ 1).
- Die Gesellschafterstruktur hat sich ebenfalls verändert. Der Landkreis OVP und die Gemeinden aus dem Landkreis haben ihre Anteile an die drei jetzt verbleibenden Gesellschafter abgetreten und veräußert, da die Maßnahmen in OVP in Verantwortung der Sozialagentur nicht an die ABS mbH vergeben wurden. Die durch den Erwerb bei den verbleibenden Gesellschaftern ausgewiesenen, einzelnen Anteile sollen jeweils zusammengefasst werden (§ 2).
- Die Regelungen zur Gemeinnützigkeit sind angepasst worden und die Verwendung des Gesellschaftsvermögens bei Auflösung der Gesellschaft soll neu geregelt werden. Nunmehr soll die Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Auflösungsfall das Vermögen für gemeinnützige Zwecke verwenden.
- Hinsichtlich des Jahresabschlusses, des Wirtschaftsplanes und der Veröffentlichung sind die gesellschaftsvertraglichen Regelungen den aktuellen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Forderungen der Kommunalverfassung M-V, angepasst worden.
Gemäß § 5 Abs. 5, Punkt 9 der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss in wichtigen Angelegenheiten der Eigengesellschaften und der Beteiligungen.
Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages wurden mit den anderen Gesellschaftern abgestimmt.
Anlage: Gesellschaftsvertrag im Änderungsmodus
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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147,5 kB
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