Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Neufassung der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

 

 

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Sachdarstellung

Der KUS ist eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und beruht auf einem Bürgerschaftsbeschluss.
Die Leistungen des ÖPNV können alle KUS- Inhaber in Anspruch nehmen. Die Zuschüsse für die 8-Fahrten-Karte sind mit 1,50 EUR, für die Kinderkarte mit
0,50 EUR und die ermäßigte Monatskarte für alle KUS Inhaber mit 3,10 EUR für das Jahr 2010 kalkuliert. Die Ermäßigungen für das Freizeitbad beinhalten 2,50 EUR für die Erwachsenen- und Kinderkarte sowie 7,50 EUR für die Familienkarte. Alle anderen Leistungen des § 3 der Satzung sind Ermäßigungen, die in gesonderten Satzungen geregelt und für die Haushaltsstelle KUS nicht relevant sind.

Es haben im Jahr 2009  1 408  Bürger einen KUS erhalten.

 

In Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden werden weitere Vergünstigungen für den KUS angeboten, die nicht im Zusammenhang mit der Satzung stehen. Damit der KUS auch im kommenden Jahr Greifswalder Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen die bessere Teilhabe an kulturellen Angeboten ermöglichen kann, sollen die Leistungen im ausgewiesenen Umfang erhalten bleiben.

 

 

KUS- Position

Erläuterung

Kostenkal-
kulation 2010

1

Druckkosten

 

Laminierhüllen/ Ausweise

     300  EUR

2

Ausgleichzahlung
ÖPNV

Monatskarten für alle KUS Inhaber

1 950 Karten x 3,10 EUR

 

   6 045  EUR

3

 

8-Fahrtenkarte
3 000 Karten x 1,50 EUR

 

   4 500  EUR

4

 

2-Fahrtenkarte für Kinder
700 Karten x 0,50 EUR

 

       350  EUR

5

Ausgleichszahlung Freizeitbad
 

Erwachsenen- und Kinderkarte um 2,50 EUR
400 Karten x 2,50 EUR

 

   1 000 EUR

6

 

Familienkarte 2 Erwachsene und
2 Kinder um 7,50 EUR
20 Karten x 7,50 EUR

      150  EUR

 

Gesamt P.2 – P.6

 

  12 045   EUR

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

40010 717000

Zuschuss KUS

2

40010 629100

Druckkosten

3

40010 176500

Spendeneinnahmen

4

40010 580500

Spendenausgaben

 

 

 

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

jährl. Kosten

1

12100

 

 

 

 

2

    300

 

 

 

 

3

    100

 

 

 

 

4

    100

 

 

 

 

 

Anlagen:

Neufassung der Satzung für den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Hansestadt Greifswald.

 

Neufassung der

Satzung für den Kultur- und Sozialpass der

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Aufgrund der § 2 i.V.m. §§, 5 und 22 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern wird die Satzung über den Kultur- und Sozialpass (KUS) der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald, durch die Bürgerschaft auf der Sitzung am 14.12.2009 für den Kultur- und Sozialpass  beschlossen:

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Der KUS ist nur für Einwohner mit erstem Wohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und deren im Haushalt lebende minderjährigen Kindern gültig.

 

 

§ 2 Begünstigte Personen

 

Begünstigte sind Personen, die eine der nachfolgenden Voraussetzung erfüllen:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II
  • Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen
  • Wohngeldempfänger
  • Befreiung von der Zuzahlungen zu Medikamenten
  • Studenten und Studentinnen mit Hauptwohnsitz in Greifswald
  • Leistungsberechtigte nach §§ 1,2 AsylbLG
  • Auszubildende mit Hauptwohnsitz in Greifswald
  • Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
  • Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern

 

§ 3 Leistungen

 

  • Leistungen

Leistungsumfang

  • ÖPNV

- 8-Fahrtenkarte für Erwachsene kostet 7,50 €

- Monatskarte für  alle KUS Inhaber kostet 18,90 €

- Kinderkarte kostet 1,70 €

  • Freizeitbad ohne Sauna
  • Keine Zeitbegrenzung

-          Montag – Sonntag

-          Erwachsene ab 16 Jahre zahlen 5,20

-          Kinder zahlen 3,10

-          -Familienkarte 2 Erw. und 2 Kinder zahlen 11,10

  • Volkshochschule

Ermäßigung von 30%  für Kurse, entsprechend der Benutzungs- und Entgeltordnung der VHS

  • Bibliothek

Jahresgebühr 7,00 €

  • St. Spiritus

Kursermäßigung von 20 % bis 50 % Eintrittsermäßigung von  20 % bis 40 %

 

Alle Leistungen die von Vereinen und Institutionen getragen werden, sind in der Anlage nachrichtlich beigefügt.

Alle mit dem KUS verbundenen Leistungen können erst ab dem Tag der Ausstellung in Anspruch genommen werden. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und sie werden nur solange gewährt, bis die hierfür eingeplanten Mittel aufgebraucht sind.
 


§ 4 Antragstellung

 

Der Antrag kann in den Einrichtungen des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gestellt werden. Im Internet der UHGW ist der Antrag unter Verwaltung- Ortsrecht eingestellt. Darüber hinaus kann bei den Beratungsstellen der Caritas in der Bahnhofstrasse 15 und der Makarenkostr.12 ein Antrag gestellt werden.

 

Für die Antragstellung ist ein standardisiertes Formular zu verwenden. Ein Passbild des Antragstellers sowie für jedes aufgeführte Familienmitglied und eines der folgenden Dokumente sind als Kopie beizufügen:

 

-Nachweis des Bezuges von Arbeitslosengeld II,

-Wohngeldbescheid,

-Sozialhilfebescheid,

-Nachweis über die Medikamentenbefreiung

-der Studentenausweis,

-Ausbildungsnachweis

 

Der KUS bleibt Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

 

§ 5 Ausgabe des Passes

 

Die KUS- Ausweise werden zu den Öffnungszeiten im Amt für Jugend, Soziales und Familie ausgegeben. Der KUS enthält Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Gültigkeitsnachweis und ein Feld für ein Lichtbild.

 

§ 6 Einfluss der KUS- Leistungen auf bestehende Ermäßigungen in der Stadtverwaltung

 

Mit dieser Satzung wird der begünstigte Personenkreis folgender Satzungen ergänzt, Doppelleistungen werden nicht gewährt:

-Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 25.09.2006

-Satzung der Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Unterrichtsgebühren für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule vom 30.05.2006

-Entgeltpreise Museum vom 01.07.2006

-Satzung und Gebührentarif der Stadtbibliothek  „Hans Fallada“ der Universitäts- und    Hansestadt Greifswald vom 08.05.2006

 

§ 7 Gültigkeit des Kultur- und Sozialpasses

 

Die Gültigkeit des Kultur - und Sozialpasses erstreckt sich auf ein Kalenderjahr.

 

§ 8 Missbrauch

 

Eine missbräuchliche Nutzung des KUS führt zum Entzug oder zur Versagung der Weiterbewilligung. Gewährte Leistungen sind an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zurückzuerstatten.

 


 

§ 9 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.01.1998 (GVOBI. S. 29) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige- Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

 

Greifswald, den  

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.11.2009 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

25.11.2009 - x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen - mit Ergänzungen

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30.11.2009 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

14.12.2009 - Bürgerschaft (BS)